Gesetzesverstöße und mangelhafte Beratung in Baumärkten zur Entsorgung von Bauschaumdosen
Baumärkte verstoßen gegen gesetzliche Informationspflichten zur Entsorgung gebrauchter Bauschaumdosen – Testbesuche der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) belegen neben fehlender Kundeninformation auch mangelhaften Beratungsservice zum umweltgerechten Umgang mit Montageschaumdosen. Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) hat erneut Verstöße von Baumärkten gegen Verbraucherinformationspflichten festgestellt. Jeder fünfte Baumarkt informiert seine Kunden demnach nicht über die Entsorgung gebrauchter Montageschaumdosen (PUR-Schaum), obwohl dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Ein Drittel der Baumärkte informiert nur unzureichend. Dies ergaben aktuelle Testbesuche der DUH. Seit Dezember 2010 dürfen schadstoffhaltige Montageschäume nur noch durch sachkundige Mitarbeiter ausgehändigt werden. Sollte sich die Situation nicht kurzfristig ändern, wird die DUH verstärkt Gesetzesverstöße als Verbraucherschutzverband abmahnen und die entsprechenden Betriebe im Internet veröffentlichen.
Was die DUH allerdings nicht würdigt, ist der Umstand, dass der Gesetzgeber mit der Verordnung (EG) 790/2009 vom 10. August 2009 (Neue Abgaberegeln für MDI-haltige Produkte; z.B. PU-Montageschaum) den schwarzen Peter von der Industrie zum Handel geschoben hat, der für diese Beratungskompetenz erst Ressourcen schaffen musste. Ab Juli 2013 wird sich die Situation für den Handel ändern: dann müssen Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung über eine Stoffdeklaration verfügen, die besonders besorgniserregende Stoffe ausweist. Dann dürften meinem Verständnis nach MDI-haltige Produkte gar nicht mehr erhältlich sein.