Der Blog zum wohngesunden Bauen

22. Februar 2017

Schutzlücke durch EuGH-Urteil zur Baustoffzulassung: Situation und Medienberichte

Filed under: Allgemein — Stephanie Brunner @ 15:19

Von großen Teilen der Baubranche unbemerkt ist Mitte Oktober 2016 ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Praxis der deutschen Baustoffzulassung in Kraft getreten (Rechtssache C 100/13). Grund ist die wettbewerbshinderliche Wirkung der deutschen Zulassungspraxis. Seit dem 15.Oktober 2016 sind die Bauregellisten für in der EU harmonisierte Bauprodukte (Ü-Zeichen) juristisch nicht mehr gültig. Seitdem gelten für harmonisierte Bauprodukte formal allein das CE-Zeichen und die entsprechenden EU-Normen als Zulassungsvoraussetzung für Herstellung, Handel und Verarbeitung von Bauprodukten in der Europäischen Union. 

Die deutsche Bauministerkonferenz hat als Konsequenz die Musterbauordnung geändert. Darin werden die bestehenden Sicherheits- und Gesundheitsstandards festgeschrieben und Bestimmungen von der Produkt- auf die Gebäudeebene verlagert.  Entscheidende Festlegungen für die Qualität von Gebäuden (und Produkten) finden sich in dem noch nicht von der EU-Kommission freigegebene Entwurf der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB). Maßgebliche Vorgaben macht die Anlage „Anforderungen an bauliche Anlagen bezüglich des Gesundheitsschutzes“ (ABG).

Für die Akteure der deutschen Baubranche hat der Wegfall der nationalstaatlichen Baustoffzulassung und die Verlagerung von Verantwortlichkeiten auf den Sektor der Privatwirtschaft weitreichende Konsequenzen. Denn im Kern wird das gesamte technische Regelwerk neu geregelt. Damit einher geht eine Verlagerung der Verantwortlichkeiten von der staatlichen auf die private Ebene.

Dies gilt auch für die gesundheitliche Sicherheit von Bauprodukten, die neuen umfassenden Dokumentationspflichten aller Akteure und Konsequenzen für die rechtliche Haftung.  

Über diese Schutzlücke berichten auch die VDI-Nachrichten in ihrer aktuellen Ausgabe.

Das Sentinel Haus Institut hat sich in Kooperation mit TÜV Rheinland in den letzten Wochen intensiv mit der umfangreichen Thematik befasst. Auf dieser Basis bietet das Sentinel Haus Institut nun in Kooperation mit einer renommierten Fachanwältin für Baurecht nun ein Seminar für Entscheider bei Bauunternehmen und Wohnungsbaugesellschaften an. Siehe dazu diesen gesonderten Blogbeitrag.

Weitere Informationen zum Thema gibt gerne Peter Bachmann, Geschäftsführer des Sentinel Haus Instituts

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