Der Blog zum wohngesunden Bauen

6. Mai 2016

Recht zur Mietminderung von 25 % aufgrund durch Formaldehyd belasteter Raumluft

Weist die Raumluft einer Mietwohnung ein Formaldehyd-Wert von über 0,1 ppm auf und kommt es dadurch zu einer Geruchsbelästigung sowie einer Gesundheitsgefahr, so kann dies eine Mietminderung von 25 % rechtfertigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bad Säckingen hervor.