Das Sentinel Haus Institut hat, gemeinsam mit Experten, Lösungen und Strategien zur Berücksichtigung der neuen Rechtssituation zusammengestellt. Darin sind eine Zusammen-fassung der Entwicklungen, die rechtlichen Einschätzungen mitsamt den neuen Dokumentations- und Haftungspflichten für die Baubranche und die Kontaktdaten von Experten und Ansprechpartnern aufgeführt. Als Anhang enthält das Papier auch eine Kurzzusammen-fassung zu dem in Zukunft geplanten Bewertungskonzept für flüchtige organische Verbindungen (VOC) auf EU-Ebene sowie Links auf Fundstellen zum Thema Innenraumhygiene in der zugrunde liegenden EU-Bauproduktenverordnung. Als Sentinel Haus Institut unterstützen wir Bauherren, Architekten, Handel und Baustoffhersteller mit Informationen und Intensiv-seminaren zur Lösungsentwicklung. Fordern Sie jetzt kostenlos nähere Informationen unter Angabe eines Ansprechpartners und einer vollständigen Adresse bei Sascha Walter an.
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Ab 2018 gibt es ein neues Bauvertragsrecht für private Bauherren. Zu den wesentlichen Verbesserungen für private Bauherren gehört der Anspruch auf die Herstellung und Herausgabe der Bauunterlagen. Darauf weist der Verband privater Bauherren (VPB) hin. Die neuen Regelungen lassen sich auch nutzen, um gesundheitliche Belange zu vereinbaren beziehungsweise die Übergabe entsprechender Unterlagen einzufordern. “Herausgeben müssen Baufirmen sämtliche Unterlagen, die die Einhaltung der Landesbauordnungen belegen, ferner Nachweise zur Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), die demnächst in einem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammengefasst werden sollen. Der Gesetzgeber erstreckt den Anspruch auch auf die Unterlagen, die die KfW vom geförderten Verbraucher verlangt, sofern der Bauunternehmer die Errichtung eines entsprechenden Effizienzhauses versprochen hat. Dasselbe gilt für alle anderen Förderdarlehensgeber, die Nachweise über Planung und Bauausführung verlangen” schreibt der VPB in einer Pressemitteilung. Und weiter: „Allerdings müssen nur Unterlagen für öffentlich-rechtlich geforderte Nachweise herausgegeben werden. Mehr nicht. Bauherren sollten deshalb im Vorfeld gut überlegen, welche Unterlagen sie noch benötigen könnten und dies in den Vertrag aufnehmen“.
Der VPB hat auf seiner Website außerdem 32 Fragen und Antworten rund ums neue Bauvertragsrecht hinterlegt. Hier kann man diese, sicherlich auch für Bauunternehmen, GÜ und GU interessanten Punkte, nachlesen: http://www.vpb.de/faq-bauvertragsrecht.html.
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Bereits im Februar hat die Süddeutsche Zeitung über die Konsequenzen des EuGH-Urteils zur Baustoffzulassung berichtet. Unter dem Titel “Baustoffe außer Kontrolle” kommt auch das Sentinel Haus Institut in Person von Geschäftsführer Peter Bachmann zu Wort. Hier geht es zu dem Artikel.
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Das Sentinel Haus Institut hat, gemeinsam mit Experten, Lösungen und Strategien zur Berücksichtigung der neuen Rechtssituation zusammengestellt. Darin sind eine Zusammenfassung der Entwicklungen, die rechtlichen Einschätzungen mitsamt den neuen Dokumentations- und Haftungspflichten für die Baubranche und die Kontaktdaten von Experten und Ansprechpartnern aufgeführt. Als Anhang enthält das Papier auch eine Kurzzusammenfassung zu dem in Zukunft geplanten Bewertungskonzept für flüchtige organische Verbindungen (VOC) auf EU-Ebene sowie Links auf Fundstellen zum Thema Innenraumhygiene in der zugrundeliegenden EU-Bauproduktenverordnung.
Als Sentinel Haus Institut unterstützen wir Bauherren, Architekten, Handel und Baustoffhersteller mit Informationen und Intensivseminaren zur Lösungsentwicklung.
Fordern Sie jetzt kostenlos nähere Informationen unter Angabe eines Ansprechpartners und einer vollständigen Adresse bei Sascha Walter an.
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Bitte vormerken: Am 23.5.2017 findet in Köln eine Veranstaltung mit wichtigen Informationen rund um die Auswirkungen des Urteils C-100/13 des Europäischen Gerichtshofs zur deutschen Baustoffzulassung statt. Den Rahmen bildet der “Baudienstag”. Veranstalter sind pro clima und das Sentinel Haus Institut. Tagungsort ist die TÜV Rheinland Akademie.
