Der Blog zum wohngesunden Bauen

16. Oktober 2018

Innovative Bau und Immobilien-Unternehmen befassen sich gemeinsam mit Baustoffhändlern mit gesünderen Bauprodukten

Großes Interesse und gute Stimmung bei den Teilnehmern des Informations- und Netzwerktreffens im Europapark Rust. Foto: Sentinel Haus Institut

 

Gesündere Gebäude und geprüft gesündere Bauprodukte waren der Anlass für die  Gesellschafter der Hagebau, J.N. Köbig GmbH und W. Renner GmbH sowie das Sentinel Institut am 10. und 11. Oktober in den Europapark in Rust einzuladen und zwölf Teilnehmer von neun regionaler Bauträgern waren gekommen. Die Unternehmen lassen ihre Häuser und Wohnungen bei den beiden Baustoffhändlern Köbig und Renner bemustern.

Gemeinsam übernehmen die Bauunternehmen die Verantwortung für die Gesundheit ihrer Kunden und können, im Fall der Firmen Köbig und Renner, auf die Unterstützung innovativer Baustofffachhändler zählen. Diese kooperieren wiederum mit Herstellern, die die Relevanz des Themas erkannt haben und dies im Rahmen ihrer Produktentwicklung umsetzen.

DAS GRÜNE REGAL: Erfolgreiche Veranstaltung für Bauträger im Europapark Rust

Das Ziel der Veranstalter, den Bau- und Immobilienunternehmen qualifizierte und geprüft gesündere Alternative für die zu bemusternden Warengruppen anzubieten, ist aufgegangen. Darauf lässt das große Interesse und das positive Feedback schließen. „DAS GRÜNE REGAL für geprüft gesündere Bauprodukte“, verbunden mit einer qualifizierten Beratung und konkreten Handlungsempfehlungen bietet den Unternehmen einen Wettbewerbsvorsprung.

Dieser Vorsprung ist vor dem Hintergrund des neuen Bauordnungsrechts in der Konsequenz des EuGH-Urteils zur deutschen Baustoffzulassung besonders wertvoll. Denn im Zuge der Integration der Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen MVV TB in die Landesbauordnungen spitzen sich die Haftungsfragen für Handel, Planer und Handwerker für die Baustoffqualität nochmals zu.

Der ungezwungene Austausch und die Attraktionen des Europaparks machten die Veranstaltung zu einem großen Erfolg. vlnr. Projektleiter Köbig – Andreas Bösel, Projektleiter Renner – Andreas Jörg, Geschäftsführer Renner – Stefan Bruckmaier, Geschäftsführer Sentinel Haus Institut – Peter Bachmann Foto: Sentinel Haus Institut

 

 

Eingebunden war die Veranstaltung in ein tolles Rahmenprogramm mit einem informationsreichen Netzwerkabend inklusive Essen, der Übernachtung im Bell Rock Hotel und einem Ausflug in den Europapark. Möglich gemacht haben das erfolgreiche Treffen die Sponsoren Redstone, Admonter, Roto und bluMartin, denen die Teilnehmer einen großen Applaus spendeten.

Als nächste Schritte folgen nun Einzelgespräche mit den Bau- und Immobilienunternehmen, um die Integration der durch das Sentinel Haus Institut geprüft gesünderen Baustoffe, Bausysteme und Ausstattungen in die Bemusterungslisten zu konkretisieren.

25. Mai 2018

“Capital” Fertighaus-Kompass bringt Transparenz – auch in Sachen gesünderes Bauen

Die Zeitschrift “Capital” hat in einer groß angelegten Untersuchung die Angebote großer deutscher Fertighausfirmen verglichen. Für die Marktübersicht in der Ausgabe Juni 2018  wurden 49 Unternehmen angeschrieben, 25 Unternehmen haben geantwortet und kamen in die Wertung. Gemeinsam mit Experten bewertete die Redaktion die Leistungen in den Kategorien “Service und Informationen” (durch das Beratungsunternehmen Pro Value), “Vertrag und Recht” (durch KPMG Law) sowie “Bauqualität und Wohngesundheit” (durch das Sentinel Haus Institut und TÜV Rheinland). Maximal konnten 100 Punkte plus 7 Zusatzpunkte erreicht werden. Gesamtsieger ist die Firma SchwörerHaus mit 100,7 Punkten. Ebenfalls mehr als 80 Punkte und damit fünf Sterne erhielten in dieser Reihenfolge die Unternehmen Weberhaus, Fingerhut Haus, Baufritz, Huf Haus, Okal und Allkauf. Sieger in der Kategorie “Bauqualität und Wohngesundheit” ist Baufritz vor SchwörerHaus. Platz 3 in dieser Kategorie teilen sich Weberhaus und Huf Haus.

