Der Blog zum wohngesunden Bauen

2. September 2019

OSB-Platten: VGH Baden-Württemberg setzt VOC-Angaben in MVV TB außer Vollzug

mit seinen Urteilen (Az. 8 S 2962/18 und 8 S 3008/18 vom 11. Juli 2019) hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) der Klage von zwei Herstellern von OSB-Plattenwerkstoffen stattgegeben und die auf der Musterverwaltungsverordnung Technische Baubestimmungen (MVV TB) basierende Landesbauordnung Baden-Württemberg hinsichtlich des Nachweises von VOC-Emissionen für nicht rechtens erklärt und vorläufig außer Vollzug gesetzt.

Die beiden Hersteller hatten beklagt, dass die Vorgaben der MVV TB (hier Anlage 8) die Verkehrsfähigkeit ihrer OSB-Platten einschränkt, da sie die vorgegebenen Werte für flüchtige organische Verbindungen (VOC) zumindest teilweise nicht einhalten könnten, was erhebliche Umsatzeinbußen und eine aufwendige Umstellung der Produktion bedeuten würde.

Es ist zu vermuten, dass das Urteil auch für andere Bundesländer Gültigkeit erlangen wird. Wir werden das Thema in unserem Newsletter für den September 2019 ausführlich aufbereiten.

Unsere Experten Helmut Köttner, Technischer Leiter Bereich Bau- und Umwelttechnik, und Architektin Claudia Porath, Technische Projektmanagerin, stehen Ihnen gerne für Fragen rund um die Thematik zur Verfügung.

Sie sind zu erreichen

Helmut Köttner Tel. +49 (0)761-590481-77, koettner@sentinel-haus.eu 

Claudia Porath Tel. +49 (0)761-590481-89, porath@sentinel-haus.eu

Ein Kommentar

  1. Mit diesem Beschluss wird den Architekten die volle Last der Verantwortung bezüglich Einhaltung der “gesundheitlichen Anforderungen” der MVV TB für Gebäude angelastet.
    Die in der MVV bzw. der jeweiligen LBO gestellten Forderungen an das Gebäude(!) wurden nämlich natürlich durch diesen Gerichtsbeschluss nicht aufgehoben:

    “Gemäß § 3 und § 13 MBO1 sind bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden und durch pflanzliche und tierische Schädlinge sowie andere chemische, physikalische oder biologische Einflüsse keine Gefahren
    > oder unzumutbaren Belästigungen(!) < entstehen."

    Damit haben die klagenden OSB Hersteller die übrige Holzindustrie mit wesentlich geringeren VOC Problemen (die laut eigener Beweisführung sogar auch bei OSB mit etwas mehr "Kostenaufwand" zu bewältigen wären!) in Geiselhaft genommen – völlig zu Unrecht wird mancher Planer bei künftigen "Entscheidungen" lieber auf Holzwerkstoffe verzichten, um nicht später in "Haftung" genommen zu werden. (Kindergarten Wallerfangen: http://www.eggbi.eu/beratung/rechtliche-grundlagen-fuer-wohngesundheit/#c1515 )

    Planern ist zu raten, nur Produkte einzusetzen, von denen sie glaubwürdige (!) Emissionsprüfberichte erhalten, um eine vernünftige Planung bezüglich Raumbeladung mit einzelnen Produkten und möglicher "Abschätzung" von deren Auswirkung auf die Innenraumluftqualität durchführen zu können.

    Comment by Josef Spritzendorfer — 1. Oktober 2019 @ 15:42

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