Am 28.11.2011 durfte ich als Referent eine spannende Diskussion begleiten, welche durch Hans Christian Markert MdL organisiert wurde. Fachleute aus Ministerien, Kommunen, Medizin, Verbraucherschutz und Bau haben über die Notwendigkeit von gesünderen Innenräumen diskutiert!
Ich begrüße es sehr, dass durch solche wichtigen Veranstaltungen die Öffentlichkeit mehr Kenntnis bekommt.
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Frankreich geht einen weiteren Schritt um das Thema Innenraumluftqualität in modern gebauten oder sanierten Gebäuden weiter in den Griff zu bekommen.
Aus der bisherig freiwilligen Angabe des Emissionsverhalten wird nun eine Pflicht – und Bauprodukte ( aber auch Dekorations- und Einrichtungsprodukte ) die ab dem 1ten Januar 2012 neu auf den französischen Markt gebracht werden, tragen eine “Emissions-Ampel”.
Das sehr einfach verständliche Logo ( analog zur “Energie-Ampel” bei Elektroprodukten ) ermöglicht es dem Verbraucher und dem Bauprofi die potentielle gesundheitliche Relevanz besser abzuschätzen.
Dabei wird in drei Klassen A+, A, B und C unterschieden ( jeweils eingefärbt von grün bis rot ).
Nach einer gewissen Übergangszeit müssen auch bestehende Produkte gekennzeichnet werden – diese Kennzeichnungspflicht besteht ab September 2013.
Bewertet werden neben dem Gesamt-Emissionsverhalten der VOCs auch Formaldehyd und neun weitere Einzelsubstanzen.
Weitere Informationen finden Sie direkt auf der französischen Webseite.
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Am 20.Juli 2011 tritt die EU Richtlinie 2009/48/EG in Kraft, die künftig vor allem Kinder vor Schadstoffbelastungen besser schützen soll. Leider gibt es zu lockere Grenzwerte und zudem zu lange Übergangsfristen – sodass auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BFR) vor allem mit den CMR (CMR steht für “cancerogen, mutagen, reproduktionstoxisch”) Grenzwerten keinesfalls einverstanden ist.
Erste Medienstellungnahmen dazu
Außen hui, innen giftig
EU Richtlinie tritt in Kraft – lange Übergangsfrist
Vor allem für Hersteller von Kunststoffböden, Stromkabel, Duschvorhängen und anderen “gefährlichen Kunststoffen” sollten die grundsätzlichen ersten EU- Schritte zur Reduktion der Schadstoffbelastungen in Kinderzimmern zumindest aber einen Denkanreiz geben.
Verkäufer sind bei Nachlieferung zu Aus- und Einbau verpflichtet
Einer rechtliche Unsicherheit bei Gewährleistungsfragen – wer bezahlt den Ausbau/Neueinbau bei anerkannten Reklamationen/Schadensfällen – hat der Europäische Gerichtshof mit einem Grundsatzurteil (Urteil vom 16.06.2011, Az: C-65/09; C-87/09) ein Ende gesetzt.
Unabhängig von der Art des Mangels ( Schadstoff/ja selbst Geruchsbelastungen wurden in der Vergangenheit durch Gerichtsurteile ja bereits mehrfach als Mängel anerkannt) gilt dieses Urteil offensichtlich auch bei baulichen “Auseinandersetzungen” – siehe Beispiel “Fliesen” im nachstehenden Artikel
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Am Montag, den 06.06. fand das erste Kompaktseminar zum Thema Recht in Freiburg statt. Die Teilnehmer erhielten eine praxisnahe Einführung in das Thema Wohngesundheit und die neuesten Informationen über rechtliche Aspekte des gesunden Bauens in Bezug auf Haftung, Normen und Richtlinien – und den Konsequenzen.
Zusätzlichen Nutzen erhielten die Teilnehmer durch einen exklusiven Einblick auf die SHI-Baustelle der Kindertagesstätte in der Urachstraße in Freiburg. Das Kompaktseminar wurde in den Räumlichkeiten des Ladens “Herr Meyer”, indem sich auch das SHI-Regionalbüro Freiburg befindet, durchgeführt. Die Referenten waren Peter Bachmann und Justus Kampp, moderiert wurde das Kompaktseminar durch Jörn Wöhlk.
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“Wünsch Dir was!” lautete das Motto beim ersten eigenen Treffen von SHI-Geschäftsführung und Ansprechpartnerin Verena Käppel mit Bauunternehmen und Planern, die bereits nach dem Sentinel-Haus Konzept arbeiten. Herausgekommen ist eine ganze Reihe umsetzungsorientierter Projekte.
Neben SHI-Geschäftsführer Peter Bachmann, Marketingexperte Stefan Lapenat und Verena Käppel, die sich im operativen Bereich um die Unterstützung und die Anliegen der Premiumpartner kümmert, waren Anfang Januar 22 Vertreter von Premiumpartnern ins Kloster St. Josef in Neumarkt in der Oberpfalz gekommen. Ziel war und ist herauszufinden, wie die Unterstützung und Kommunikation untereinander weiter verbessert werden kann. Einer der häufigsten Wünsche ging in Richtung Vertriebsunterstützung bei Endkunden. Als erste Konsequenz ist nun eine Endkundenbroschüre geplant, die speziell auf die Belange privater Bauherren abgestimmt ist und auch als Gesprächsleitfaden dienen kann. Zudem sollen Argumentationshilfen entwickelt werden, die die Kommunikation mit dem Endkunden einfacher und effektiver machen. Auch zu den Rechtsaspekten wird es in Zukunft mehr Unterstützung geben. Eine entsprechende Broschüre ist in Vorbereitung und wird noch 2011 präsentiert werden können.
