Umweltbundesamt empfiehlt Deklaration von VOC
Das Umweltbundesamt empfiehlt Herstellern von Bauprodukten die flüchtige organische Verbindungen VOC emittieren, diese in ihren Produktdeklarationen anzugeben. Grundlage ist die DIN EN 16516. “Es ist im Interesse der Verwender und eines fairen Wettbewerbs, dass transparente Angaben zu VOC-Emissionen möglichst rasch zum Standard am Markt werden. Ab 2019 sind Angaben zu VOC in der CE-Kennzeichnung auf der Grundlage von Normungsaufträgen der Europäischen Kommission für eine Reihe von Bauprodukten verpflichtend. Erste erfolgreiche Vorbilder werden dringend benötigt, um die Umsetzung voranzubringen”, heißt es in einer Mitteilung der Behörde.
Ab Mitte 2019 übernimmt das Institut für Bauen und Umwelt (IBU) entsprechende VOC-Angaben als verpflichtendes Element in seine EPDs für emissionsrelevante Bauprodukte für Innenräume.
Seit 2019 gelten für verschiedene Baustoffgruppen Deklarationspflichten für VOC. Diese werden im Zuge von sogenannten Mandatsergänzungen nach und nach in weitere EU-Normen integriert. Zuletzt hatte allerdings ein Stau bei der Veröffentlichung von Normen im Amtsblatt der EU-Kommission das Inkrafttreten verzögert.