Der Blog zum wohngesunden Bauen

19. November 2019

Normenstau bremst Integration von VOC-Deklarationen

Die im letzten Jahr in Kraft getretene Prüfnorm DIN EN 16516 für VOC (flüchtige organische Verbindungen) steht aktuell nur auf dem Papier. Denn die Integration der Norm in Produktnormen für in der EU harmonisierte Bauprodukte macht kaum Fortschritte. Der Grund ist die generelle Überprüfung aller neuen harmonisierten Normen auf Kompatibilität mit der EU-BauProduktenverordnung. Hier gibt es wohl bei fast allen Normen eine Reihe von generellen Unstimmigkeiten. In Folge werden jetzt alle alten Normungs-Mandate, die noch unter der früheren Bauproduktenrichtlinie erteilt wurden, überarbeitet. Im Ergebnis sollen sehr präzise Normungsaufträge entstehen, die alle Grundanforderungen umfassen, und die Erfordernisse der EU-BauPVO berücksichtigen. Für die Normungsgremien soll es dadurch leichter sein, ihre Normen im Sinne der Kommission zu schreiben. Gleichzeitig kann die Kommission besser prüfen, ob die Normen dem Normungsauftrag entsprechen.

Bei diesem Prozess ist die Integration der Deklaration der VOC-Emissionen in den Hintergrund geraten. Lediglich bei den Europäischen Technischen Bewertungen (ETA)  gibt es die klare Aussage, dass die VOC-Prüfungen enthalten sein müssen.

Umso wichtiger sind für den Nachweis emissionsarmer Bauprodukte unabhängige Prüflabel. Das Sentinel Haus Institut unterstützt Hersteller bei der Auswahl und Durchführung der Prüfkammeruntersuchungen. Der Nachweis eines hochwertigen Labels oder einer entsprechenden, erfolgreichen Produktprüfung ist Voraussetzung für die Listung im Sentinel Portal, dem europaweit größten Verzeichnis geprüft gesünderer Bauprodukte. Das Sentinel Portal ersetzt ab Anfang Dezember das bisherige Bauverzeichnis Gesündere Gebäude und geht mit zahlreichen Verbesserungen und neues Suchfunktionen an den Start.

Ansprechpartner ist Helmut Köttner, Technischer Leiter des Sentinel Haus Instituts: koettner@sentinel-haus.eu

 

23. April 2019

natureplus: Neue Vergaberichtlinie für VOC

Der internationale Verein natureplus hat für die Vergabe seines Qualitätszeichens für nachhaltige und wohngesunde Bauprodukte die neue Rahmenrichtlinie 5010 für die Messung und Bewertung von VOC-Emissionen veröffentlicht. Die Bestimmung der flüchtigen organischen Verbindungen erfolgt gemäß den internationalen Standards EN 16516 sowie EN ISO 16000-9, ISO 16000-6 und -3. Hintergrund sind Änderungen bei den zugrundeliegenden Normen und die Einführung der DIN EN 16516. Änderungen bei den Grenzwerten zur Erteilung des natureplus-Labels sind mit der Neuregelung nicht verbunden.

Neu ist, dass die Rahmenrichtlinie  5010 die bisher in den einzelnen Vergaberichtlinien enthaltenen Regelungen zur Emissionsprüfung ersetzt. Daher werden im Rahmen der natureplus-Zertifizierung seit dem 11.04.2019 die Emissionen aus Bauprodukten nach der neuen Richtlinie 5010 bewertet. Alle Richtlinien, welche vor März 2019 ausgegeben wurden, werden diesbezüglich in der nächsten Zeit überarbeitet .

16. April 2019

Umweltbundesamt empfiehlt Deklaration von VOC

Das Umweltbundesamt empfiehlt Herstellern von Bauprodukten die flüchtige organische Verbindungen VOC emittieren, diese in ihren Produktdeklarationen anzugeben. Grundlage ist die DIN EN 16516. “Es ist im Interesse der Verwender und eines fairen Wettbewerbs, dass transparente Angaben zu VOC-Emissionen möglichst rasch zum Standard am Markt werden. Ab 2019 sind Angaben zu VOC in der CE-Kennzeichnung auf der Grundlage von Normungsaufträgen der Europäischen Kommission für eine Reihe von Bauprodukten verpflichtend. Erste erfolgreiche Vorbilder werden dringend benötigt, um die Umsetzung voranzubringen”, heißt es in einer Mitteilung der Behörde.

Ab Mitte 2019 übernimmt das Institut für Bauen und Umwelt (IBU) entsprechende VOC-Angaben als verpflichtendes Element in seine EPDs für emissionsrelevante Bauprodukte für Innenräume.

Seit 2019 gelten für verschiedene Baustoffgruppen Deklarationspflichten für VOC. Diese werden im Zuge von sogenannten Mandatsergänzungen nach und nach in weitere EU-Normen integriert. Zuletzt hatte allerdings ein Stau bei der Veröffentlichung von Normen im Amtsblatt der EU-Kommission das Inkrafttreten verzögert.