Geänderte Norm bei Bodenbelägen
Nach heftigem Widerstand der Industrie tritt mit Verzögerung zum 01.01.2011 die Änderung der Bauregelliste B Teil 1 in Kraft. Das klingt erst mal nicht sehr aufregend, ist aber ein fundamentaler Fortschritt für die Innenraumluft. Für die übliche allg. bauaufsichtliche Zulassung von Parkett und Holzfußböden werden nun zusätzlich die Grundsätze zur gesundheitlichen Bewertung der Emissionen von Bauprodukten in Innenräumen zugrunde gelegt. Damit muss ein Holzfußboden die Prüfung nach dem AgBB-Schema bestanden haben. Das gilt auch für die auf der Baustelle zur Beschichtung, Behandlung und Verklebung verwendeten Baustoffe.
Die Bauregellisten werden vom Deutschen Institut für Bautechnik veröffentlicht und gehören zum Bauordnungsrecht, haben also Gesetzescharakter. Damit sind Hersteller und Verarbeiter in die Pflicht genommen, ihren Kunden emissionsarme Böden abzuliefern.