Der Blog zum wohngesunden Bauen

16. April 2019

Umweltbundesamt empfiehlt Deklaration von VOC

Das Umweltbundesamt empfiehlt Herstellern von Bauprodukten die flüchtige organische Verbindungen VOC emittieren, diese in ihren Produktdeklarationen anzugeben. Grundlage ist die DIN EN 16516. “Es ist im Interesse der Verwender und eines fairen Wettbewerbs, dass transparente Angaben zu VOC-Emissionen möglichst rasch zum Standard am Markt werden. Ab 2019 sind Angaben zu VOC in der CE-Kennzeichnung auf der Grundlage von Normungsaufträgen der Europäischen Kommission für eine Reihe von Bauprodukten verpflichtend. Erste erfolgreiche Vorbilder werden dringend benötigt, um die Umsetzung voranzubringen”, heißt es in einer Mitteilung der Behörde.

Ab Mitte 2019 übernimmt das Institut für Bauen und Umwelt (IBU) entsprechende VOC-Angaben als verpflichtendes Element in seine EPDs für emissionsrelevante Bauprodukte für Innenräume.

Seit 2019 gelten für verschiedene Baustoffgruppen Deklarationspflichten für VOC. Diese werden im Zuge von sogenannten Mandatsergänzungen nach und nach in weitere EU-Normen integriert. Zuletzt hatte allerdings ein Stau bei der Veröffentlichung von Normen im Amtsblatt der EU-Kommission das Inkrafttreten verzögert. 

28. Februar 2018

Neue DIN EN-Norm: Deklarationspflicht für Emissionen aus Bauprodukten kommt!

Mit der Veröffentlichung der DIN 16516 Ende Januar 2018 wird die Deklaration von Schadstoffemissionen für einige Baustoffgruppen verpflichtend.

Zunächst für Dämmstoffe und für Bodenbeläge müssen Hersteller damit ab Februar 2019 Schadstoffwerte für flüchtige organische Verbindungen (VOC) für in der EU-harmonisierte Produkte angeben. Weitere Produktgruppen werden folgen.

Das Sentinel Haus Institut bezieht sich auf Informationen des Umweltbundesamtes (UBA) und eigene Recherchen. Laut Auskunft des UBA wird damit die gesundheitliche Schutzlücke nach Inkrafttreten des EuGH-Urteils zur Praxis der deutschen Baustoffzulassung (C 100/13) nach und nach geschlossen. Für den Nachweis hat die EU bestimmte Prüfinstitute notifiziert.

Das Sentinel Haus Institut hat zur Deklarationspflicht nach DIN 16516 und den Konsequenzen für Hersteller, Handel und Verarbeiter ein Hintergrundpapier erstellt, das kostenpflichtig zu beziehen ist bei bauer@sentinel-haus.eu. Das Whitepaper „Deklarationspflicht nach DIN 16516“ umfasst drei Seiten und kostet 85 Euro plus MwSt.

Das Sentinel Haus Institut bietet für Hersteller, Handel, Bauunternehmen und Verarbeitern Unterstützung und Beratung zur Umsetzung der DIN 16516 und darüber hinaus an. Sowohl auf technischer Ebene als auch bei der Produkt- und Markenstrategie sowie der Schulung und Fortbildung von Mitarbeitern stehen erprobte Instrumente und eine umfangreiche Marktkenntnis zur Verfügung. Weitere Informationen bei Vertriebsleiter Jürgen Rösch, roesch@sentinel-haus.eu.    

 

6. Mai 2013

Schadstoffe aus Bauprodukten EU-weit einheitlich bewerten

Bauprodukte für den Innenausbau, wie Holzwerkstoffe oder Bodenbeschichtungen, können eine wesentliche Quelle für Schadstoffe in der Raumluft sein. Wie gehabt also. Was immer noch fehlt, ist ein europaweit einheitliches, hohes Schutzniveau des Verbrauchers vor Ausgasungen aus Bauprodukten. Nun spricht sich das UBA gemeinsam mit einer Expertengruppe aus zehn europäischen Ländern für europaweit einheitliche Bewertungsmaßstäbe aus, um die Gesundheit der Bürger besser zu schützen. Die Expertengruppe arbeitet seit 2011 an einer europäischen Liste mit Stoffen und dazugehörigen Bewertungen (EU-LCI-Werte). Das UBA fordert die Europäische Kommission auf, diese Arbeit mit einem klaren Zeitplan zu unterstützen. Die Liste sollte bis Ende 2014 abgestimmt veröffentlicht werden. Mit harmonisierten Messmethoden und Bewertungen kann die Europäische Kommission Regelungen für eine europaweit einheitliche Begrenzung und Kennzeichnung von Materialausgasungen erlassen. Für die Industrie wäre die Liste eine verlässliche Grundlage, um emissionsarme Bauprodukte zu entwickeln.

Weitere Informationen