Der Blog zum wohngesunden Bauen

13. März 2020

Bauprodukte und MVV TB

Filed under: Architekten, Baustoffindustrie, Fertighaus, Handel, Produktpartner, Recht, Sentinel Portal — Schlagwörter: , , , — Volker Lehmkuhl @ 09:31

Anforderungen einfach erfüllen

Neu in unserer Themenwelt Baurecht: Wir informieren über die Möglichkeit, die Anforderungen der Musterverwaltungsverordnung Technische Baubestimmungen und hier der Anlage 8 “Anforderungen an bauliche Anlagen hinsichtlich des Gesundheitsschutzes (ABG) zu erfüllen.

Eine einfache Möglichkeit für den Nachweis ist die Listung des Produktes im Sentinel Portal anhand entsprechender Prüfprotokolle notifizierter Prüfinstitute. Damit zeigen Hersteller nicht nur, dass die Mindestanforderungen der MVV TB erfüllt sind, sondern auch der vorsorgliche Gesundheitsschutz nach den Kriterien des Sentinel Haus Instituts.

Weitere Informationen finden sich in der Themenwelt Baurecht im Sentinel Portal im Link unterhalb des Textes.

29. Januar 2020

Europäische Norm für Tageslichtversorgung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Vergleich zwischen jeweils einem Raum nach den Anforderungen der Landesbauordnungen (links) und einem Raum, der die Tageslicht-Norm erfüllt (rechts), zeigt den starken Unterschied in der Tageslichtversorgung. (c) Velux

 

Seit 2019 gilt mit der EN 17037 eine europäische Norm für die Planung und Ausführung von Fensterflächen. Gegenüber den Minimalvorgaben der Landesbauordnungen läuft dies etwa auf die Verdoppelung der Fensterfläche gegenüber den völlig unzureichenden Regelungen der LBO´s hinaus. Natürliches Tageslicht ist eine wichtige Voraussetzung für gesundes Wohnen, Arbeiten und Lernen.

Anders als die Landesbauordnungen (LBO) nimmt die EN 17037 nicht das Verhältnis von Fenstergrößen zu Raumgröße als Maßstab, sondern die tatsächliche Belichtung des Raums. Die Berechnung ist vergleichsweise komplex, es gibt die Bewertungskategorien „gering“, „mittel“ und „hoch“. Für die Kategorie “gering” soll zum Beispiel auf einer Fläche in Höhe von 85 cm mit jeweils 50 cm Abstand zu den Wänden auf 50% der Fläche mindestens 300 Lux während 50% der Tageslichtstunden und auf 95% der Fläche sollen mindestens 100 Lux während 50% der Tageslichtstunden erreicht werden.

Details finden sich unter anderem in einem kostenlosen Leitfaden des VFF. Der Hersteller VELUX weist in anschaulichen Beispielen auf die Unterschiede hin.

Nach den Richtwerten der europaweit gültigen Tageslichtnorm sollen auf 50% der Bezugsfläche im Raum 300 Lux und auf 95% der Fläche mindestens 100 Lux erreicht werden. (c) Velux

 

9. Dezember 2019

Schutzlücke bleibt bestehen! Neue Themenwelt zur Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen

Filed under: Allgemein, Recht — Schlagwörter: , , , — Volker Lehmkuhl @ 10:44

Paragraphen

Neues Portal, neue Themenwelt: Die neue Website des Sentinel Haus Instituts versammelt alle Angebote unter der zentralen Adresse www.sentinel-haus.de. Eine der vielen Neuerungen und Verbesserungen sind die Themenwelten, die den Nutzern des Portals ein Thema rund um das gesündere Bauen, Sanieren, Wohnen und Arbeiten in kompakter Form näherbringen.

Neben zahlreichen Themen, die aus der bisherigen Website übernommen wurden, sind die Erläuterungen zu den gesundheitlichen Aspekten der Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubedingen MVV TB komplett neu. Die aktuelle Recherche umfasst unter anderem die Anforderungen an den VOC-Nachweis bei Bauprodukten. Außerdem enthalten: Die Liste der Bundesländer, die die Verordnung noch nicht umgesetzt haben und die aktuelle Rechtssituation hinsichtlich des VOC-Nachweises von OSB-Platten und kunstharzgebundenen Spanplatten.

