Der Kölner Stadtanzeiger berichtet über hohe PCB-Belastungen an einem Gebäude der Universität Köln. Konkret geht es um das Physikalische Institut, das bereits 2014 wegen Überschreitung der Grenzwerte saniert wurde. Doch immer noch wird an sechs von acht Messpunkten der gesetzliche Grenzwert von 300 ng/m³ überschritten. Die PCB-Belastung ist mit Werten von bis zu 1590 ng/m³ teilweise sogar mehr als fünfmal so hoch. Ursache sind nach wie vor wohl die PCB-belasteten Fugenmaterialien des aus Betonfertigteilen errichteten Gebäudes. Helmut Köttner, Technischer Leiter des SHI, wird in dem Bericht zitiert: Dauerhaft seien derartige Belastungswerte nicht akzeptabel. Hier geht es zum Bericht.
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Die Akademie des TÜV Rheinland veranstaltet im Herbst gleich drei interessante Fachveranstaltungen, in denen Fragen der Innenraumhygiene beziehungsweise des gesünderen Bauens und Sanierens zur Sprache kommen.
Die Kölner Wertermittlertage am 21.+ 22. 09. in Kooperation mit dem Bundesanzeiger Verlag richten sich an Sachverständige der Immobilienbewertung. Dr. Walter Dormagen von TÜV Rheinland hält einen Vortrag zur „Berücksichtigung von Schadstoffvorkommen bei der Wertermittlung von Immobilien“.
Die Nürnberger Schimmelpilz-Konferenz am 19. + 20.10. ist als Expertentreff für die Baupraxis angelegt. Peter Bachmann referiert zur „Neuen Haftungssituation durch EuGH Urteil – Bedeutung für Baustoffhersteller, -handel, Planer, Ausführende“.
Die Kölner Schimmelpilz-Konferenz am 30.11. und 1.12. findet parallel zur Kölner Bauschaden-Konferenz (gleiches Vorabendprogramm ) statt. Am 30.11. hält Peter Bachmann einen Vortrag zum Thema „Gesündere Gebäude-Rechtsaspekte-Planungsaspekte“.
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Die Arbeitsgemeinschaft ökologischer Forschungsinstitute hat ein umfangreiches Positionspapier zur Gefährdung durch Asbest in Spachtelmassen und Klebern (zum Beispiel Fliesenklebern) aber auch asbesthaltigen Fensterbänken veröffentlicht. Die Autoren rekapitulieren unter anderem die Historie der Diskussion und machen Vorschläge, wie mit dem Thema in der Praxis umgegangen wird. Aktuell ist die Problematik von Gesundheitsbelastungen vor allem bei Abbruch und Renovierungsarbeiten im Handwerk kaum bekannt. Öffentliche Auftraggeber, etwa die Stadt Hamburg sind da schon deutlich weiter. In einem abschließenden Forderungskatalog machen die Fachleute der Institute konkrete Vorschläge, wie die Risiken minimiert und trotzdem ein praktikabler Umgang mit dem Thema zu bewerkstelligen wäre.
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SHI-Geschäftsführer Peter Bachmann war eingeladen, den Einführungsvortrag zur Verleihung des Deutschen Traumhauspreises zu halten. Der Preis wird von den Zeitschriften “Bellevue” und “Wohnglück”- der Kundenzeitschrift der Bausparkasse Schwäbisch Hall an Fertighausunternehmen verliehen. Vor den zahlreich anwesenden Gästen, darunter viele Entscheider der Fertighausbranche, sagte Bachmann unter anderem: “Mein Traumhaus ist individuell auf Schadstoffe geprüft!”. Er attestierte der Branche hervorragende Möglichkeiten, das gesündere Bauen und Wohnen voranzubringen: „Gerade Sie als Fertighausunternehmen sind mit ihrem nachvollziehbaren Qualitätsmanagement optimal aufgestellt, um eine dauerhaft hohe gesundheitliche Qualität zu gewährleisten“. Dies sei vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils zur deutschen Baustoffzulassung und dessen Konsequenzen wichtiger denn je. „Diese Entwicklung erschwert die Einhaltung einer hohen gesundheitlichen Qualität in Gebäuden und wirft die Entwicklung um 20 Jahre zurück“ wurde Bachmann deutlich. Weitere Auszüge aus der Key Note finden sich in unserer Pressemitteilung.