Hintergrund: Seit dem 16.10.2016 sind wichtige Grundlagen der deutschen Baustoffzulassung (Ü-Zeichen) nicht mehr gültig, da sie gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstoßen. Für in der EU-harmonisierte Bauprodukte ist allein das CE-Zeichen als Marktzugang nötig. Die dafür zugrundliegenden europäischen Normen enthalten keinerlei Aussagen zur gesundheitlichen Qualität von Bauprodukten und weisen auch bei vielen anderen Kriterien deutliche Lücken gegenüber den bislang geltenden deutschen Vorgaben auf (Schallschutz, Brandschutz, Standsicherheit, etc.). Im Zuge der Neuordnung wurden zentrale Grundlagen des deutschen Baurechts geändert (Musterbauordnung, Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen). Nicht zuletzt kommen auf die Akteure der Wertschöpfungskette Bau neue, wichtige Dokumentations- und Haftungspflichten zu.
Zielgruppen: Die Veranstaltung richtet sich an alle am Bau Beteiligten: Architekten, öffentliche und private Investoren, Wohnungsbauunternehmen, Kommunen, Entscheider von Bauproduktherstellern und Baustoffhandel.
Anmeldung: Die Zahl der Teilnehmer ist begrenzt. Die Anmeldung zu der kostenlosen Veranstaltung ist ab sofort möglich bei Herrn Marco Helfesrieder: helfesrieder@sentinel-haus.eu
Seit dem 15. Oktober 2016 ist die bislang übliche Praxis der behördlichen Zulassung von Baustoffen endgültig Geschichte. Die Konsequenzen für die Branche sind drastisch und weitreichend. Darauf weist unter anderem der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes ZDB in der aktuellen Ausgabe seines Magazins (Seite 13 des PDF) hin. Mit Blick auf den Baustofffachhandel urteilt der ZDB: “Auch der Baustofffachhandel muss ab sofort alle Produkte im Hinblick auf die Übereinstimmung mit bauaufsichtlichen Anforderungen überprüfen und die entsprechenden Prüfzeugnisse der Hersteller an seine Kunden weiterleiten. Ein erheblicher Mehraufwand wofür bislang eine Ü-Kennzeichnung der Produkte ausreichte. Schon bei kleineren und mittleren Bauvorhaben wird der mit den Verwendbarkeitsnachweisen verbundene Dokumentationsaufwand auf mehrere Aktenordner anschwellen”. Zudem steige der personelle Aufwand für die Beschaffung der Nachweise enorm.
Nicht nur für den Bereich der gesundheitlichen Qualitätssicherung bietet das etablierte Bauverzeichnis Gesündere Gebäude von Sentinel Haus Institut und TÜV Rheinland hier eine praktikable und leicht zu bedienende Lösung. Auf der Online-Plattform können zu beliebig vielen Produkten beliebig viele Dokumente hinterlegt und online abgerufen werden. Das Angebot ist responsiv, die Nutzung ist also von jedem internetfähigen Gerät auch mobil auf der Baustelle oder zum Beispiel direkt im Kundenkontakt in der Ausstellung oder am POS möglich.
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Das Sentinel Haus Institut und TÜV Rheinland starten im Rahmen der gemeinsamen Initiative „Gesündere Gebäude“ das Forschungsprojekt „MY FUTURE OFFICE“. In Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern, Medizinern und Herstellern werden Lösungen für eine optimale Arbeitsplatzgesundheit erarbeitet.
Im Rahmen der BAU 2017 findet am 17. Januar 2017 von 14.00 – 16.00 Uhr eine Vorstellung von „MY FUTURE OFFICE“ statt. Ort: Raum B61 / Halle B6 1.OG
Hintergrund von „MY FUTURE OFFICE“ ist, dass Schadstoffe in der Raumluft, zu wenig Tageslicht, schlechte Akustik und ein ungünstiges Raumklima die Ursachen für höhere Krankheitsstände, Unzufriedenheit der Mitarbeiter und geringere Leistungsfähigkeit sind. In der ersten Phase des im Herbst 2016 gestarteten Projektes werden auf der Basis einer umfassenden Literaturrecherche die Grundlagen für die praktische Umsetzung erarbeitet. Initiiert wurde das Projekt von elf renommierten Baustoffherstellern, unter anderem dem Fenster- und Fassadenhersteller Schüco, dem Bauchemie-Spezialisten PCI, dem weltgrößten Hersteller von Innentüren JELD-WEN sowie einer Reihe weiterer Anbieter von Bauprodukten und Raumsystemen.
