Der Blog zum wohngesunden Bauen

19. März 2019

Umweltbundesamt zum Zusammenhang von sommerlicher Hitze und Raumluftbelastungen

Foto: Pete Linforth auf Pixabay

 

Das Umweltbundesamt hat im Bundesgesundheitsblatt eine interessante Bekanntmachung zum Zusammenhang von Klimawandel und Belastungen der Innenraumluftqualität veröffentlicht. Danach ist in andauernden Hitzeperioden wie im Sommer 2018 in Innenräumen neben der Raumlufttemperatur die relative Luft-feuchtigkeit hoch. “Sind beide Faktoren hoch, verstärkt dies in der Regel auch die Freisetzung chemischer Stoffe, z.B. aus Baustoffen oder Einrichtungsgegenständen, und führt somit zu höheren Konzentrationen flüchtiger organischer Verbindungen in der Raumluft.” Und weiter: “Die Wahrscheinlichkeit von Richtwert überschreitenden Gefahrstoffbelastungen in Innenräumen steigt mit der Zunahme der Temperatur.”

Für die Lüftung der Räume empfehlen die Autoren der Kommission Innenraumlufthygiene (IRK) eine Lüftung in den Abendstunden. Am Tag sollten Fenster möglichst geschlossen bleiben. Dies nicht nur wegen der niedrigeren Temperaturen sondern auch hinsichtlich der  Schadstoffe in der Außenluft: “Im Jahr 2018 wurden besonders in den Monaten Juli und August vielerorts erhöhte Belastungen der Außenluft mit Ozon, Stickoxiden, Feinstaub und anderen Stoffen registriert. An solchen Tagen empfiehlt es sich, Fenster und Türen tagsüber geschlossen zu halten. Darüber hinaus kann der Eintrag von Ozon und Stickoxiden beim Lüften zu chemischen Reaktionen im Innenraum und damit zur Bildung sogenannter Sekundärprodukte führen, über deren gesundheitliche Risiken nicht immer klare Erkenntnisse vorliegen. Oft handelt es sich dabei um reaktive Oxidationsprodukte ungesättigter Kohlenwasserstoffe, die darüber hinaus zu organischen Aerosolen kondensieren können. Auch deswegen empfiehlt es sich, das Lüften im Hochsommer in die Abendstunden zu verlegen.” 

Nicht zuletzt empfiehlt die oberste deutsche Umweltbehörde auch in diesem Zusammenhang emissionsarme Bauprodukte: “Daher sollte künftig verstärkt auf die Verwendung emissionsarmer Produkte… … in der Bau- und Ausstattungsphase geachtet werden.” Für die Bewertung des Emissionsverhaltens von Baustoffen geben die Experten einen Ausblick auf mögliche Anpassungen an höhere Temperaturen in Gebäuden durch den Klimawandel: “Bei der Ableitung von Bewertungskriterien für Produktemissionen wird es ggf. notwendig sein, zukünftig auch eine höhere Temperaturbeanspruchung zu berücksichtigen.”

29. November 2018

VOC-Deklarationen in EU-Normen nur sehr eingeschränkt aussagekräftig

Das Umweltbundesamt hat dem Sentinel Haus Institut eine Liste der sogenannten Mandatsergänzungen für in der EU-harmonisierte Bauprodukt-Normen (hEN) übermittelt. Diese Ergänzungen sollen in Zukunft die Deklaration von VOC-Emissionen durch die Hersteller nach DIN EN 16516 regeln. Bauakteure können trotzdem in die Haftungsfalle geraten. 

Die auf den ersten Blick sehr umfassende Liste zeigt auf den zweiten Blick die sehr eingeschränkte Aussagekraft der geplanten Deklarationspflichten. So ist nur bei einem ein sehr kleinen Teil die Angabe von VOC-Emissionen verpflichtend. Im Wesentlichen sind dies solche Produktgruppen, für deren Zulassung durch das DIBt bereits früher VOC-Werte ermittelt wurden. Bei der überwiegende Zahl der Normen können die Hersteller nach der zukünftigen Mandatsergänzung auch keine Leistung erklären. Die Angabe “No performance determinded” (NPD) zeigt dann , dass der Hersteller hier keine Angaben macht.

Auf absehbare Zeit sind VOC-Deklarationen in EU-Normen, deren Daten die Hersteller von notifizierten Prüfinstituten erstellen lassen müssen, also keine Hilfe bei der Auswahl gesünderer Bauprodukte. Neben der geringen Verpflichtungswirkung hat dies vor allem zeitliche Gründe: 

  • Die bereits abgeschlossenen Mandatsergänzungen warten auf die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU.
  • Weitere Mandatsergänzungen benötigen voraussichtlich mehrere Jahre, bis sie von den jeweiligen Normungsgremien verabschiedet sein werden. 
  • Die Zahl der EU-Normen mit einer VOC-Deklarationspflicht betrifft nur einen kleinen Teil der innenraumluftrelevanten Bauprodukte.

Die Liste der Mandatsergänzungen ist im Bauverzeichnis Gesünder Gebäude abrufbar.  

Haftungsprobleme für Bauakteure

Die  steht im eindeutigen Gegensatz zu den Anforderungen der neuen “Musterverwaltungsverordnung Technische Baubestimmungen” (MVV TB), die mittlerweile in alle Landesbauordnungen integriert ist, und den dort geregelten Anforderungen an bauliche Anlagen hinsichtlich des Gesundheitsschutzes” (ABG). Hier fordert der Gesetzgeber einen Mindestschutz (vor Emissionen) zum Zwecke der Gefahrenabwehr. Für Architekten, Fachplaner, Bauunternehmen, Wohnungsbaugesellschaften und Investoren, bedeutet dies ein potenzielles Haftungsrisiko. Das Sentinel Haus Institut empfiehlt daher, auf unabhängig geprüfte Produkte zu setzen. Eine Vielzahl sind im Bauverzeichnis Gesündere Gebäude gelistet, rund 350 von ihnen ohne Anmeldung recherchierbar. Weitere rund 1.600 Produkte sind nach einer kostenpflichtigen Registrierung sichtbar. 