 

 

28. Februar 2018

Neue DIN EN-Norm: Deklarationspflicht für Emissionen aus Bauprodukten kommt!

Mit der Veröffentlichung der DIN 16516 Ende Januar 2018 wird die Deklaration von Schadstoffemissionen für einige Baustoffgruppen verpflichtend.

Zunächst für Dämmstoffe und für Bodenbeläge müssen Hersteller damit ab Februar 2019 Schadstoffwerte für flüchtige organische Verbindungen (VOC) für in der EU-harmonisierte Produkte angeben. Weitere Produktgruppen werden folgen.

Das Sentinel Haus Institut bezieht sich auf Informationen des Umweltbundesamtes (UBA) und eigene Recherchen. Laut Auskunft des UBA wird damit die gesundheitliche Schutzlücke nach Inkrafttreten des EuGH-Urteils zur Praxis der deutschen Baustoffzulassung (C 100/13) nach und nach geschlossen. Für den Nachweis hat die EU bestimmte Prüfinstitute notifiziert.

Das Sentinel Haus Institut hat zur Deklarationspflicht nach DIN 16516 und den Konsequenzen für Hersteller, Handel und Verarbeiter ein Hintergrundpapier erstellt, das kostenpflichtig zu beziehen ist bei bauer@sentinel-haus.eu. Das Whitepaper „Deklarationspflicht nach DIN 16516“ umfasst drei Seiten und kostet 85 Euro plus MwSt.

Das Sentinel Haus Institut bietet für Hersteller, Handel, Bauunternehmen und Verarbeitern Unterstützung und Beratung zur Umsetzung der DIN 16516 und darüber hinaus an. Sowohl auf technischer Ebene als auch bei der Produkt- und Markenstrategie sowie der Schulung und Fortbildung von Mitarbeitern stehen erprobte Instrumente und eine umfangreiche Marktkenntnis zur Verfügung. Weitere Informationen bei Vertriebsleiter Jürgen Rösch, roesch@sentinel-haus.eu.    

 

27. Februar 2018

natureplus-Seminar zur neuen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen VV TB

Wie kann bei Planung, Ausschreibung und Ausführung sichergestellt werden, dass ein Bauprodukt grundsätzlich geeignet ist, die an das Bauwerk gestellten Anforderungen zu erfüllen? Und welche neuen Haftungsregelungen betreffen Architekten und Planer? Antworten auf diese Fragen vor dem Hintergrund der neuen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen gibt die erste Veranstaltung im Rahmen der „Neckargemünder Gespräche“ des Vereins natureplus. Am 13. April 2018 findet ein Seminar zum neuen Kern des Bauordnungsrechts an. Hier geht es zum Programm der Veranstaltung. Für das Seminar sind Fortbildungspunkte bei den Architektenkammern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz beantragt. Die Teilnahme kostet 150 Euro inkl. Getränke und Mittagssnack. Studierende und natureplus-Mitglieder zahlen 75 Euro. Die Anmeldung ist direkt über die natureplus-Website www.natureplus.org möglich.

24. Juli 2017

Umweltbundesamt sieht gute Luft in Innenräumen in Gefahr

Angesichts der möglichen deutlichen Verschlechterung bei der gesundheitlichen Qualität von Baustoffen sieht das Umweltbundesamt die Raumluftqualität von Innenräumen in Gefahr. Das hat die oberste deutsche Umweltbehörde am 24. Juli 2017 in einer Pressemitteilung erneut bekräftigt. 

Zitat: “Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das es den Mitgliedstaaten künftig nicht mehr erlaubt, an Bauprodukte strengere nationale Anforderungen zum Schutz der Gesundheit zu stellen. Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Ob Parkett im Wohnzimmer oder Teppich im Kindergarten: Die EU darf bei Bauprodukten keine Abstriche bei der Gesundheit und beim Umweltschutz machen. Es muss auch weiterhin erkennbar bleiben, ob Bauprodukte der Gesundheit schaden oder nicht.“

Weiter heißt es in der Pressemitteilung: Die EU -Kommission hat zwar einen Vorschlag für eine Ergänzung der EU-weiten und einheitlichen CE-Kennzeichnung von Bauprodukten um gesundheitliche Aspekte vorgelegt. Dieser Vorschlag lässt jedoch Emissionen von VOC aus Lösemitteln und anderen chemischen Hilfsstoffen zu, ohne dies zu kennzeichnen. „Die hohen deutschen Standards sind in Gefahr. Da wir uns über 80 Prozent der Zeit in Innenräumen aufhalten, sehen wir das sehr kritisch. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen erkennen und nachprüfen können, ob Bauprodukte in Wohnung, Kindergarten und Büro gesund-heitlich unbedenklich sind“, so Krautzberger.”

Das Thema der gesundheitlichen Bauproduktqualität ist auch einer der Schwerpunkte in der aktuellen, gleichnamigen Publikation des UBA. Hier findet sich die Pressemitteilung im kompletten Wortlaut.

