Der Blog zum wohngesunden Bauen

21. März 2018

SHI gleich doppelt bei den WaBoLu-Innenraum-Tagen 2018 vertreten

Wie immer sind die Themen und Referenten auf den WaBoLu-Innenraumtagen in Kooperation mit dem Umweltbundesamt auch 2018 hochspannend. So widmen sich gleich mehrere Experten dem “Neuen Asbestproblem” in Spachtelmassen. Ein Schwerpunkt ist auch das Lüften und die CO2-Konzentration in Schulgebäuden.

SHI-Mitarbeiterin und Architektin Claudia Porath ist mit einem Beitrag in der Sektion “25 Jahre Innenraumhygiene /BIM” vertreten. Wichtige Akteure blicken dort nicht nur auf 25 Jahre-WaBoLu-Innenraumtage und die Herausforderungen für eine bessere Innenraumlufthygiene zurück, sondern mit BIM auch in die Zukunft. Denn zum Beispiel das Umweltbundesamt sieht in der Integration gesundheitlicher Daten in BIM-Standards eine große Chance.

In der Sektion “Gerüche, VOC” wird Helmut Köttner über das Projekt des SHI gemeinsam mit SchwörerHaus berichten. Hier wurden in mehr als 600 Häusern die Innenraumluft am Tag der Übergabe individuell gemessen und ausgewertet.

Die 25. WaBoLu-Innenraumtage finden vom 7. – 9. Mai 2018 in Berlin statt. Hier geht es zum Programm-Flyer der Innenraumtage-2018. Und hier zur  Faxanmeldung_Innenraumtage_2018.

19. April 2017

Infos zum neuen, privaten Bauvertragsrecht ab 2018

Ab 2018 gibt es ein neues Bauvertragsrecht für private Bauherren. Zu den wesentlichen Verbesserungen für private Bauherren gehört der Anspruch auf die Herstellung und Herausgabe der Bauunterlagen. Darauf weist der Verband privater Bauherren (VPB) hin. Die neuen Regelungen lassen sich auch nutzen, um gesundheitliche Belange zu vereinbaren beziehungsweise die Übergabe entsprechender Unterlagen einzufordern.  “Herausgeben müssen Baufirmen sämtliche Unterlagen, die die Einhaltung der Landesbauordnungen belegen, ferner Nachweise zur Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), die demnächst in einem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammengefasst werden sollen. Der Gesetzgeber erstreckt den Anspruch auch auf die Unterlagen, die die KfW vom geförderten Verbraucher verlangt, sofern der Bauunternehmer die Errichtung eines entsprechenden Effizienzhauses versprochen hat. Dasselbe gilt für alle anderen Förderdarlehensgeber, die Nachweise über Planung und Bauausführung verlangen” schreibt der VPB in einer Pressemitteilung. Und weiter:  „Allerdings müssen nur Unterlagen für öffentlich-rechtlich geforderte Nachweise herausgegeben werden. Mehr nicht. Bauherren sollten deshalb im Vorfeld gut überlegen, welche Unterlagen sie noch benötigen könnten und dies in den Vertrag aufnehmen“.

Der VPB hat auf seiner Website außerdem 32 Fragen und Antworten rund ums neue Bauvertragsrecht hinterlegt. Hier kann man diese, sicherlich auch für Bauunternehmen, GÜ und GU interessanten Punkte, nachlesen: http://www.vpb.de/faq-bauvertragsrecht.html.