Der Blog zum wohngesunden Bauen

14. November 2016

“Bauproduktenqualität nicht mehr selbstverständlich”

Filed under: Allgemein — Stephanie Brunner @ 13:45

Mit dieser Überschrift weist der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) auf die Folgen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH in der Rechtssache C-100/13) auf die Praxis der deutschen Zulassung von Baustoffen. Bekanntermaßen ist die bislang übliche allgemeine bauaufsichtliche Zulassung durch das DIBt seit dem 15. Oktober 2016 aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht mehr zulässig. Vielmehr dürfen prinzipiell alle Baustoffe mit einer CE-Zulassung verwendet werden. Der ZDB weist nun auf die “paradoxe Situation” hin, dass die Bauminister der Länder in Vollzugshinweisen an die unteren Bauaufsichtsbehördern klargestellt haben, dass es keine Abstriche an der Bauwerkssicherheit, also auch an der gesundheitlichen Qualität eines Gebäudes, geben darf. Dafür reiche eine reine CE-Kennzeichnung aber nicht aus.

Neue Planungsaufgabe Sicherstellung der erforderlichen Produkteigenschaften

Daraus ergibt sich laut ZDB für Architekten und Bauherren die ganz neue Planungsaufgabe, der “Sicherstellung der erforderlichen Produkteigenschaften”. Zitat: “Aus einer ursprünglichen Selbstverständlichkeit, dass in Deutschland handelbare Bauprodukte den bauaufsichtlichen Anforderungen entsprechen müssen, ist nunmehr eine Planungsaufgabe ungeheuren Ausmaßes geworden. Die Vollzugshinweise der Länder sind wenig praktikabel, denn es müssten demnach für Hunderte, wenn nicht Tausende auf einer Baustelle verwendeter sicherheitsrelevanter Bauprodukte Prüfzeugnisse angefordert werden.” Zumindest für gesundheitliche Kriterien ist dies für viele Bauprodukte im Bauverzeichnis Gesündere Gebäude von SHI und TÜV Rheinland möglich. Zudem werden nach und nach auch Nachhaltigkeitsinformationen zu Produkten, aber auch zu Gebäuden, hinterlegt.

Auch auf den Baustofffachhandel sieht der ZDB enorme bürokratische Herausforderungen zukommen, müsse die Branche doch alle Produkte im Hinblick auf die Übereinstimmung mit bauaufsichtlichen Anforderungen überprüfen und die entsprechenden Prüfzeugnisse der Hersteller an seine Kunden weiterleiten. Eine Lösung sieht der ZDB darin, die Mängel in der europäischen Bauproduktnormung abzustellen. Wer die Abläufe in diesem Procedere kennt, weiß, dass diese viele Jahre dauern wird. Hier geht es zum kompletten Text des lesenswerten Beitrags. (Seite 13 des PDF).

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