Eingebunden in diese Grundlagenermittlung sind Wissenschaftler verschiedener Disziplinen, Arbeits- und Umweltmediziner sowie Juristen. Die Umsetzung in die gebaute Praxis erfolgt dann zunächst in Form von zwei gesundheitlich optimierten Modellräumen. Einer dieser Modellräume wird in Massivbauweise, der zweite in Holzbauweise errichtet. Es werden sowohl offene Open Space-Umgebungen als auch Einzelbüros mit Trennwänden gebaut. Verschiedene Szenarien für Lüftung, Lichtverhältnisse und Schallschutz machen deren Wirkung für Besucher direkt erlebbar.
TÜV Rheinland führt zudem gesonderte Prüfkammeruntersuchungen von Bau- und Einrichtungsprodukten mit hohen Schadstoffemissionen durch und verdeutlicht deren Einfluss auf die Qualität der Innenraumluft.
Die Erkenntnisse der Untersuchungen werden anschließend in Zusammenarbeit mit Architekturbüros und Investoren in reale Bauvorhaben umgesetzt. „Die Qualität der Innenraumluft sowie weitere Parameter haben einen direkten Einfluss auf die Gesundheit der Mitarbeiter und damit auf den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens“, sagt Peter Bachmann, Geschäftsführer des Sentinel Haus Instituts. Auch wird das Thema Nachhaltigkeit der Bauprodukte eine Rolle spielen.
Aktuell an dem Projekt beteiligt sind folgende Unternehmen:
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Der Bundesanzeiger, seit vielen Jahren in der Fachwelt anerkannt für seine hochwertige Fachliteratur im Bereich Immobilienbewertung und Bauschäden und der TÜV Rheinland, der über jahrelange Kompetenz in der Aus- und Fortbildung von Immobilien- und Bausachverständigen und deren Zertifizierung verfügt, bieten im Zeitraum vom 07.09.2016- 08.09.2016 eine gemeinsame Veranstaltung.
Bei den 2. Kölner Wertermittlertagen sind ein abwechslungsreiches Programm, viele hochinteressante Fachinformationen, sowie Diskussionen mit hochkarätigen Experten und erfahrenen Praktikern geboten.
Das Spektrum reicht von aktuellen Entwicklungen in der Immobilienbewertung, auch unter dem Aspekt der steuerlichen Bewertung, über die Bewertung von Bauschäden bis hin zu „Dauerbrennern“ wie Haftungsfragen und Stolperfallen vor Gericht.
Gerne möchten wir auch darauf hinweisen, dass unser Geschäftsführer, Peter Bachmann, am 08.09.2016 zum Thema ,,Wertsteigerung der Immobilie durch gesundes Bauen und Sanieren.” von 10:00 Uhr bis 10:30 Uhr referiert.
Zusatzangebot:
Am Abend des 07.09.2016 besteht die Möglichkeit, an einer geführten ,,BRAUHAUSTOUR” teilzunehmen. Selbstverständlich ist diese kostenlos.
Nutzen Sie bis zum 15.07.2016 Frühbucher-Rabatte und melden Sie sich jetzt an! Ob nur an einem, oder an beiden Terminen, profitieren Sie von der gemeinsamen Veranstaltung durch aktuelles Expertenwissen!
Weist die Raumluft einer Mietwohnung ein Formaldehyd-Wert von über 0,1 ppm auf und kommt es dadurch zu einer Geruchsbelästigung sowie einer Gesundheitsgefahr, so kann dies eine Mietminderung von 25 % rechtfertigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bad Säckingen hervor.
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In den letzten Wochen sind gleich zwei interessante Fachbeiträge von Mitarbeitern des SHI erschienen. Themen sind gesündere Bildungsbauten und das Emissionsverhalten von Bodenbelägen.
Peter Bachmann schreibt in der Zeitschrift “DBZ” über die gesundheitliche Qualitätssicherung am Beispiel von Bildungsbauten. Außerdem wird in dem Beitrag ausführlich die architektonisch und auch in Sachen Innenraumhygiene vorbildliche Kita und Musikschule in der Stadt Lauf an der Pegnitz vorgestellt. Das in massiver Brettstapelbauweise erstellte Gebäude wurde von der SHI-Fachplanerin Mona Sandner-Abboud betreut. Die Planung lag in den Händen des Büros Pöllot Architekten, Nürnberg. Der Holzbau erfolgte vom Unternehmen O.Lux.
Die geprüft gesunde Kita und Musikschule der Stadt Lauf. Foto: O.Lux / Francisco Lopez
Der zweite Beitrag von Volker Gutzeit, Leiter Technisches Produktmanagement des SHI, befasst sich mit dem Emissionsverhalten von Bodenbelägen und Bodenaufbauten. Erschienen ist er auf DABonline, der Internetseite des renommierten deutschen Architektenblatts. Auf DABonline sind zudem noch weitere Beiträge von Fachautoren aus dem Netzwerk des SHI zu finden. Etwa von Dr. Walter Dormagen, TÜV Rheinland, zur richtigen Beauftragung von Schadstoffmessungen in Innenräumen.
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