Der Blog zum wohngesunden Bauen

29. Januar 2020

Europäische Norm für Tageslichtversorgung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Vergleich zwischen jeweils einem Raum nach den Anforderungen der Landesbauordnungen (links) und einem Raum, der die Tageslicht-Norm erfüllt (rechts), zeigt den starken Unterschied in der Tageslichtversorgung. (c) Velux

 

Seit 2019 gilt mit der EN 17037 eine europäische Norm für die Planung und Ausführung von Fensterflächen. Gegenüber den Minimalvorgaben der Landesbauordnungen läuft dies etwa auf die Verdoppelung der Fensterfläche gegenüber den völlig unzureichenden Regelungen der LBO´s hinaus. Natürliches Tageslicht ist eine wichtige Voraussetzung für gesundes Wohnen, Arbeiten und Lernen.

Anders als die Landesbauordnungen (LBO) nimmt die EN 17037 nicht das Verhältnis von Fenstergrößen zu Raumgröße als Maßstab, sondern die tatsächliche Belichtung des Raums. Die Berechnung ist vergleichsweise komplex, es gibt die Bewertungskategorien „gering“, „mittel“ und „hoch“. Für die Kategorie “gering” soll zum Beispiel auf einer Fläche in Höhe von 85 cm mit jeweils 50 cm Abstand zu den Wänden auf 50% der Fläche mindestens 300 Lux während 50% der Tageslichtstunden und auf 95% der Fläche sollen mindestens 100 Lux während 50% der Tageslichtstunden erreicht werden.

Details finden sich unter anderem in einem kostenlosen Leitfaden des VFF. Der Hersteller VELUX weist in anschaulichen Beispielen auf die Unterschiede hin.

Nach den Richtwerten der europaweit gültigen Tageslichtnorm sollen auf 50% der Bezugsfläche im Raum 300 Lux und auf 95% der Fläche mindestens 100 Lux erreicht werden. (c) Velux