Die 2017  veröffentlichte MVV TB integriert in der Anlage 8 “Anforderungen an bauliche Anlagen hinsichtlich des Gesundheitsschutzes” ABG erstmals einen Mindeststandard für die gesundheitliche Qualität von Baustoffen im Bauordnungsrecht.

11. November 2019

Interview: “Wir wären froh, wenn wir den Stand halten könnten”

Filed under: Presse, Recht — Volker Lehmkuhl @ 10:54

Dir. Prof. Dr. Heinz-Jörn Moriske, Geschäftsführer der Kommission Innenraumhygiene beim Umweltbundesamt / Foto: privat

Das Deutsche Architektenblatt hat in seinem Onlineauftritt ein Interview mit Dir. Prof. Dr. Heinz-Jörn Moriske, Geschäftsführer der Kommission Innenraumhygiene beim Umweltbundesamt, veröffentlicht. Thema sind die Vorgaben des Bauordnungsrechts hinsichtlich des Gesundheitsschutzes und die Zusammenhänge im Rahmen der Vorgaben der europäischen Union. Hier geht es zu dem Interview.

16. Oktober 2019

EU-Kommission stuft Titandioxid als “möglicherweise krebserregend” ein

Filed under: Auditoren, Baustoffindustrie, Bauunternehmen, Gesundheit, Handel, Handwerker, International, Recht — Schlagwörter: , , — Stephanie Brunner @ 11:11

Die EU-Kommission hat jetzt entschieden, das Weißpigment Titandioxid als einen „Stoff mit Verdacht auf krebserzeugende Wirkung durch Einatmen“ zu klassifizieren – und das obwohl sich die Mehrheit der Experten der Mitgliedsstaaten auf der Sitzung am 18.09.2019 dagegen ausgesprochen hat.

Mit der Einstufung von Titandioxid wird damit erstmals ein Stoff auf Basis von stoffunspezifischen, allgemeinen Partikeleffekten eingestuft, berichtet das Fachblatt. Pulverförmige Produkte mit Titandioxid müssen jetzt eingestuft und gekennzeichnet werden. Ergänzend sind Zusatzkennzeichnungen für flüssige und feste Gemische mit Titandioxid vorgesehen, unabhängig davon, ob überhaupt eine Freisetzung von Titandioxid am Arbeitsplatz oder beim Verbraucher zu erwarten ist. Weitere Informationen auf der “Malerblatt”- Webseite

2. September 2019

OSB-Platten: VGH Baden-Württemberg setzt VOC-Angaben in MVV TB außer Vollzug

mit seinen Urteilen (Az. 8 S 2962/18 und 8 S 3008/18 vom 11. Juli 2019) hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) der Klage von zwei Herstellern von OSB-Plattenwerkstoffen stattgegeben und die auf der Musterverwaltungsverordnung Technische Baubestimmungen (MVV TB) basierende Landesbauordnung Baden-Württemberg hinsichtlich des Nachweises von VOC-Emissionen für nicht rechtens erklärt und vorläufig außer Vollzug gesetzt.

Die beiden Hersteller hatten beklagt, dass die Vorgaben der MVV TB (hier Anlage 8) die Verkehrsfähigkeit ihrer OSB-Platten einschränkt, da sie die vorgegebenen Werte für flüchtige organische Verbindungen (VOC) zumindest teilweise nicht einhalten könnten, was erhebliche Umsatzeinbußen und eine aufwendige Umstellung der Produktion bedeuten würde.

Es ist zu vermuten, dass das Urteil auch für andere Bundesländer Gültigkeit erlangen wird. Wir werden das Thema in unserem Newsletter für den September 2019 ausführlich aufbereiten.

Unsere Experten Helmut Köttner, Technischer Leiter Bereich Bau- und Umwelttechnik, und Architektin Claudia Porath, Technische Projektmanagerin, stehen Ihnen gerne für Fragen rund um die Thematik zur Verfügung.

