Kindergarten: Bildung mit Weichmachern
Seit 1996 gilt in Deutschland ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz, was aber seit vorgestern erst klar ist: damit einher geht offensichtlich auch eine Gratisbelastung der Kinder mit Weichmachern (Phthalate). Am 22.03.11 veröffentlichte der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) eine Studie zu Weichmachern im Staub von Kindertagesstätten. Es wurde die Konzentration an giftigen Kunststoff-Weichmachern in 60 Kitas deutschlandweit untersucht und dort deutlich höhere Werte als in Durchschnittshaushalten gefunden. In den untersuchten Kitas sei die Belastung mit Weichmachern im Schnitt dreimal höher als in Haushalten. In besonders hoher Konzentration wies ein vom BUND beauftragtes Labor die Weichmacher DINP und DEHP nach.
Das Umweltbundesamt hat daraufhin sofort reagiert: „Händler und Vertreiber sind verpflichtet, den Konsumenten auf Nachfrage mitzuteilen, ob etwa ein neuer Bodenbelag besorgniserregende Weichmacher enthält. Das europäische Chemikalienrecht REACH verpflichtet den Handel, innerhalb von 45 Tagen über Inhaltsstoffe aus der Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe Auskunft zu erteilen. Eltern und Kitas sollten dieses Recht nutzen“, sagte UBA-Präsident Jochen Flasbarth. Das UBA hat ein Musterschreiben vorbereitet, mit dem sich gezielt beim Handel nachfragen lässt.
Da weiß ich aber nicht, ob ich lachen oder weinen soll. Da steht also Max Mustermann bei Real mit seinem Kinderspielzeug an der Kasse und hält dieses Schreiben der Kassiererin unter die Nase, worin Sie darauf hingewiesen wird ” Gemäß Art. 33 der o.g. Verordnung sind Sie als Lieferant von XXXX verpflichtet, mir als Verbraucher/ Verbraucherin diese Informationen innerhalb von 45 Tagen zur Verfügung zu stellen.” Da kann man Max Mustermann nur viel Glück wünschen und alle anderen darauf aufmerksam machen, Geschenke, die Weichmacher enthalten könnten, rechtzeitig zu besorgen, also mind. 45 Tage vor dem Anlass…