Der Blog zum wohngesunden Bauen

26. September 2019

Aktualisierte Prüfkriterien für Bodenkleber, Verlegewerkstoffe und Wandfarben

Filed under: Baustoffindustrie, Das Grüne Regal, Gesundheit, Handwerker — Schlagwörter: — Stephanie Brunner @ 14:58

Wir haben unsere Prüfkriterien für gesündere Bauprodukte aktualisiert. Dies betrifft den Nachweis, den die Hersteller für die Freigabe für Bauprojekte nach dem Sentinel Konzept und die Listung im Bauverzeichnis Gesündere Gebäude erbringen müssen. Die Änderungen betreffen Wandfarben und Verlegewerkstoffe.

Bei den Anstrich- und Beschichtungsstoffen gelten die erfüllten Anforderungen des blauen Engels in der neuesten Fassung für emissionsarme Innenwandfarben (RAL-UZ 102 / ab 01/2019) als Nachweis. Der Einsatz von Topf- und Filmkonservierungsmitteln ist in Wandfarben nicht mehr nicht zulässig.

Bei den Bodenbelagsklebstoffen und anderen Verlegewerkstoffen akzeptiert das Sentinel Haus Institut als Nachweis der Emissionseigenschaften neben dem Emicode EC1+ auch die Zertifizierung mit dem blauen Engel in der neuesten Fassung (RAL-UZ 113 ab 01/2019).

Hier finden Sie die kompletten Prüfbedingungen, auch für andere Baustoffe.

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