Der Blog zum wohngesunden Bauen

19. April 2017

Infos zum neuen, privaten Bauvertragsrecht ab 2018

Ab 2018 gibt es ein neues Bauvertragsrecht für private Bauherren. Zu den wesentlichen Verbesserungen für private Bauherren gehört der Anspruch auf die Herstellung und Herausgabe der Bauunterlagen. Darauf weist der Verband privater Bauherren (VPB) hin. Die neuen Regelungen lassen sich auch nutzen, um gesundheitliche Belange zu vereinbaren beziehungsweise die Übergabe entsprechender Unterlagen einzufordern.  “Herausgeben müssen Baufirmen sämtliche Unterlagen, die die Einhaltung der Landesbauordnungen belegen, ferner Nachweise zur Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), die demnächst in einem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammengefasst werden sollen. Der Gesetzgeber erstreckt den Anspruch auch auf die Unterlagen, die die KfW vom geförderten Verbraucher verlangt, sofern der Bauunternehmer die Errichtung eines entsprechenden Effizienzhauses versprochen hat. Dasselbe gilt für alle anderen Förderdarlehensgeber, die Nachweise über Planung und Bauausführung verlangen” schreibt der VPB in einer Pressemitteilung. Und weiter:  „Allerdings müssen nur Unterlagen für öffentlich-rechtlich geforderte Nachweise herausgegeben werden. Mehr nicht. Bauherren sollten deshalb im Vorfeld gut überlegen, welche Unterlagen sie noch benötigen könnten und dies in den Vertrag aufnehmen“.

Der VPB hat auf seiner Website außerdem 32 Fragen und Antworten rund ums neue Bauvertragsrecht hinterlegt. Hier kann man diese, sicherlich auch für Bauunternehmen, GÜ und GU interessanten Punkte, nachlesen: http://www.vpb.de/faq-bauvertragsrecht.html.