Der Blog zum wohngesunden Bauen

1. Oktober 2008

Rechtliche Fragen

Filed under: Allgemein, Projekte — Schlagwörter: , , — Peter Bachmann @ 16:38

Gestern waren Matthias Lange und ich bei dem Rechtsanwalt Herrn Hanspeter Schmidt. Dies war sehr spannend und konstruktiv. Herr Hanspeter Schmidt wird auch als Referent in München auf der Bau 2009 als Referent sprechen. Nun ist ein Termin am 04.12.2008 geplant. Ich freue mich über Fragen, welche wir bei dem Termin im Sinne der Wohngesundheit besprechen können. Es ist eine gemeinsame Veröffentlichung geplant, bei welcher konkrete Fragen zur Wohngesundheit im Bauwesen beantwortet werden sollen. Auch ein begrenztes Kontingent an Teilnehmern kann ich zu dem Termin einladen.

2 Comments

  1. Die zentrale Frage lautet doch: Wer ist verantwortlich für die regelgerechte und außerdem noch wohngesundheitliche Ausführung eines Hauses nach dem Sentinel-Konzept? Bei einem “Stück Haus”, dass ich als Kunde erwerbe, ist die Frage einfach zu beantworten: Für mich gibt es nur einen Ansprech- und Vertragspartner, der mir die Qualität garantiert.
    Was ist aber bei Häusern, die nicht durch Generalüber- oder unternehmer errichtet werden? Wer steht für die Einhaltung der Werte gerade? Der Architekt als Planer und Bauleiter, die Handwerksbetriebe als Verarbeiter, die Hersteller der Bauprodukte, das Sentinel-Haus-Institut als Berater?
    Kann Wohngesundheit tatsächlich so vereinbart werden wie z.B. die Dichtigkeit beim Blower-Door-Test? Den kann ich schon früh während der Bauphase durchführen, dann kann ich nachbessern. Den Nachweis der Wohngesundheit führe ich aber erst ganz zum Schluss des Hausbaus, kurz vor der Übergabe an den öffentlich oder privaten Bauherrn durch.
    Wie kann also der einzelne Verursacher bei einem “schlechten” Messergebnis ermittelt und in die Pflicht genommen werden? Geht Nachbessern überhaupt?

    Comment by Christine Overath — 5. Oktober 2008 @ 19:36

  2. Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung ist und bleibt die konsequente Bauüberwachung durch einen dafür verantwortlichen “Bauleiter”.

    Nur dieser ist in der Lage, die Einhaltung aller Vorschriften im Hinblick auf emissionsarme, staubarme Verarbeitung ständig zu überprüfen und im Bautagebuch ebenso zu protokollieren, ebenso wie die durchgehende Überwachung, daß nicht ein einziges Produkt, auch Kleber, Reinigungsmittel etc. eingesetzt wird, welches nicht an Hand der Handwerkerlisten im Vorfeld gemeldet und durch das SHI freigegeben worden ist.

    An Hand der bereits umgesetzten Projekte kann erfahrungsgemäß (natürlich nur bei entsprechender Einhaltung all dieser Kriterien) eine erfolgreiche Umsetzung durch die Bauleitung dem Endkunden zugesichert werden.
    Dass das Konzept in der Praxis somit umgesetzt werden kann und die zugesagten Werte in der Vergangenheit somit nicht nur eingehalten, sondern wesentlich unterschritten wurden, bestätigt dies.

    Entscheidend ist natürlich hier neben einer strengen Selektion aller teilnehmenden Betriebe im Hinblick auf generelle Ausführungsqualität die umfassende Sensibilisierung und Qualifizierung “sämtlicher! ” am Bau Beteiligten – vom AZUBI bis zum Meister.

    Bei den entsprechenden Qualifizierungsveranstaltungen (1 tägiges Seminar für alle Verarbeiter) nehmen daher zwischenzeitlich in der Regel oft pro Handwerksbetrieb teilweise oft sogar mehr als 5 Mitarbeiter teil – es fanden hier bereits Projekt- “Veranstaltungen” mit über 70 Teilnehmern statt.

    Comment by Josef Spritzendorfer — 22. Oktober 2008 @ 18:10

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