Der Blog zum wohngesunden Bauen

4. Juli 2019

EuGH kippt HOAI

Zertifizierte Fachplaner für gesünderes Bauen und Sanieren wie der Hamburger Architekt Olaf Peter (rechts) realisieren spannende Projekte wie die Schildower Gärten. Foto: Sentinel Haus Institut / Nikolaus Herrmann

 

Der europäische Gerichtshof hat heute (4.Juli 2019) die deutsche Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI als unvereinbar mit dem Grundsatz der Niederlassungsfreiheit und der europäischen Dienstleistungsrichtlinie erklärt. Lesen Sie hier die Meldung des Portals Gebäudeenergieberater.

Damit wird es für Planerinnen und Planer umso wichtiger, ihr Profil mit innovativen Planungsmethoden und kundenorientierten Ansätzen zu schärfen. Wir empfehlen dazu die Fortbildung zum zertifizierten Fachplaner für gesünderes Bauen und Sanieren

In diesem Fachseminar erfahren Planer und Architekten, wie gesundheitliche Aspekte bereits im Planungsprozess zu berücksichtigen sind. Auf dieser Grundlage können Planer und Architekten Ausschreibungen und Planungen gesundheitlich optimieren und gestalten, um potentielle Gefahren für die Innenraumhygiene zu reduzieren. Weiterhin erhalten Sie konkrete Ansatzpunkte für die tägliche bauliche Baupraxis und Umsetzung. Marc Schuh berät Sie gerne.  

29. Juli 2013

Eine an die Gesundheit anknüpfende Werbemaßnahme erweist sich als besonders wirksam

Filed under: Allgemein, Gesundheit, Recht, SHI & Netzwerk — Schlagwörter: , — Matthias Lange @ 08:11

Schuhe

Die im Titel stehende Behauptung ist nicht etwa aus einem etwas sperrig formulierten Marketinghandbuch, sondern reinstes Juristendeutsch. Im Januar diesen Jahres musste zum xten Mal ein deutsches Gericht darüber befinden, ob Produkte oder Dienstleistungen das halten, was ihre Werbung bezüglich der Gesundheit versprochen hat. Das OLG Koblenz entschied in seinem Urteil vom 10.01.2013 (Az. 9 U 922/12), die Beklagte müsse die Werbung für ihre sog. Fitness-Sandalen einstellen, denn:”Wird in der Werbung – wie vorliegend – auf die Gesundheit Bezug genommen, sind besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussage zu stellen (BGH, GRUR 2002, 182). Wegen der nach allgemeiner Auffassung der menschlichen Gesundheit zukommenden besonderen Bedeutung können Erzeugnisse, die zu ihrer Erhaltung oder Förderung beitragen, erfahrungsgemäß mit gesteigerter Wertschätzung rechnen, so dass sich eine an die Gesundheit anknüpfende Werbemaßnahme als besonders wirksam erweist.”

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