Recht zur Mietminderung von 25 % aufgrund durch Formaldehyd belasteter Raumluft
Weist die Raumluft einer Mietwohnung ein Formaldehyd-Wert von über 0,1 ppm auf und kommt es dadurch zu einer Geruchsbelästigung sowie einer Gesundheitsgefahr, so kann dies eine Mietminderung von 25 % rechtfertigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bad Säckingen hervor.
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