Eine an die Gesundheit anknüpfende Werbemaßnahme erweist sich als besonders wirksam
Die im Titel stehende Behauptung ist nicht etwa aus einem etwas sperrig formulierten Marketinghandbuch, sondern reinstes Juristendeutsch. Im Januar diesen Jahres musste zum xten Mal ein deutsches Gericht darüber befinden, ob Produkte oder Dienstleistungen das halten, was ihre Werbung bezüglich der Gesundheit versprochen hat. Das OLG Koblenz entschied in seinem Urteil vom 10.01.2013 (Az. 9 U 922/12), die Beklagte müsse die Werbung für ihre sog. Fitness-Sandalen einstellen, denn:”Wird in der Werbung – wie vorliegend – auf die Gesundheit Bezug genommen, sind besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussage zu stellen (BGH, GRUR 2002, 182). Wegen der nach allgemeiner Auffassung der menschlichen Gesundheit zukommenden besonderen Bedeutung können Erzeugnisse, die zu ihrer Erhaltung oder Förderung beitragen, erfahrungsgemäß mit gesteigerter Wertschätzung rechnen, so dass sich eine an die Gesundheit anknüpfende Werbemaßnahme als besonders wirksam erweist.”
“Die beanstandete Werbung der Beklagten stellt einen gesundheitsbezogenen Zusammenhang zwischen dem beworbenen Produkt und der Gesundheit des Anwenders her. Die behaupteten gesundheitsfördernden Wirkungen sind von der Beklagten indes nicht hinreichend wissenschaftlich belegt, weshalb die Werbung zur Täuschung des Verbrauchers geeignet und deshalb irreführend ist. Die Bewerbung einer Aussage verbietet sich, wenn der Werbende die wissenschaftliche Absicherung der gesundheitsfördernden Wirkung nicht dartun kann oder die Aussage wissenschaftlich umstritten ist und damit jeder Grundlage entbehrt (BGH, GRUR 2002, 273; 1991, 848).”
Tja, trau schau wem mal wieder. Wie in einer aktuellen europäischen Umfrage erhoben, sind speziell die Deutschen ja sehr misstrauisch gegenüber Öko-Siegeln. Wir sollten dies auch gegenüber Gesundheitsbehauptungen sein, vor allem, weil wir die Auswirkungen sehr viel unmittelbarer spüren. Für die wirtschaftliche Tätigkeit in der Baubranche kann dies nur abermals eine Mahnung bedeuten, denn wer wie im vorliegenden Fall von einem anderen Marktteilnehmer vor den Kadi gezerrt wird, hat kaum Chancen, wenn er nicht belegen kann, dass er wirklich gesunde Bauprodukte oder gesunde Häuser an den Kunden bringt.
Auch da hätten wir wieder gute und am Markt bewährte Konzepte zur Verfügung. Fragen Sie uns an!
P.S. analog zum in der islamischen Welt üblichen und im arabischen Frühling populären Zeigen von Schuhen als tödlichste Beleidigung, sollten wir diesen Anbietern von Gesundheitshäusern vielleicht auch die Fitness-Sandale zeigen…