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9. Dezember 2019

Neue Prüfmethode halbiert zulässige Formaldehydemissionen bei Holzwerkstoffen

Filed under: Allgemein, Fertighaus, Handel, Handwerker, Investoren, Private und gewerbliche Bauherren — Schlagwörter: , , , — Volker Lehmkuhl @ 15:57

Ab dem 1.1.2020 gilt eine neue Methode zur Bestimmung der Formaldehydemissionen bei beschichteten und unbeschichteten Holzwerkstoffen. Maßgeblich ist dann die EN 16516. Diese Prüfnorm sieht im Vergleich mit der bislang geltenden Norm EN 717-1 einerseits eine höhere Beladung der Prüfkammer (1,8 m²/m³ statt 1m²/m³) und andererseits einen geringeren Luftwechsel (0,5 statt 1 h+1) vor. In der Summe dürfen deshalb die Emissionen nur etwa halb so hoch sein wie bisher, um den Grenzwert E1 von 0,1 ppm zu erreichen.

Prüfzeugnisse nach EN 717-1 können weiterhin anerkannt werden. Allerdings sind die Ergebnisse mit dem Faktor 2 zu multiplizieren.

Bestehende Lagerbestände dürfen abverkauft werden. Dies hatten die Verbände VHI und HDH durch das Umweltbundesamt klarstellen lassen.

Durch das Sentinel Haus Institut freigegebene und im Sentinel Portal gelistete Produkte liegen auch nach der neuen Prüfmethode immer noch deutlich unter den Vorgaben der Emissionsklasse E1. Die Prüfgrundlage erfolgt nach AgBB bzw. EN 16516 mit einer Beladung von i.d.R. 1,0 m²/m³ und einem Luftwechsel von 0,5 h-1. Der SHI-Grenzwert liegt bei 36 µg/m³. Damit ist auch für die Maximalbeladung von 1,8 m²/m³ aus der neuen EN (ergibt rechnerisch ca. 65 µg/m³ statt 36) noch ein erheblicher Abstand zum Zuordnungswert von 0,1 ppm (entspricht etwa 120 µg/m³) gegeben.

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