Der Blog zum wohngesunden Bauen

17. Juli 2012

Schadstoff- und Geruchssanierung können steuerlich abgesetzt werden

Filed under: Allgemein, Bestand & SanReMo, Gesundheit, Öffentlichkeitsarbeit, Presse, Recht — Schlagwörter: — Josef Spritzendorfer @ 13:52

Neue Urteile des Bundesfinanzhofes erleichtern neuerdings die steuerliche Absetzung von Kosten für gesundheitlich begründete Gebäude-Sanierungen (Schadstoffe, aber auch Gerüche).

Durch ein ärztliches Attest musste bisher vor der Sanierung nachgewiesen werden, dass Gesundheitsschäden bereits eingetreten oder zu erwarten sind. Schon vor Sanierungsbeginn musste ein Gutachten vorliegen, das den Zusammenhang zwischen der Belastung und der Gesundheitsgefährdung belegt und die erforderlichen Maßnahmen bestätigt. Außerdem musste der Steuerpflichtige nachweisen, dass die Sanierung fachmännisch erfolgt.

Absetzbar sind nunmehr  nicht nur die direkten Sanierungskosten zur Beseitigung  beispielsweise des Hausschwamms (ein konkreter behandelter Fall) , sondern auch daraus resultierende Behandlungskosten, Gutachterkosten oder Ähnliches. Auch wenn während der Sanierungsmaßnahmen zusätzlicher Wohnbedarf entsteht, können diese Aufwendungen berücksichtigt werden. Und natürlich alle Sanierungsmaßnahmen, für die vor Durchführungsbeginn kein Gutachten vorliegt, bei denen aber der Steuerpflichtige dennoch nachweisen kann, dass er sich den Aufwendungen aus tatsächlichen Gründen nicht entziehen konnte.

Quellen:

Manager-Magazin

Frankfurter Allgemeine (13.6.2012)

Business Netz

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