Sie sind zu erreichen

Helmut Köttner Tel. +49 (0)761-590481-77, koettner@sentinel-haus.eu 

Claudia Porath Tel. +49 (0)761-590481-89, porath@sentinel-haus.eu

16. April 2019

Umweltbundesamt empfiehlt Deklaration von VOC

Das Umweltbundesamt empfiehlt Herstellern von Bauprodukten die flüchtige organische Verbindungen VOC emittieren, diese in ihren Produktdeklarationen anzugeben. Grundlage ist die DIN EN 16516. “Es ist im Interesse der Verwender und eines fairen Wettbewerbs, dass transparente Angaben zu VOC-Emissionen möglichst rasch zum Standard am Markt werden. Ab 2019 sind Angaben zu VOC in der CE-Kennzeichnung auf der Grundlage von Normungsaufträgen der Europäischen Kommission für eine Reihe von Bauprodukten verpflichtend. Erste erfolgreiche Vorbilder werden dringend benötigt, um die Umsetzung voranzubringen”, heißt es in einer Mitteilung der Behörde.

Ab Mitte 2019 übernimmt das Institut für Bauen und Umwelt (IBU) entsprechende VOC-Angaben als verpflichtendes Element in seine EPDs für emissionsrelevante Bauprodukte für Innenräume.

Seit 2019 gelten für verschiedene Baustoffgruppen Deklarationspflichten für VOC. Diese werden im Zuge von sogenannten Mandatsergänzungen nach und nach in weitere EU-Normen integriert. Zuletzt hatte allerdings ein Stau bei der Veröffentlichung von Normen im Amtsblatt der EU-Kommission das Inkrafttreten verzögert. 

21. Februar 2019

Bayerische Ziegler und Kommunen interessiert an baurechtlichen Änderungen zum Gesundheitsschutz

Reger Austausch in guter Atmosphäre bei der Veranstaltung des Bayerischen Ziegelindustrie-Verbandes (v.l.n.r.): BZV-Vorsitzender Johannes Edmüller; Markus Gildner, Verwaltungsrat Solgården Gruppe; Hans Epp, Inhaber Nürnberger & Epp Bau-GmbH; Peter Bachmann; Herbert Kozemko,Obermeister der Bauinnung Bad Tölz und Peter Hülsen, Bereichsleiter Politik & regionale Kommunikation BZV. Foto: BZV

 

Das kommunale Wohnungsbaugespräch, das die Bauinnung Bad Tölz und der Bayerische Ziegelindustrie-Verband (BZV) Mitte Februar veranstaltet haben, war eine passende Gelegenheit, die guten Beziehungen aufzufrischen und aktuelle Themen zu diskutieren. Neben der Frage, wie günstiger Wohnraum geschaffen werden kann, standen auch die Änderungen im Bauordnungsrecht als Konsequenz des Urteils des Europäischen Gerichtshofs auf der Agenda. Peter Bachmann informierte die Teilnehmer über die Inhalte der neuen Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) und die Verlagerungen bei Dokumentations- und Haftungspflichten sowie den neu eingeführten gesundheitlichen Mindestschutz. “Dieser steht im direkten Kontrast zur europäischen Bauproduktzulassung . Diese stellt vergleichsweise geringe Anforderungen, gerade im gesundheitlichen Bereich. Hier auf der sicheren Seite zu sein, ist das Gebot der Stunde. Die technischen Konzepte für sicher gesündere Gebäude und die Strategien für deren Vermarktung sind vorhanden und erprobt”, so Bachmann. Hier geht es zu ausführlichen Berichten über die Veranstaltung in der Süddeutschen Zeitung und im Münchner Merkur.

