Mit der Veröffentlichung der DIN 16516 Ende Januar 2018 wird die Deklaration von Schadstoffemissionen für einige Baustoffgruppen verpflichtend.
Zunächst für Dämmstoffe und für Bodenbeläge müssen Hersteller damit ab Februar 2019 Schadstoffwerte für flüchtige organische Verbindungen (VOC) für in der EU-harmonisierte Produkte angeben. Weitere Produktgruppen werden folgen.
Das Sentinel Haus Institut bezieht sich auf Informationen des Umweltbundesamtes (UBA) und eigene Recherchen. Laut Auskunft des UBA wird damit die gesundheitliche Schutzlücke nach Inkrafttreten des EuGH-Urteils zur Praxis der deutschen Baustoffzulassung (C 100/13) nach und nach geschlossen. Für den Nachweis hat die EU bestimmte Prüfinstitute notifiziert.
Das Sentinel Haus Institut hat zur Deklarationspflicht nach DIN 16516 und den Konsequenzen für Hersteller, Handel und Verarbeiter ein Hintergrundpapier erstellt, das kostenpflichtig zu beziehen ist bei bauer@sentinel-haus.eu. Das Whitepaper „Deklarationspflicht nach DIN 16516“ umfasst drei Seiten und kostet 85 Euro plus MwSt.
Das Sentinel Haus Institut bietet für Hersteller, Handel, Bauunternehmen und Verarbeitern Unterstützung und Beratung zur Umsetzung der DIN 16516 und darüber hinaus an. Sowohl auf technischer Ebene als auch bei der Produkt- und Markenstrategie sowie der Schulung und Fortbildung von Mitarbeitern stehen erprobte Instrumente und eine umfangreiche Marktkenntnis zur Verfügung. Weitere Informationen bei Vertriebsleiter Jürgen Rösch, roesch@sentinel-haus.eu.
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Das Verbrauchermagazin “Alles wissen” des Hessischen Fernsehens berichtet über Wohnraumgifte, insbesondere bei Bodenbelägen. Am Beispiel einer Familie werden im Rahmen einer Raumluftmessung erhöhte VOC-Werte sowie durch weitere Untersuchungen Flammschutzmittel und Weichmacher festgestellt. Die Tochter leidet an Atembeschwerden und Allergien. Interviewt wird auch Dr. Wolfgang Misch vom Deutschen Institut für Bautechnik. Er weist auf die Konsequenzen des EuGH-Urteils zur Baustoffzulassung hin. So könnten zum Beispiel der Weichmacher DIHP, der in Deutschland erfolgreich aus PVC-Bodenbelägen verbannt wurde, nun wieder eingesetzt werden. Auch Stabilisatoren die Phenol emittieren, sind wieder zugelassen. Das Video zur Sendung findet sich hier . In einem weiteren Beitrag geht es zudem um das richtige Putzen.
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Im vielgelesenen “Deutschen Architektenblatt DAB”, herausgegeben von der Bundesarchitektenkammer, ist unter dem Titel “Luftveränderung” ein Fachbeitrag zu den Wirkungen und Konsequenzen des EuGH-Urteils zur deutschen Baustoffzulassung und dessen Konsequenzen erschienen. Dargestellt wird kurz die Entstehung des Rechtsstreits und die daraufhin erfolgten, geplanten Änderungen in der Baugesetzgebung. Thematisiert wird auch die Rolle des Architekten, seiner neuen Pflichten und Haftungsrisiken. Fazit des Textes von Peter Bachmann: Wer sicher gesünder bauen und sanieren will, muss jetzt noch stärker auf Baustoffe setzen, die von unabhängigen, vertauenswürdigen Prüfinstituten (Einige Label sind im Beitrag genannt) nach offiziellen Kriterien geprüft sind. In Verbindung mit einem gesundheitlichen Qualitätsmanagement entstehen so zuverlässig gesündere Gebäude. Im Schwerpunkt “Gesunde Raumluft” des DAB finden sich übrigens weitere lesenswerte Beiträge zum gesünderen Planen und Bauen.
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