 

7. Juli 2017

Interessante Fachkonferenzen der TÜV Rheinland Akademie

Die Akademie des TÜV Rheinland veranstaltet im Herbst gleich drei interessante Fachveranstaltungen, in denen Fragen der Innenraumhygiene beziehungsweise des gesünderen Bauens und Sanierens zur Sprache kommen.

Die Kölner Wertermittlertage am  21.+ 22. 09. in Kooperation mit dem Bundesanzeiger Verlag richten sich an Sachverständige der Immobilienbewertung. Dr. Walter Dormagen von TÜV Rheinland hält einen Vortrag zur  „Berücksichtigung von Schadstoffvorkommen bei der Wertermittlung von Immobilien“.

Die Nürnberger Schimmelpilz-Konferenz  am 19. + 20.10. ist als Expertentreff für die Baupraxis angelegt. Peter Bachmann referiert zur „Neuen Haftungssituation durch EuGH Urteil – Bedeutung für Baustoffhersteller, -handel, Planer, Ausführende“.

Die Kölner Schimmelpilz-Konferenz am 30.11. und 1.12.  findet parallel zur Kölner Bauschaden-Konferenz (gleiches Vorabendprogramm ) statt. Am 30.11. hält Peter Bachmann einen Vortrag zum Thema „Gesündere Gebäude-Rechtsaspekte-Planungsaspekte“.

7. Juni 2017

Fachzeitschrift “Gebäudeschadstoffe und Innenraumluft”

Die Ausgabe 1/2017 der noch neuen Fachzeitschrift “Gebäudeschadstoffe und Innenraumluft” befasst sich ausführlich mit den Konsquenzen des EuGH-Urteils zur deutschen Baustoffzulassung. Gleich drei der Fachartikel “beleuchten die Auswirkungen des Urteils und zeigen mögliche Auswege aus dem Dilemma”, wie es im Editorial heißt. Das Schwerpunktthema lautet “Emissionen aus Bauprodukten”. Entsprechend sind den Richtwerten I und II des Ausschusses für Innenraumrichtwerte (AIR) und dem neuen Richtwert 2016 für Formaldehyd jeweils ein Beitrag gewidmet. Auch der Bericht zur Begutachtung und Quellensuche einer Formaldehydbelastung an einer Schule gibt interessante Hinweise auf die dortige Vorgehensweise. Weitere Themen sind: “Energieeffizienz von Gebäuden und Lüftung”, “Emissionsarme Verlegewerkstoffe aus Sicht der Hersteller” und ein Beitrag zum französischen Dekret für ein Label zur Kennzeichnung von Möbeln hinsichtlich ihrer VOC- und Formaldehyd-Emissionen. Ebenfalls interessant: die juristische Einordnung, wie die Bewertung der Innenraumluftqualität ins Bauordnungsrecht integriert werden könnte. 

Die Zeitschrift versammelt renommierte Fachleute als Autoren und erscheint zwei Mal jährlich. Die nächste Ausgabe erscheint im Oktober 2017 und behandelt das Thema “PCB in Gebäuden”. Verlag ist die Verlagsgesellschaft Rudolf Müller in Köln. Im Einzelbezug kostet “Gebäudeschadstoffe und Innenraumluft” 59 Euro, im Abo 49 Euro pro Ausgabe. Weitere Informationen unter www.schadstoff-kompass.de.

 

6. Juni 2017

Fachbeitrag im Deutschen Architektenblatt zu EuGH-Urteil und Konsequenzen

Im vielgelesenen “Deutschen Architektenblatt DAB”, herausgegeben von der Bundesarchitektenkammer, ist unter dem Titel “Luftveränderung” ein Fachbeitrag zu den Wirkungen und Konsequenzen des EuGH-Urteils zur deutschen Baustoffzulassung und dessen Konsequenzen erschienen. Dargestellt wird kurz die Entstehung des Rechtsstreits und die daraufhin erfolgten, geplanten Änderungen in der Baugesetzgebung. Thematisiert wird auch die Rolle des Architekten, seiner neuen Pflichten und Haftungsrisiken. Fazit des Textes von Peter Bachmann: Wer sicher gesünder bauen und sanieren will, muss jetzt noch stärker auf Baustoffe setzen, die von unabhängigen, vertauenswürdigen Prüfinstituten (Einige Label sind im Beitrag genannt) nach offiziellen Kriterien geprüft sind. In Verbindung mit einem gesundheitlichen Qualitätsmanagement entstehen so zuverlässig gesündere Gebäude. Im Schwerpunkt “Gesunde Raumluft” des DAB finden sich übrigens weitere lesenswerte Beiträge zum gesünderen Planen und Bauen.  

