Der Blog zum wohngesunden Bauen

29. Mai 2017

Erfolgreicher “Baudienstag” zu den Konsequenzen des EuGH-Urteils

 

Rund 40 Teilnehmer nutzen am 23. Mai die Gelegenheit, sich kompakt und aus erster Hand zu den Konsequenzen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur deutschen Baustoffzulassung auf die Baubranche im Allgemeinen und das gesündere Bauen und Sanieren im Besonderen zu informieren. Eingeladen hatte das Sentinel Haus Institut in Kooperation mit pro clima in die Akademie des Prüfdienstleisters TÜV Rheinland in Köln. Die Veranstaltung fügte sich ein in die Fortbildungsreihe “Baudienstag” von pro clima.

In Kurzvorträgen beleuchteten folgende Expertinnen und Experten die aktuelle Situation.

  • Dr. Barbara Gay, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Düsseldorf
  • Dr. Frank Kuebart, Geschäftsführer des eco-Instituts, Köln
  • Dr. Walter Dormagen, TÜV Rheinland
  • Peter Bachmann, Geschäftsführer des Sentinel Haus Instituts zur Qualität des CE-Zeichens
  • Uwe Bartholomäi, Geschäftsführer von pro clima
  • Christine Overath, Architektin BDA und Fachplanerin für gesünderes Bauen und Sanieren, Solingen

Zusätzlich führte Heide Gentner von pro clima TV Kurzinterviews mit den Referenten zu folgenden Themen.

Alle Interviews am Stück sind hier zu sehen.

Im abschließenden Fazit wurde deutlich, dass auf alle Beteiligten der Wertschöpfungskette Bau ein erheblicher Informations- und Handlungsbedarf zukommt, um Kommunikationsaufgaben zu erkennen sowie Haftungs- und Kommunikationsrisiken abzufedern. Dass dies in Zusammenarbeit allen Akteueren gelingen kann, von den Herstellern bis zu den Investoren und Bauherren war ebenfalls eine der Erkenntnisse der Veranstaltung.

Das Sentinel Haus Institut bietet ein Hintergrundpapier und Inhouseseminare zum Themenkomplex an. Informationen bei Sascha Walter.

Zum Vormerken: Am 15. November 2017 laden TÜV Rheinland und Sentinel Haus Institut zu einer ausführlichen, eintägigen Fachkonferenz zum Thema ein. Detaillierte Informationen folgen ab Mitte Juni.

22. Februar 2016

Neuigkeiten zum Ende der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung

Bereits im Dezember 2015 hat das Deutsche Institut für Bautechnik DIBt Informationen zum Diskussionsstand rund um die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung von Bauprodukten veröffentlicht. Diese dürften aber bei manchen Akteuren der Baubranche im vorweihnachtlichen Trubel untergegangen sein. Der aktuelle Stand sieht so aus, Zitat:

“Die  Gremien  der  Bauministerkonferenz  bereiten  derzeit  eine  Novellierung  der  Musterbauordnung  vor.
Danach  können  von  der  Bauaufsicht  für  Bauprodukte  mit  CE-Kennzeichnung  nach  Bauprodukten-
verordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) keine nationalen Verwendbarkeits- und Übereinstimmungs-
nachweise verlangt werden.

Demgemäß  wird  zukünftig  bei  allgemeinen  bauaufsichtlichen  Zulassungen  für  Bauprodukte  mit  CE-
Kennzeichnung  nach  der  Bauproduktenverordnung  voraussichtlich  die  Funktion  als  Verwendbarkeits-
nachweis im Sinne der Landesbauordnungen entfallen und die Verwendung des Ü-Zeichens nicht mehr
zulässig sein.

Diese Änderungen werden voraussichtlich zeitgleich mit der vollständigen Aufhebung der Bauregelliste B
Teil 1 und sonstiger Zusatzanforderungen an harmonisierte Bauprodukte in anderen Regelwerken zum
15.10.2016 erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt sollen – nach Durchführung des landesrechtlich vorgesehenen
Gesetzgebungsverfahrens – die novellierten Landesbauordnungen in Kraft treten.  ”

Noch ist der politische und verwaltungstechnische Meinungsbildungsprozess nicht endgültig abgeschlossen.  Aus Sicht des SHI gewinnen dadurch hochwertige, unabhängige Prüfungen von Bauprodukten an Bedeutung. Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema.