Der Blog zum wohngesunden Bauen

15. Juni 2020

Umweltbundesamt warnt vor Asbest in Gebäuden – Neue Leitlinie für Bauherren und Heimwerker

Asbest schien eines der gesundheitlichen Probleme in Gebäuden, deren Auswirkungen zwar schwerwiegend sein können, aber weitgehend im Griff schienen. Doch jetzt warnt das Umweltbundesamt zum wiederholten Mal vor Asbestrückständen in Bereichen, die bisher oft nicht berücksichtigt wurden. Neben Asbestzementprodukten ist der krebserregende Stoff etwa in Putzen, Bodenbelägen oder Fliesenklebern enthalten, wo man den Asbest nicht sogleich erkennt und er bei normaler Nutzung auch kein Risiko darstellt. Sobald diese Materialien aber bearbeitet werden – etwa durch Bohren, Abstemmen oder Schleifen –, besteht die Gefahr, dass krebserzeugende Fasern freigesetzt werden. Die neue „Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden “ bietet vor allem Laien Rat, was zu beachten ist, wenn Renovierungs- und Heimwerkerarbeiten geplant sind.

2. Januar 2018

Neuer Schimmelpilzleitfaden des Umweltbundesamtes

Kurz vor Weihnachten hat das Umweltbundesamt (UBA) die aktualisierte Ausgabe seinen “Schimmelleitfadens” veröffentlicht. Auf 192 Seiten werden in der Broschüre mit dem kompletten Titel “Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden” ausführlich alle Informationen zum Thema gesammelt und bewertet. Interessant ist die Darstellung des wissenschaftlichen Kenntnisstandes. So sind zum Beispiel Studien zusammengefasst, die sich mit Schimmel als Ursache für bestimmte Krankheiten befassen. Hier schränken die Autoren im individuellen Fall den Zusammenhang von Ursache und Wirkung ein, insgesamt wird das Risiko zum Beispiel von Atemwegserkrankungen durch Schimmel betont. Der Leitfaden ist sehr ausführlich und richtet sich in seiner Gesamtheit an Fachleute und Sachverständige. Neu sind sogenannte Nutzungsklassen oder Raumklassen für die Bewertung und Sanierung von Schimmelbefall. So ist es laut Leitfaden durchaus möglich, in sehr wenig genutzten oder lüftungstechnisch abgesperrten Räumen auf eine Schimmelpilzsanierung zu verzichten. Hier geht es zum Download des Leitfadens.