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Bei der Entwicklung des neuen Dachflächenfensters RotoQ standen neben den Wünschen und Anforderungen des Dachhandwerks auch der Schallschutz im Mittelpunkt. Mit Erfolg: Das RotoQ weist in der Kunststoff-Variante Spitzenwerte im Schallschutz auf, die auf dem Markt nach Angaben des Herstellers bislang einmalig sind, und die Wohnqualität deutlich steigern.
Mit dem sogenannten „bewerteten Schalldämm-Maß“ Rw von 44 dB wird dem RotoQ Schwingfenster Q-4 K ohne Rahmenlüfter eine Schallminderung attestiert, die bisher noch kein vergleichbares Produkt auf dem Markt erreichen konnte. Insbesondere Geräusche wie Schienen- und Autobahnverkehr oder das Spielen von Kindern, ebenso wie städtischer Straßenverkehr oder laute Musik werden zuverlässig gefiltert. Selbst mit Rahmenlüfter sowie im geschlossenen und geöffneten Zustand erreicht das RotoQ Kunststoff Werte zwischen 31 und 34 dB – und ist auch damit eines der leisesten Fenster seiner Klasse.
Nach etwa dreijähriger Bauzeit wurde am vergangenen Wochenende die neue Kita St. Bonifatius in Hamburg-Eimsbüttel feierlich eingeweiht. Eine gute Gelegenheit für SHI-Fachplaner Olaf Peter, den Sentinel Haus Gesundheitspass an die Kitaleitung in Person von Herrn Kirchner zu übergeben. Bauherr ist die Erzdiözese Hamburg, die Planung stammt von BLK2-Architekten in Hamburg. Olaf Peter hatte das gesundheitliche Qualitätsmanagement für den Bau übernommen und diesen als Wohngesundheitskoordinator begleitet. Die Messergebnisse für die Summe aller flüchtigen organischen Verbindungen (TVOC) und für Formaldehyd sind hervorragend und liegen sehr deutlich unter den Empfehlungswerten des Umweltbundesamtes.
Kinder und Angestellte der Kita können also im neuen Gebäude frei durchatmen. Zum Einsatz kamen unter anderem gesundheitlich geprüfte Bauprodukte von folgenden Herstellern: nora systems (Kautschukbodenbelag), Multigips (Innenputz), Rockwool (Dämmstoffe) sowie Keimfarben (Grundierung und Innenfarben).
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Die Roto Dach- und Solartechnologie GmbH und das Sentinel Haus Institut informieren neu zum Thema Wohngesundheit und Dachfenster. Das Ziel ist, Informationen, Zusammenhänge, Hintergründe und Vorteile leicht verständlich und kompakt darzustellen.
Gelungen ist das zum einen mit einer neuen Folge von “Der Sentinel informiert…” und einem gedruckten Factsheet. Das Video ist die fünfte Folge der Reihe und wieder in Whiteboard-Technik von allefreiheit in Köln erstellt worden. In zwei Minuten erläutert hier der Sentinel kurz und knapp die Kriterien, nach denen Bauprodukte wie die Roto-Dachfenster in das Bauverzeichnis Gesündere Gebäude aufgenommen werden und welche Vorteile der Austausch von Dachfenstern hat.
Wer lieber liest, erfährt in dem neuen Factsheet “Gute Luft und gesundes Tageslicht” Wissenswertes rund um das gesündere Bauen und Wohnen und den Einfluss von Dachfenstern. Auf acht Seiten sind hier kompakt Zusammenhänge erläutert und Vorteile erklärt. Gedacht sind die beiden Medien sowohl für die Ansprache von Endkunden als auch für die Kommunikation mit und von Einbaupartnern zu diesem Thema.
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Der “SHI-Leitfaden zur Ausschreibung der Architekten- und Bauleistungen” nach Kriterien der Innenraumhygiene und Wohngesundheit wurde jetzt komplett aktualisiert und neu gestaltet. Das Papier umfasst auf 35 Seiten alle Teilschritte und Auswahlaspekte der öffentlichen Ausschreibung und Vergabe zur Sicherstellung einer guten Innenraumluftqualität nach Fertigstellung des Bauwerks. Zudem zeigen die Autoren einen vergaberechtlich einwandfreien Weg auf, wie Anforderungen an Bauprodukte, Planungs-, Überwachungs- und Bauleistungen so formuliert werden können, dass Haftungsfragen eindeutig definiert und geregelt sind. Inhaltlich beteiligt an dem Leitfaden sind spezialisierte Juristen für Bau- und Vergaberecht, Architekten, Ingenieure und Baupraktiker.
Vor allem für Kommunen, aber auch für alle anderen Vergabestellen im öffentlichen und teilöffentlichen Bereich, ist der Leitfaden eine wichtige Arbeitshilfe, mit der Schadensfälle und damit Nutzungsausfälle durch Schadstoffemissionen beim Bau und der Sanierung von Gebäuden vermieden werden können. Definiert sind unter anderem Formulierungen für die Verwendung von Umweltzeichen für Bauprodukte. Gleichzeitig sind ein Vertragsentwurf für die Ausschreibung von Architektenleistungen sowie Hinweise für die Auswahl eines geeigneten Architekturbüros im Unter- wie im Oberschwellenbereich enthalten. Eine individuelle Anpassung der Texte an das Bauvorhaben sowie eine juristische Prüfung nach dem aktuellen Stand der Rechtssprechung wird von den Autoren empfohlen.
Auch für die Ausschreibung der Bauleistungen selbst sowie für die Auswahl eines geeigneten Bauunternehmens finden sich Formulierungen und Leitlinien ebenso wie Hinweise zu den Zuschlagskriterien.
Der “Leitfaden zur Ausschreibung der Architekten- und Bauleistungen. Innenraumlufthygiene und öffentliche Vergabe” können Sie beim Sentinel Haus Institut kaufen. Ausführliche Informationen dazu bei Herrn Sascha Walter, Tel. 0761/590481-73, walter@sentinel-haus.eu.
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Die Inhouse-Fortbildungen des Sentinel Haus Instituts für Baupraktiker wurde Neubau strukturiert: Das Fachseminar bildet nun zum “Zertifizierten Fachhandwerker/Fachunternehmer für gesünderes Bauen und Sanieren” fort. Auch die Inhalte wurden neu gegliedert. Eine Übersicht über die Themen des Fachseminars sowie aller weiteren Fortbildungen des Sentinel Haus Instituts finden sich hier. Ansprechpartner für weitere Fragen ist Marc Schuh.
Öffentliche Schulungen zum gesünderen Bauen und Sanieren veranstaltet das Sentinel Haus Institut gemeinsam mit der TÜV Rheinland Akademie. Eine Übersicht finden Sie auf den Seiten der Akademie.
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Ab 2018 gibt es ein neues Bauvertragsrecht für private Bauherren. Zu den wesentlichen Verbesserungen für private Bauherren gehört der Anspruch auf die Herstellung und Herausgabe der Bauunterlagen. Darauf weist der Verband privater Bauherren (VPB) hin. Die neuen Regelungen lassen sich auch nutzen, um gesundheitliche Belange zu vereinbaren beziehungsweise die Übergabe entsprechender Unterlagen einzufordern. “Herausgeben müssen Baufirmen sämtliche Unterlagen, die die Einhaltung der Landesbauordnungen belegen, ferner Nachweise zur Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), die demnächst in einem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammengefasst werden sollen. Der Gesetzgeber erstreckt den Anspruch auch auf die Unterlagen, die die KfW vom geförderten Verbraucher verlangt, sofern der Bauunternehmer die Errichtung eines entsprechenden Effizienzhauses versprochen hat. Dasselbe gilt für alle anderen Förderdarlehensgeber, die Nachweise über Planung und Bauausführung verlangen” schreibt der VPB in einer Pressemitteilung. Und weiter: „Allerdings müssen nur Unterlagen für öffentlich-rechtlich geforderte Nachweise herausgegeben werden. Mehr nicht. Bauherren sollten deshalb im Vorfeld gut überlegen, welche Unterlagen sie noch benötigen könnten und dies in den Vertrag aufnehmen“.
Der VPB hat auf seiner Website außerdem 32 Fragen und Antworten rund ums neue Bauvertragsrecht hinterlegt. Hier kann man diese, sicherlich auch für Bauunternehmen, GÜ und GU interessanten Punkte, nachlesen: http://www.vpb.de/faq-bauvertragsrecht.html.
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