Die Zusammenhänge erläutert Helmut Köttner, Technischer Leiter des Sentinel Haus Instituts, in einem Interview.

24. April 2018

natureplus Fachkonferenz 2018 – Keine zukunftsfähigen Gebäude ohne zukunftsfähige Produkte

 

Am 5. Juni 2018 veranstaltet der internationale Verein natureplus in Volketswil bei Zürich seine diesjährige Fachkonferenz. Thema ist die Bedeutung von geprüft nachhaltigen Bauprodukten für die Gebäudezertifizierung und Wohnbauförderung in der Schweiz, Österreich und Deutschland.

Auf Einladung von baubioswiss, der natureplus Partnerorganisation in der Schweiz, beleuchten im Aiforia-Nachhaltigkeitszentrum in der Bauarena Volketswil internationale Experten für die Zertifizierungssysteme Minergie-ECO, DGNB und LEED die Rolle nachhaltiger und gesundheitlich geprüfter Baumaterialien mit dem natureplus-Qualitätszeichen. Ein weiterer Aspekt sind notwendige Anforderungen an Baustoffe und Änderungen staatlicher Förderprogramme für ein klimagerechteres Bauen, die ein Experte der Deutschen Umwelthilfe DUH vorstellt. Die Halbtagesveranstaltung richtet sich an ein Fachpublikum aus Bauwirtschaft, Architekten und Kommunen.

Die Teilnahme kostet 100 Euro / 120 CHF incl. Tagungsmappe, Eintritt zu allen Vorträgen, Tagungsgetränken und Pausensnacks sowie dem Eintritt in die Aiforia Ausstellung. natureplus-Mitglieder zahlen nur 85 Euro / 100 CHF. Details zum Programm und Anmeldung finden sich direkt hier auf der natureplus-Website.

12. März 2018

Das “Grüne Baustoffregal” bei SWR Odysso

 

(c) Screenshot SWR

Die Sendung “odysso” des SWR widmete sich am 8. März dem Thema Ökologie und Gesundheit beim Bauen und Wohnen. Darin stellt Peter Bachmann die Idee des “Grünen Regals” vor, in dem Bauherren und Profis mit einem Griff gesundheitlich geprüfte Bauprodukte finden. Der Beitrag thematisiert auch die Verwirrung der Kunden durch zu viele Labels und Signets, deren Dschungel für den Laien kaum zu durchschauen ist.

Die Sendung beginnt mit dem Beispiel einer Bauherrin, die durch ihr neues “Öko-Haus” krank wurde und dieses nicht mehr bewohnen kann.

Ein Überblick über die Beiträge der gesamten Sendung ist hier zu finden.

28. April 2017

Neuer SHI-Film zum Bauverzeichnis Gesündere Gebäude

Welche Idee steht hinter der Onlineplattform Bauverzeichnis Gesündere Gebäude? Was finden Nutzer dort und welche Vorteile bietet die Vernetzung von Projekten, gesundheitlich geprüften Baustoffen und Fachleuten für gesünderes Bauen? All diese Fragen beantwortet der neue Kurzfilm unserer Reihe “Der Sentinel erklärt”, der jetzt online verfügbar ist.

Das von alle freiheit in Köln in Whiteboard-Technik produzierte Video ist bereits die vierte Folge der Reihe. Die ersten drei Folgen sowie weitere Videos rund um das gesündere Bauen und Sanieren finden sich in unserem Youtube-Kanal, den man auch abonnieren kann. Denn weitere Film folgen …

22. Februar 2016

Neuigkeiten zum Ende der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung

Bereits im Dezember 2015 hat das Deutsche Institut für Bautechnik DIBt Informationen zum Diskussionsstand rund um die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung von Bauprodukten veröffentlicht. Diese dürften aber bei manchen Akteuren der Baubranche im vorweihnachtlichen Trubel untergegangen sein. Der aktuelle Stand sieht so aus, Zitat:

“Die  Gremien  der  Bauministerkonferenz  bereiten  derzeit  eine  Novellierung  der  Musterbauordnung  vor.
Danach  können  von  der  Bauaufsicht  für  Bauprodukte  mit  CE-Kennzeichnung  nach  Bauprodukten-
verordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) keine nationalen Verwendbarkeits- und Übereinstimmungs-
nachweise verlangt werden.

Demgemäß  wird  zukünftig  bei  allgemeinen  bauaufsichtlichen  Zulassungen  für  Bauprodukte  mit  CE-
Kennzeichnung  nach  der  Bauproduktenverordnung  voraussichtlich  die  Funktion  als  Verwendbarkeits-
nachweis im Sinne der Landesbauordnungen entfallen und die Verwendung des Ü-Zeichens nicht mehr
zulässig sein.

Diese Änderungen werden voraussichtlich zeitgleich mit der vollständigen Aufhebung der Bauregelliste B
Teil 1 und sonstiger Zusatzanforderungen an harmonisierte Bauprodukte in anderen Regelwerken zum
15.10.2016 erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt sollen – nach Durchführung des landesrechtlich vorgesehenen
Gesetzgebungsverfahrens – die novellierten Landesbauordnungen in Kraft treten.  ”

Noch ist der politische und verwaltungstechnische Meinungsbildungsprozess nicht endgültig abgeschlossen.  Aus Sicht des SHI gewinnen dadurch hochwertige, unabhängige Prüfungen von Bauprodukten an Bedeutung. Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema.