Der Blog zum wohngesunden Bauen

14. November 2016

Ende der deutschen Baustoffzulassung: Investoren und Wohnungswirtschaft vor ungewissen Zeiten

Filed under: Allgemein — Stephanie Brunner @ 16:44

Dei Fakten sind schon lange bekannt, die Konsequenzen für die Branche werden aber erst jetzt deutlich. Unter der Überschrift “Bauproduktenqualität nicht mehr selbstverständlich”  weist der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) auf die Folgen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH in der Rechtssache C-100/13) auf die Praxis der deutschen Zulassung von Baustoffen. Bekanntermaßen ist die bislang übliche allgemeine bauaufsichtliche Zulassung durch das DIBt seit dem 15. Oktober 2016 aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht mehr zulässig. Vielmehr dürfen prinzipiell alle Baustoffe mit einer CE-Zulassung verwendet werden. Der ZDB weist nun auf die “paradoxe Situation” hin, dass die Bauminister der Länder in Vollzugshinweisen an die unteren Bauaufsichtsbehördern klargestellt haben, dass es keine Abstriche an der Bauwerkssicherheit, also auch an der gesundheitlichen Qualität eines Gebäudes, geben darf. Dafür reiche eine reine CE-Kennzeichnung aber nicht aus.

Für Investoren, Bauherren und die Wohnungswirtschaft bedeutet die Situation nicht nur eine erhebliche Unsicherheit sondern auch einen enormen Aufwand. So schreibt der ZDB unter anderem: “Entgegen der bisherigen Ausschreibungspraxis sind die erforderlichen Produkteigenschaften und die ggf. bauaufsichtlich geforderten Verwendbarkeitsnachweise bei allen Leistungspositionen anzugeben. Diese neue Planungsaufgabe für Architekten und Ingenieure ist mit erheblichem Aufwand verbunden”.

Dass diese Verwendungsnachweise auch von selbst planenden Investoren und der Wohnungswirtschaft erbracht werden müssen, versteht sich von selbst. Auch ist es letztlich in der Verantwortung und der Haftung des Bauherren die staatlich geforderte “Sicherheit” zu gewährleisten. “Die europäischen Bauproduktnormen berücksichtigen bislang keinerlei Gesundheits- und Umweltschutzaspekte”, schreibt der ZDB.

Gerade für gesundheitliche Kriterien ist der Nachweis für viele Bauprodukte im Bauverzeichnis Gesündere Gebäude von SHI und TÜV Rheinland zu finden. Zudem werden nach und nach auch Nachhaltigkeitsinformationen zu Produkten, aber auch zu Gebäuden, hinterlegt.

Eine Lösung sieht der ZDB darin, die Mängel in der europäischen Bauproduktnormung abzustellen. Wer die Abläufe in diesem Procedere kennt, weiß, dass diese viele Jahre dauern wird und der Ausgang ungewiss ist. Hier geht es zum kompletten Text des lesenswerten Beitrags (Seite 13 des pdf).

Keine Kommentare

No comments yet.

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.