Diskussion MDI erhält durch Einstufung “krebsverdächtig” neue “Qualität”
Neue Einstufung von MDI (Methylendiphenyldiisocyanat) macht Sachkundenachweis für die Abgabe von PU-Kleber und –Schäume erforderlich
Seit 1.Dezember 2010 müssen MDI/ MDI haltige Gemische mit einem Gehalt an MDI von 1% oder mehr als “krebserzeugend Kategorie 3; R 40” gekennzeichnet werden.
Dies betrifft eine Reihe von Dichtstoffen und Bauschäumen, und damit neben den Herstellern (Kennzeichnung) unter anderem den Baustoffhandel. Es gelten verschärfte Anforderungen für die Abgabe dieser Produkte (Nachweis besonderer Sachkunde des Verkäufers!) an den Kunden.
Damit bestätigt sich auch die seit langem praktizierte Ablehnung von Montageschäumen und MDI haltigen Klebern und Dichtmassen bei Projekten mit besonderen wohngesundheitlichen Anforderungen und durch gesundheitsbewußte Planer, Handwerker und Bauherren.
Aber auch für die neuerdings stark beworbenen sogenannten “Alternativ” (Öko, eco etc.-..) Montageschäume (ohne MDI – aber welche Ersatzstoffe?) verweigern uns die Hersteller die erbetenen Emissionsnachweise/ Inhaltsdeklarationen. (more…)