Eine wichtige Erkenntnis des Treffens war weiterhin, dass die Bedürfnisse der Partner durchaus unterschiedlich sind. Hier mehr Vertriebsunterstützung, dort mehr Baustoffinfos, weitere Partner benötigen direkten Erfahrungsaustausch. Aus diesem Grund sind mehrere Arbeitsgruppen entstanden, die die jeweiligen Punkte bearbeiten, wer nicht teilnehmen konnte ist herzlich eingeladen. Auch das Thema PR und Pressebegleitung wurde diskutiert, hier stehen erprobte Konzepte und Texte zum Abruf bereit. Auch eine zentrale E-Mail-Adresse wird eingerichtet, unter der Premiumpartner einfach und schnell Fragen an das Netzwerk stellen und Infos abrufen können. Um den Netzwerkgedanken und die Arbeit im SHI-Netzwerk weiter zu vertiefen, sollen die Premium-Partner-Treffen ab sofort zweimal jährlich stattfinden. Der nächste Termin ist bereits für April 2011 geplant. Ausführliche Infos dazu bei Verena Käppel unter Tel. +49 761 590 481 83 oder kaeppel@sentinel-haus.eu.
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Gerüche im Innenraum spielen eine zunehmende Rolle für die Bauwirtschaft. Dies zeigen Gerichtsurteile und die Aktivitäten der AGÖF und des VDI. Am 25.11.2010 findet das KRdL-Expertenforum im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Bonn statt! Es freut mich besonders, dass ich gemeinsam mit Herrn Prof. Dr. Axel Wirth die Rechtsaspekte der Innenraumhygiene beleuchten darf. Mein Teil werden die baupraktischen Aspekte sein, während Herr Prof. Dr. Wirth die Rechtsaspekte beleuchtet.
2010-11-25 Programm EF Gerüche im Innenraum
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Der Baustoffhandel Prof. Dr. Wirth/Dr. Kuffer
Ganz neu ist das Buch von Prof. Dr. Axel Wirth erschienen. Es ist ein Rechtshandbuch für die Praxis. Es freut mich sehr, dass ich an diesem Werk mitarbeiten durfte und hier im Buch 6 gemeinsam mit Prof. Dr. Wirth das Kapitel “Baustoffe und Innenraumluftqualität – Das Mangelrecht der Innenraumluftqualität” erstellen durfte. Es geht um die Grundlagen der Wohngesundheit, Behördliche Rahmensetzungen, Haftung aus Werbe- und Marketingaussagen und Konzepte für Qualitätssicherung in wohngesunden Gebäuden.
Wunderbar ergänzt wird dieses Kapitel durch die weiteren Kapitel “Der Architekt im Baustoffhandel” und Mängelhaftung des Bauunternehmers in Bezug auf Baustoffe.
Die rechtlichen Aspekte der Innenraumhygiene bekommen mit diesem Fachbuch einen Raum, welcher in Zukunft immer mehr Bedeutung erhalten wird.
Das Buch kann über den Handel unter der ISBN 978-3-17-020792-0 oder über das Sentinel-Haus Institut bezogen werden.
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In Kooperation mit dem Bauherrenschutzbund (BSB) hat das Sentinel-Haus Institut einen Bauherrenleitfaden zum gesunden Bauen und Sanieren entwickelt. Im Mittelpunkt steht der Verbraucherschutz im Bereich der Innenraumhygiene. Es ist eine sehr angenehme Zusammenarbeit mit dem BSB. Es startete mit einem Gespräch zwischen Herrn Huhle (Geschäftsführer BSB) und mir. Es sind weitere Aktionen geplant um die Gesundheit der Bewohner und Nutzer zu schützen. Hier können Sie den Ratgeber herunterladen!
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Paragraphen
Seit dem Symposium in Darmstadt zu den rechtlichen Fragestellungen wird deutlich, dass die rechtlichen Fragen viele Menschen aus der Baubranche bewegen und interessieren. Das Sentinel-Haus Institut möchte eine öffentliche Diskussion hierzu eröffnen. Hierzu stellen wir verschiedene Aspekte auf der Internetseite vor und freuen uns auf Rückmeldungen hierzu. Die rechtlichen Aspekte haben wir in drei Bereiche unterteilt:
- Gesetze und Verordnungen welche die Innenraumhygiene betreffen
- Empfehlungen zur Innenraumhygiene
- Urteile zur Innenraumhygiene
Zudem stellt das Sentinel-Haus Institut eine Bauherrencheckliste für rechtliche Aspekte zur Verfügung: 100331_Bauherrencheck für Recht
Ich freue mich sehr auf Anregungen und weitere Hinweise zu den rechtlichen Aspekten der Wohngesundheit. Besonders bin ich an weiteren Urteile zur Innenraumhygiene interessiert. Zudem möchte ich mein Interesse an weiteren Fachleuten zur Arbeitsgruppe Recht an der TU Darmstadt bekunden. Hier werden die rechtlichen Fragestellungen zur Innenraumhygiene betrachtet.
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