 

Johannes Edmüller und Peter Bachmann im Gespräch. Foto: BZV

 

 

Bericht in “Plusminus” zu Problemen mit der europäischen Baustoffzulassung

Das ARD-Wirtschaftsmagazin Plusminus hat über die Sicherheitsrisiken durch unvollständig geprüfte und deklarierte Bauprodukte berichtet. Zwar enthält der Bericht kleinere Ungenauigkeiten (Die CE-Kennzeichnung ist zum Beispiel keine Norm sondern eine Leistungserklärung), macht aber deutlich, welche Unklarheiten und Risiken auf alle Baubeteiligten inklusive dem Baustoffhandel, Architekten, Gutachter und Bauunternehmen zukommen können. Auch verschweigt der Bericht die Pflicht der Hersteller, eventuell nicht deklarierte Eigenschaften in der CE-Kennzeichnung mit zusätzlichen Nachweisen zu belegen, um die Übereinstimmung mit den deutschen Vorgaben zu bestätigen. Die Verunsicherung der Beteiligten ist allerdings deutlich zu sehen.

Die Sendung ist noch bis zum 27.6. 2019 in der ARD-Mediathek zu sehen.  

29. November 2018

VOC-Deklarationen in EU-Normen nur sehr eingeschränkt aussagekräftig

Das Umweltbundesamt hat dem Sentinel Haus Institut eine Liste der sogenannten Mandatsergänzungen für in der EU-harmonisierte Bauprodukt-Normen (hEN) übermittelt. Diese Ergänzungen sollen in Zukunft die Deklaration von VOC-Emissionen durch die Hersteller nach DIN EN 16516 regeln. Bauakteure können trotzdem in die Haftungsfalle geraten. 

Die auf den ersten Blick sehr umfassende Liste zeigt auf den zweiten Blick die sehr eingeschränkte Aussagekraft der geplanten Deklarationspflichten. So ist nur bei einem ein sehr kleinen Teil die Angabe von VOC-Emissionen verpflichtend. Im Wesentlichen sind dies solche Produktgruppen, für deren Zulassung durch das DIBt bereits früher VOC-Werte ermittelt wurden. Bei der überwiegende Zahl der Normen können die Hersteller nach der zukünftigen Mandatsergänzung auch keine Leistung erklären. Die Angabe “No performance determinded” (NPD) zeigt dann , dass der Hersteller hier keine Angaben macht.

Auf absehbare Zeit sind VOC-Deklarationen in EU-Normen, deren Daten die Hersteller von notifizierten Prüfinstituten erstellen lassen müssen, also keine Hilfe bei der Auswahl gesünderer Bauprodukte. Neben der geringen Verpflichtungswirkung hat dies vor allem zeitliche Gründe: 

  • Die bereits abgeschlossenen Mandatsergänzungen warten auf die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU.
  • Weitere Mandatsergänzungen benötigen voraussichtlich mehrere Jahre, bis sie von den jeweiligen Normungsgremien verabschiedet sein werden. 
  • Die Zahl der EU-Normen mit einer VOC-Deklarationspflicht betrifft nur einen kleinen Teil der innenraumluftrelevanten Bauprodukte.

Die Liste der Mandatsergänzungen ist im Bauverzeichnis Gesünder Gebäude abrufbar.  

Haftungsprobleme für Bauakteure

Die  steht im eindeutigen Gegensatz zu den Anforderungen der neuen “Musterverwaltungsverordnung Technische Baubestimmungen” (MVV TB), die mittlerweile in alle Landesbauordnungen integriert ist, und den dort geregelten Anforderungen an bauliche Anlagen hinsichtlich des Gesundheitsschutzes” (ABG). Hier fordert der Gesetzgeber einen Mindestschutz (vor Emissionen) zum Zwecke der Gefahrenabwehr. Für Architekten, Fachplaner, Bauunternehmen, Wohnungsbaugesellschaften und Investoren, bedeutet dies ein potenzielles Haftungsrisiko. Das Sentinel Haus Institut empfiehlt daher, auf unabhängig geprüfte Produkte zu setzen. Eine Vielzahl sind im Bauverzeichnis Gesündere Gebäude gelistet, rund 350 von ihnen ohne Anmeldung recherchierbar. Weitere rund 1.600 Produkte sind nach einer kostenpflichtigen Registrierung sichtbar. 

Die Zusammenhänge erläutert Helmut Köttner, Technischer Leiter des Sentinel Haus Instituts, in einem Interview.

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