29. Mai 2017

Erfolgreicher “Baudienstag” zu den Konsequenzen des EuGH-Urteils

 

Rund 40 Teilnehmer nutzen am 23. Mai die Gelegenheit, sich kompakt und aus erster Hand zu den Konsequenzen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur deutschen Baustoffzulassung auf die Baubranche im Allgemeinen und das gesündere Bauen und Sanieren im Besonderen zu informieren. Eingeladen hatte das Sentinel Haus Institut in Kooperation mit pro clima in die Akademie des Prüfdienstleisters TÜV Rheinland in Köln. Die Veranstaltung fügte sich ein in die Fortbildungsreihe “Baudienstag” von pro clima.

In Kurzvorträgen beleuchteten folgende Expertinnen und Experten die aktuelle Situation.

  • Dr. Barbara Gay, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Düsseldorf
  • Dr. Frank Kuebart, Geschäftsführer des eco-Instituts, Köln
  • Dr. Walter Dormagen, TÜV Rheinland
  • Peter Bachmann, Geschäftsführer des Sentinel Haus Instituts zur Qualität des CE-Zeichens
  • Uwe Bartholomäi, Geschäftsführer von pro clima
  • Christine Overath, Architektin BDA und Fachplanerin für gesünderes Bauen und Sanieren, Solingen

Zusätzlich führte Heide Gentner von pro clima TV Kurzinterviews mit den Referenten zu folgenden Themen.

Alle Interviews am Stück sind hier zu sehen.

Im abschließenden Fazit wurde deutlich, dass auf alle Beteiligten der Wertschöpfungskette Bau ein erheblicher Informations- und Handlungsbedarf zukommt, um Kommunikationsaufgaben zu erkennen sowie Haftungs- und Kommunikationsrisiken abzufedern. Dass dies in Zusammenarbeit allen Akteueren gelingen kann, von den Herstellern bis zu den Investoren und Bauherren war ebenfalls eine der Erkenntnisse der Veranstaltung.

Das Sentinel Haus Institut bietet ein Hintergrundpapier und Inhouseseminare zum Themenkomplex an. Informationen bei Sascha Walter.

Zum Vormerken: Am 15. November 2017 laden TÜV Rheinland und Sentinel Haus Institut zu einer ausführlichen, eintägigen Fachkonferenz zum Thema ein. Detaillierte Informationen folgen ab Mitte Juni.

24. Mai 2017

Leitfaden Innenraumhygiene und öffentliche Ausschreibung / Vergabe aktualisiert

Der “SHI-Leitfaden zur Ausschreibung der Architekten- und Bauleistungen” nach Kriterien der Innenraumhygiene und Wohngesundheit wurde jetzt komplett aktualisiert und neu gestaltet. Das Papier umfasst auf 35 Seiten alle Teilschritte und Auswahlaspekte der öffentlichen Ausschreibung und Vergabe zur Sicherstellung einer guten Innenraumluftqualität nach Fertigstellung des Bauwerks. Zudem zeigen die Autoren einen vergaberechtlich einwandfreien Weg auf, wie Anforderungen an Bauprodukte, Planungs-, Überwachungs- und Bauleistungen so formuliert werden können, dass Haftungsfragen eindeutig definiert und geregelt sind. Inhaltlich beteiligt an dem Leitfaden sind spezialisierte Juristen für Bau- und Vergaberecht, Architekten, Ingenieure und Baupraktiker.

Vor allem für Kommunen, aber auch für alle anderen Vergabestellen im öffentlichen und teilöffentlichen Bereich, ist der Leitfaden eine wichtige Arbeitshilfe, mit der Schadensfälle und damit Nutzungsausfälle durch Schadstoffemissionen beim Bau und der Sanierung von Gebäuden vermieden werden können. Definiert sind unter anderem Formulierungen für die Verwendung von Umweltzeichen für Bauprodukte. Gleichzeitig sind ein Vertragsentwurf für die Ausschreibung von Architektenleistungen sowie Hinweise für die Auswahl eines geeigneten Architekturbüros im Unter- wie im Oberschwellenbereich enthalten. Eine individuelle Anpassung der Texte an das Bauvorhaben sowie eine juristische Prüfung nach dem aktuellen Stand der Rechtssprechung wird von den Autoren empfohlen.

Auch für die Ausschreibung der Bauleistungen selbst sowie für die Auswahl eines geeigneten Bauunternehmens finden sich Formulierungen und Leitlinien ebenso wie Hinweise zu den Zuschlagskriterien.

Der “Leitfaden zur Ausschreibung der Architekten- und Bauleistungen. Innenraumlufthygiene und öffentliche Vergabe” können Sie beim Sentinel Haus Institut kaufen.                                       Ausführliche Informationen dazu bei Herrn Sascha Walter, Tel. 0761/590481-73, walter@sentinel-haus.eu.

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