Diskussion MDI erhält durch Einstufung “krebsverdächtig” neue “Qualität”
Neue Einstufung von MDI (Methylendiphenyldiisocyanat) macht Sachkundenachweis für die Abgabe von PU-Kleber und –Schäume erforderlich
Seit 1.Dezember 2010 müssen MDI/ MDI haltige Gemische mit einem Gehalt an MDI von 1% oder mehr als “krebserzeugend Kategorie 3; R 40” gekennzeichnet werden.
Dies betrifft eine Reihe von Dichtstoffen und Bauschäumen, und damit neben den Herstellern (Kennzeichnung) unter anderem den Baustoffhandel. Es gelten verschärfte Anforderungen für die Abgabe dieser Produkte (Nachweis besonderer Sachkunde des Verkäufers!) an den Kunden.
Damit bestätigt sich auch die seit langem praktizierte Ablehnung von Montageschäumen und MDI haltigen Klebern und Dichtmassen bei Projekten mit besonderen wohngesundheitlichen Anforderungen und durch gesundheitsbewußte Planer, Handwerker und Bauherren.
Aber auch für die neuerdings stark beworbenen sogenannten “Alternativ” (Öko, eco etc.-..) Montageschäume (ohne MDI – aber welche Ersatzstoffe?) verweigern uns die Hersteller die erbetenen Emissionsnachweise/ Inhaltsdeklarationen.
Gesundheitsrisiko MDI:
Die krebserzeugende Wirkung kann das MDI bei Kontakt mit der Haut und beim Einatmen entfalten.
Außerdem wirkt MDI reizend auf die Haut, die Augen und die Atmungsorgane sowie sensibilisierend beim Einatmen und bei Hautkontakt. Nach dem Aushärten ist das MDI abreagiert und nach Ansicht vieler Chemiker nicht mehr gefährlich. Nicht umgesetztes MDI reagiert langsam mit der Luftfeuchtigkeit zu einer angeblich “unkritischen Verbindung” (ohne Berücksichtigung von Fragen späterer Entsorgung – Verbrennung? link: Probleme)
Dennoch wird auch der Einsatz MDI basierter Produkte in Umwelt/ Baubiologiekreisen teilweise nach wie vor sehr kritisch beurteilt.
Zwar erweisen sich die ausgehärteten Verklebungen in Werkstoffen als größtenteils „abreagiert“ und sicher wesentlich „gesundheitsfreundlicher“ als „Formaldehyd“-Verklebungen, diskutiert wird im Zusammenhang mit diesen Stoffen aber nach wie vor das offensichtlich noch zu wenig dokumentierte Verhalten
- während der Verarbeitung der Produkte auf der Baustelle (Erhitzung beim Schneidem, Trennen; Gesundheitsrelevanz dieser Stäube) und
- während der Nutzung (im eingebauten Zustand) beispielsweise bei erhöhter Luftfeuchtigkeit, Temperatur (Restmonomere, Abspaltung von Aminen, die zumindest sensibilisierend wirken könnten ).
Nachdem beispielsweise bei Holzweichfaser durchaus auf solche Verklebungen grundsätzlich verzichtet werden kann, wird unter anderem vom Sentinel-Haus-Stiftung e.V. vor allem für besonders „Sensitive“ und gesundheitsbewußte Bauherren (Allergiker, MCS etc), aber auch von sehr vielen Baubiologen grundsätzlich präventiv bis zum umfassend wissenschaftlichen Nachweis der vollständigen gesundheitlichen Unbedenklichkeit zur Verwendung nicht PU verklebter Dämmstoffe (bei Holzweichfaser beispielsweise Pavatex) geraten.
Weitere Informationen über Abgaberegeln, Übergangsfristen und MDI finden Sie unter: