Die EU-Kommission hat jetzt entschieden, das Weißpigment Titandioxid als einen „Stoff mit Verdacht auf krebserzeugende Wirkung durch Einatmen“ zu klassifizieren – und das obwohl sich die Mehrheit der Experten der Mitgliedsstaaten auf der Sitzung am 18.09.2019 dagegen ausgesprochen hat.
Mit der Einstufung von Titandioxid wird damit erstmals ein Stoff auf Basis von stoffunspezifischen, allgemeinen Partikeleffekten eingestuft, berichtet das Fachblatt. Pulverförmige Produkte mit Titandioxid müssen jetzt eingestuft und gekennzeichnet werden. Ergänzend sind Zusatzkennzeichnungen für flüssige und feste Gemische mit Titandioxid vorgesehen, unabhängig davon, ob überhaupt eine Freisetzung von Titandioxid am Arbeitsplatz oder beim Verbraucher zu erwarten ist. Weitere Informationen auf der “Malerblatt”- Webseite.
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Mit der Veröffentlichung der DIN 16516 Ende Januar 2018 wird die Deklaration von Schadstoffemissionen für einige Baustoffgruppen verpflichtend.
Zunächst für Dämmstoffe und für Bodenbeläge müssen Hersteller damit ab Februar 2019 Schadstoffwerte für flüchtige organische Verbindungen (VOC) für in der EU-harmonisierte Produkte angeben. Weitere Produktgruppen werden folgen.
Das Sentinel Haus Institut bezieht sich auf Informationen des Umweltbundesamtes (UBA) und eigene Recherchen. Laut Auskunft des UBA wird damit die gesundheitliche Schutzlücke nach Inkrafttreten des EuGH-Urteils zur Praxis der deutschen Baustoffzulassung (C 100/13) nach und nach geschlossen. Für den Nachweis hat die EU bestimmte Prüfinstitute notifiziert.
Das Sentinel Haus Institut hat zur Deklarationspflicht nach DIN 16516 und den Konsequenzen für Hersteller, Handel und Verarbeiter ein Hintergrundpapier erstellt, das kostenpflichtig zu beziehen ist bei bauer@sentinel-haus.eu. Das Whitepaper „Deklarationspflicht nach DIN 16516“ umfasst drei Seiten und kostet 85 Euro plus MwSt.
Das Sentinel Haus Institut bietet für Hersteller, Handel, Bauunternehmen und Verarbeitern Unterstützung und Beratung zur Umsetzung der DIN 16516 und darüber hinaus an. Sowohl auf technischer Ebene als auch bei der Produkt- und Markenstrategie sowie der Schulung und Fortbildung von Mitarbeitern stehen erprobte Instrumente und eine umfangreiche Marktkenntnis zur Verfügung. Weitere Informationen bei Vertriebsleiter Jürgen Rösch, roesch@sentinel-haus.eu.
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Einer neuen Erhebung über die Einstellung der Europäer zur Schaffung eines Binnenmarkts für grüne Produkte zufolge wären die meisten Europäer bereit, ihre Kaufgewohnheiten zu ändern und mehr umweltverträgliche Produkte zu kaufen. Viele fühlen sich aber nicht gut informiert und misstrauen den Umweltaussagen der Hersteller. Für die Umfrage im Auftrag der EU-Kommission waren im Dezember 2012 insgesamt 25 568 Menschen in den damals 27 europäischen Staaten befragt worden. Und wer ist das misstrauischste Volk der EU? Die Deutschen!
44 % der Befragten in Deutschland glaubten demnach gar nicht oder kaum, dass als umweltfreundlich beworbene Produkte der Umwelt weniger schadeten als andere Waren. Wir haben also kein Vertrauen in Öko-Siegel und zwar dramatisch weniger als beispielsweise zwei unserer Nachbarn: in Frankreich (81 %) und Belgien (81 %) glauben mehr Menschen an Öko-Siegel. Könnte natürlich auch sein, dass die Verbraucher dort sehr wenig Erfahrung damit haben und wir halt schon ernüchtert sind. Dafür spricht, dass in Österreich (48%) und Niederlanden (47%) die Skepsis ähnlich groß ist. So sind wir zwar auf den ersten Blick die Miesepeter der Union, aber wenn man genauer hinschaut, dann ist bewiesen, dass wir wollen und zwar trotz besserem Wissen!
90 Prozent der befgragten Deutschen gaben nämlich an, häufig oder manchmal Ökowaren zu kaufen – der europäische Durchschnitt lag nur bei 80 Prozent. Die meisten (96 Prozent) sagten, sie hielten den Kauf für «eine gute Sache». Und: wenn sie sicher sind, dass Öko-Produkte die Umwelt weniger belasten als konventionelle Waren, dann waren die Deutschen auch willens, einen höheren Preis zu zahlen. 86 Prozent der Befragten erklärten ihre Bereitschaft – nur in Österreich und Schweden lag dieser Wert noch höher.
Das deckt sich übrigens genau mit den Ergebnissen der letztjährigen Baumit Sentinel-Studie zur Wohngesundheit und den damit verbundenen Labeln.
Hier geht es zur Pressemeldung der EU und hier zu den Umfrageergebnissen in Deutschland (pdf).
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Verkäufer sind bei Nachlieferung zu Aus- und Einbau verpflichtet
Einer rechtliche Unsicherheit bei Gewährleistungsfragen – wer bezahlt den Ausbau/Neueinbau bei anerkannten Reklamationen/Schadensfällen – hat der Europäische Gerichtshof mit einem Grundsatzurteil (Urteil vom 16.06.2011, Az: C-65/09; C-87/09) ein Ende gesetzt.
Unabhängig von der Art des Mangels ( Schadstoff/ja selbst Geruchsbelastungen wurden in der Vergangenheit durch Gerichtsurteile ja bereits mehrfach als Mängel anerkannt) gilt dieses Urteil offensichtlich auch bei baulichen “Auseinandersetzungen” – siehe Beispiel “Fliesen” im nachstehenden Artikel
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