Neues aus Wissenschaft – Recht:”Sind Borate toxisch ?”
Die künftige Einstufung von Borsäure als “toxisch” – Folgen für Bauprodukte ?
Die geplante Einstufung von Boraten als “reproduktionstoxisch” dürfte für manche Baustoffhersteller künftig ein nicht zu unterschätzendes “Imageproblem” darstellen.
Wenngleich – vor allem bei Einbau werkseits (geschieht bereits in zahlreichen Holzhaus-Bauunternehmen) der Hausbewohner üblicherweise überhaupt nicht mit dem als Brandschutzmittel eingesetzten Borat in Kontakt kommt – damit auch definitiv keinerlei Gesundheitsgefährdung zu erwarten ist – so stellt alleine die gesetzliche Aufforderung der entsprechenden Kennzeichnung – siehe Anhang – bereits einen nicht zu unterschätzenden Negativ-Effekt dar.
Nicht unterschieden wird bei diesen Chemikalieneinstufungen im Hinblick auf den Einsatz; konkret erfolgt die vorgesehene Einstufung von Boraten vor allem auf Grund des ehemals häufigen Einsatzes von Boraten als Konservierungsmittel in Lebensmitteln und unter anderem auch in der Babykosmetik; aus Untersuchungen in Zusammenhang mit diesem damit verbundenen unmittelbaren Kontakt mit Blutkreislauf, bzw. die Aufnahme über Haut und Verdauungstrakt wird diese Einstufung ja grundsätzlich abgeleitet – nicht aber aus dem Einsatz als Dämmstoff – hinter einer Luftdichtheitsebene im Gebäude.
Kritische Kunden lassen sich sicherlich zu einem gewissen Anteil dennoch künftig dadurch von einem Kauf dieser Produkte abhalten – möchten sie doch nicht ein Produkt innerhalb Ihres Gebäudes mit “toxischer Einstufung”.
Zudem bedeuten gesetzliche Kennzeichnungspflichten wie R60, R62, R48 für zahlreiche Umweltgütezeichen bereits ein Ausschlußkriterium; das entsprechende “Ökomarketing” wird damit natürlich stark eingeschränkt.
Zitat:
“Einstufung und Kennzeichnung von Borsäure und Natriumboraten durch das Europäische Chemikalienbüro (ECB)
Mit der 30. ATP (umzusetzten bis Sommer 2009) soll die Borsäure als „Fortpflanzungsgefährdend (Reproduktionstoxisch), Kategorie 2“ eingestuft werden.
- Kennzeichnung: T (giftig) R 60 (Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen)
- R 61 (Kann das Kind im Mutterleib schädigen)
- R 48 (Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerfristiger Exposition)
- R 22 (Gesundheitsschädlich beim Verschlucken)
- Aufgrund des Grundsatzes der “gewöhnlichen Handhabung und Verwendung” soll jedoch der Grenzwert für die Einstufung auf 5,5% betragen
KONSEQUENZEN:
Alle Zubereitungen, z.B. KSS-Konzentrate, die >5,5 % Borsäure enthalten,
müßten mit T (giftig, Symbol: Totenkopf !) / R 60, R 61 gekennzeichnet werden. Allerdings würde die Einstufung dazu führen, dass kaum ein Kühlschmierstoffhersteller solche Produkte noch anbieten würde, da er für die Herstellung dann einen “giftigen” Stoff handhaben müsste, was ein unverhältnismäßiger Aufwand für Produktion und Lagerung darstellen würde.”
Quelle Zitat Einstufung:
http://www.vsi-schmierstoffe.de/Aktuell/Bor/Borsaure.htm
In diesem Artikel wird auch auf einen Kennzeichnungskompromiss verwiesen (2003, Einstufung nur R 62, R 63). Aber auch diese Kennzeichnung schließt bereits eine Zertifizierung zahlreicher Zelluloseprodukte beispielsweise durch natureplus auf Grund der prozentuellen Anteile aus. (Basiskriterien, Seite 4).
http://www.natureplus.org/uploads/tx_usernatureplus/RL00Basiskriterien.pdf
Forschungsbedarf besteht aber sicherlich auch noch im Bereich – Alternativ-Brandschutzmittel – auch zu Ammoniumphosphat gibt es entsprechende kritische Diskussionen:
http://www.gifte.de/Chemikalien/ammoniumphosphat.htm
betreffend deren Toxizität aber auch neuerdings angesprochenener möglicher „Radioaktivität ??? “ (Phosphorisotop 33P?); entsprechende kritische, vor allem aber auch positive Kommentare dazu sind ausdrücklich erbeten.
Also Borsäure als toxisch einzustufen ist völlig übertrieben. Mir ist kein einziger Fall bekannt das jemand mit dem Umgang mit Borsäure (und Boraten) ernsthaft an Unfruchtbarkeit leidet. Ich denke das ist nur Panikmacherei. Sowieso ist der Entschluss sehr kritisch, denn wieso wurde dann ein Grenzwert von 5,5 % beschlossen. Das gibt es bei keinem anderen “toxischen” Produkt!!!!!!!!
Comment by SoSo1 — 17. November 2008 @ 10:38
Das Problem nicht immer nachvollziehbarer “Verbote, Richtwerte, Grenzwerte” zieht sich durch die gesamte Szene – und betrifft auch viele natürliche Emissionen, die zwar nachgewiesen oft allergen wirken, deren Toxizität aber oft in keinem wissenschaftlich begründetem Verhältnis auch zu bereits bestehenden Richt- und Grenzwerten (z.B. bei einer Reihe von VOCs) steht.
Der Berater, aber auch der Verarbeiter sollte dennoch alleine schon aus Gründen der Rechtssicherheit solche Festlegungen nicht ignorieren –
informierte und kritische Kunden könnten ansonstens sehr schnell Überschreitungen solcher Werte auch als Begründung für Kostenabzüge, im Einzelfall auch Klagen nutzen.
Generell sollte ohnedies grundsätzlich gelten – im Interesse der Einhaltung allgemeiner Emissions- und Riskominimierung, bei der Auswahl von Produkten im Zweifelsfalle sich doch an solch “offiziellen” Einstufungen, Bbewertungen zu orientieren – auch wenn deren “Entstehung” nicht immer unmittelbar nachvollziehbar ist.
Comment by Spritzendorfer — 17. November 2008 @ 15:29