Welche Idee steht hinter der Onlineplattform Bauverzeichnis Gesündere Gebäude? Was finden Nutzer dort und welche Vorteile bietet die Vernetzung von Projekten, gesundheitlich geprüften Baustoffen und Fachleuten für gesünderes Bauen? All diese Fragen beantwortet der neue Kurzfilm unserer Reihe “Der Sentinel erklärt”, der jetzt online verfügbar ist.
Das von alle freiheit in Köln in Whiteboard-Technik produzierte Video ist bereits die vierte Folge der Reihe. Die ersten drei Folgen sowie weitere Videos rund um das gesündere Bauen und Sanieren finden sich in unserem Youtube-Kanal, den man auch abonnieren kann. Denn weitere Film folgen …
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Das Sentinel Haus Institut hat, gemeinsam mit Experten, Lösungen und Strategien zur Berücksichtigung der neuen Rechtssituation zusammengestellt. Darin sind eine Zusammen-fassung der Entwicklungen, die rechtlichen Einschätzungen mitsamt den neuen Dokumentations- und Haftungspflichten für die Baubranche und die Kontaktdaten von Experten und Ansprechpartnern aufgeführt. Als Anhang enthält das Papier auch eine Kurzzusammen-fassung zu dem in Zukunft geplanten Bewertungskonzept für flüchtige organische Verbindungen (VOC) auf EU-Ebene sowie Links auf Fundstellen zum Thema Innenraumhygiene in der zugrunde liegenden EU-Bauproduktenverordnung. Als Sentinel Haus Institut unterstützen wir Bauherren, Architekten, Handel und Baustoffhersteller mit Informationen und Intensiv-seminaren zur Lösungsentwicklung. Fordern Sie jetzt kostenlos nähere Informationen unter Angabe eines Ansprechpartners und einer vollständigen Adresse bei Sascha Walter an.
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Der Zugang zum größten Verzeichnis gesundheitlich geprüfter (Bau)Produkte, geschulter Fachkräfte und realisierten Gebäuden ist nun deutlich einfacher, schneller und günstiger möglich: Mit dem neuen Basic Pro-Tarif haben ausführende Fachkräfte (Architekten, Handwerker, Bauunternehmen, etc.), Investoren und private Bauherren und Renovierer ab sofort mit einer geringen Investition den vollen Zugriff auf aktuell rund 1.700 Produkte. Hier finden sich alle Informationen zum Leistungsumfang. Die Erfassung der Rechnungsanschrift/Kontodaten und die Freischaltung laufen nun automatisch ab. So kann innerhalb weniger Minuten auf das umfassende Leistungsspektrum zugegriffen werden.
Neu ist auch die URL des Bauverzeichnisses von Sentinel Haus Institut und TÜV Rheinland: www.bauverzeichnis.gesündere-gebäude.de. Damit ist die Online-Plattform nun direkt an den Auftritt der gemeinsamen Initiative angebunden. Im Rahmen des Updates wurde auch die Bedienung weiter vereinfacht und komfortabler gestaltet.
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Die Inhouse-Fortbildungen des Sentinel Haus Instituts für Baupraktiker wurde Neubau strukturiert: Das Fachseminar bildet nun zum “Zertifizierten Fachhandwerker/Fachunternehmer für gesünderes Bauen und Sanieren” fort. Auch die Inhalte wurden neu gegliedert. Eine Übersicht über die Themen des Fachseminars sowie aller weiteren Fortbildungen des Sentinel Haus Instituts finden sich hier. Ansprechpartner für weitere Fragen ist Marc Schuh.
Öffentliche Schulungen zum gesünderen Bauen und Sanieren veranstaltet das Sentinel Haus Institut gemeinsam mit der TÜV Rheinland Akademie. Eine Übersicht finden Sie auf den Seiten der Akademie.
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Ab 2018 gibt es ein neues Bauvertragsrecht für private Bauherren. Zu den wesentlichen Verbesserungen für private Bauherren gehört der Anspruch auf die Herstellung und Herausgabe der Bauunterlagen. Darauf weist der Verband privater Bauherren (VPB) hin. Die neuen Regelungen lassen sich auch nutzen, um gesundheitliche Belange zu vereinbaren beziehungsweise die Übergabe entsprechender Unterlagen einzufordern. “Herausgeben müssen Baufirmen sämtliche Unterlagen, die die Einhaltung der Landesbauordnungen belegen, ferner Nachweise zur Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), die demnächst in einem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammengefasst werden sollen. Der Gesetzgeber erstreckt den Anspruch auch auf die Unterlagen, die die KfW vom geförderten Verbraucher verlangt, sofern der Bauunternehmer die Errichtung eines entsprechenden Effizienzhauses versprochen hat. Dasselbe gilt für alle anderen Förderdarlehensgeber, die Nachweise über Planung und Bauausführung verlangen” schreibt der VPB in einer Pressemitteilung. Und weiter: „Allerdings müssen nur Unterlagen für öffentlich-rechtlich geforderte Nachweise herausgegeben werden. Mehr nicht. Bauherren sollten deshalb im Vorfeld gut überlegen, welche Unterlagen sie noch benötigen könnten und dies in den Vertrag aufnehmen“.
Der VPB hat auf seiner Website außerdem 32 Fragen und Antworten rund ums neue Bauvertragsrecht hinterlegt. Hier kann man diese, sicherlich auch für Bauunternehmen, GÜ und GU interessanten Punkte, nachlesen: http://www.vpb.de/faq-bauvertragsrecht.html.
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Bereits im Februar hat die Süddeutsche Zeitung über die Konsequenzen des EuGH-Urteils zur Baustoffzulassung berichtet. Unter dem Titel “Baustoffe außer Kontrolle” kommt auch das Sentinel Haus Institut in Person von Geschäftsführer Peter Bachmann zu Wort. Hier geht es zu dem Artikel.
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Das Sentinel Haus Institut hat, gemeinsam mit Experten, Lösungen und Strategien zur Berücksichtigung der neuen Rechtssituation zusammengestellt. Darin sind eine Zusammenfassung der Entwicklungen, die rechtlichen Einschätzungen mitsamt den neuen Dokumentations- und Haftungspflichten für die Baubranche und die Kontaktdaten von Experten und Ansprechpartnern aufgeführt. Als Anhang enthält das Papier auch eine Kurzzusammenfassung zu dem in Zukunft geplanten Bewertungskonzept für flüchtige organische Verbindungen (VOC) auf EU-Ebene sowie Links auf Fundstellen zum Thema Innenraumhygiene in der zugrundeliegenden EU-Bauproduktenverordnung.
Als Sentinel Haus Institut unterstützen wir Bauherren, Architekten, Handel und Baustoffhersteller mit Informationen und Intensivseminaren zur Lösungsentwicklung.
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