Die Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW bietet an ihrem Standort in Muttenz einen Zertifikatslehrgang zum Thema Innenraumluftqualität an. Der CAS Indoor Air Quality kann berufsbegleitend oder als Modul im Bereich Bauphysik der FHNW gewählt werden. Die Ausbildung richtet sich an Architekt/innen, Ingenieure/innen, Gebäudetechniker/innen und verwandte Berufe. Der Lehrgang beginnt am 28. Januar 2021 und dauert bis am 30. Oktober 2021. Hier geht es zu weiteren Informationen.
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Die Website News4Teachers berichtet über eine aktuelle Studie der Freien Universität Bozen in der Region Rom. seit Juli 2019 Qualitätsmessungen in Schulgebäuden vorgenommen. Im Rahmen des Projekts wurden 90 Sensoren in fünf Klassenzimmern und 20 Räumen der Oberschule Hack in der Provinz Rom installiert. Das Ergebnis: der Grenzwert für die empfohlene CO2-Höchstbelastung – 900 ppm wurde in 75 % der Zeit überschritten wird; die minimal empfohlene Zufuhr von Frischluft wurde gar in 95 % der Unterrichtszeit nicht eingehalten. Mit Blick auf den Schulstart in Italien im September fällt Studienleiter Antonio Gasparella ein eindeutiges Fazit: “Die Vorbeugung einer Ansteckung erfolgt in der Tat durch die Kontrolle der Konzentration und Verteilung der Viruslast, die sich, wenn auch mit einigen Besonderheiten, nicht wesentlich von der vieler anderer Schadstoffe in Innenräumen unterscheidet“, so Gasparella. Hier geht es zur Studie auf italienisch.
Wie gelingt der Baubranche der Einstieg in eine ökologische Kreislaufwirtschaft? Eine fünfteilige Webinarreihe des Vereins natureplus versammelt dazu Expert*innen und lädt zur Diskussion ein.
Der Ressourcenverbrauch im europäischen Bauwesen ist weder nachhaltig noch zukunftsfähig: So sind etwa in Deutschland 54 Prozent des gesamten Abfallaufkommens Bau- und Abbruchmaterialien und gut 50 Prozent der entnommenen Rohstoffe sind Baumineralien. Den Rohstoffeinsatz zu reduzieren, Bauprodukte wiederzuverwenden und Reststoffe hochwertig zu recyceln ist ein elementarer Baustein zukunftsfähigen Bauens. Welchen Beitrag Baustoffe dazu leisten können und welche Anforderungen Baumaterialien künftig – auch mit Blick auf das Klimaschutzgesetz der EU – erfüllen müssen, diskutieren ab dem 24. Juni 2020 Expert*innen aus Wissenschaft, des Bundesumweltministeriums, von Herstellern sowie Fachpolitiker und das Publikum in fünf Webinaren, die jeweils im Wochenrhythmus online stattfinden. Offizielle Partnerin ist die Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen DGNB.
Den Auftakt machen am 24. Juni Annette Hillebrandt, Architektin und Professorin an der Bergischen Universität Wuppertal sowie Dr Anna Braune, Abteilungsleiterin Forschung und Entwicklung der DGNB. Thema ist das Urban Mining.
Die EU-Kommission hat jetzt entschieden, das Weißpigment Titandioxid als einen „Stoff mit Verdacht auf krebserzeugende Wirkung durch Einatmen“ zu klassifizieren – und das obwohl sich die Mehrheit der Experten der Mitgliedsstaaten auf der Sitzung am 18.09.2019 dagegen ausgesprochen hat.
Mit der Einstufung von Titandioxid wird damit erstmals ein Stoff auf Basis von stoffunspezifischen, allgemeinen Partikeleffekten eingestuft, berichtet das Fachblatt. Pulverförmige Produkte mit Titandioxid müssen jetzt eingestuft und gekennzeichnet werden. Ergänzend sind Zusatzkennzeichnungen für flüssige und feste Gemische mit Titandioxid vorgesehen, unabhängig davon, ob überhaupt eine Freisetzung von Titandioxid am Arbeitsplatz oder beim Verbraucher zu erwarten ist. Weitere Informationen auf der “Malerblatt”- Webseite.
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Die europäische Human-Biomonitoring Initiative HBM4EU, die vom Umweltbundesamt (UBA) federführend geleitet wird, hat neue Human Biomonitoring Beurteilungswerte für ausgewählte Phthalate, Cadmium und Bisphenol A abgeleitet.Die europäische Human-Biomonitoring Initiative HBM4EU, die vom Umweltbundesamt (UBA) federführend geleitet wird, hat neue Human Biomonitoring Beurteilungswerte für ausgewählte Phthalate, Cadmium und Bisphenol A abgeleitet.
Als ein Werkzeug der gesundheitsbezogenen Umweltbeobachtung werden beim Human-Biomonitoring menschliche Körperflüssigkeiten oder -gewebe auf ihre Belastung mit Schadstoffen untersucht. Durch diese Untersuchung, angewandt an repräsentativen Gruppen der Allgemeinbevölkerung oder bestimmten Berufszweigen, kann die innere Schadstoffbelastung der Menschen, die aus verschiedenen Quellen wie z.B. Atemluft, Nahrung oder Alltagsgegenständen stammt, abgeschätzt und bewertet werden.
In Deutschland legt die „Kommission Human-Biomonitoring“ beim UBA schon seit vielen Jahren toxikologisch begründete Beurteilungswerte für ausgewählte Schadstoffe in Deutschland fest. Damit lässt sich die Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch Umweltschadstoffe einschätzen. Diese Erfahrungen konnte das UBA auch in die Europäische Human-Biomonitoring Initiative HBM4EU einbringen. Es ist erstmals gelungen, europaweite Werte, sogenannte „Human-Biomonitoring Guidance Values“ (HBM-GV), für einzelne Stoffe unter Beteiligung aller Partner in Europa abzuleiten. So liegen derzeit schon Beurteilungswerte für bestimmte Weichmacher vor. Weitere werden im Laufe des Projektes generiert.
Die Verwendung und das Inverkehrbringen von Chemikalien werden auf europäischer Ebene reguliert. Daher ist es wichtig, Daten auf EU-Ebene vergleichbar zu erheben und auszuwerten. Damit trägt HBM4EU dazu bei, dass die zuständigen europäischen Institutionen sinnvoll und begründet Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit treffen und die Bevölkerung über Belastungsursachen und mögliche Vermeidungsmaßnahmen informieren können. Quelle: Umweltbundesamt
Der 10. Innenraumtag 2019 gemeinsam mit dem österreichischen Bundesministerium in Wien widmet sich dem Thema “Billig Bauen – Was nun?” den Auswirkungen von Sparmaßnahmen auf das Innenraumklima. Die Veranstaltung am 5. November 2019 findet im Marmorsaal des Bundesministeriums am Stubenring 1, Wien Innere Stadt statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, empfiehlt sich eine Anmeldung unter office@innenraumluft.at.
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„Motivierter und rentabler arbeiten in gesünderen Büros“ lautet das Motto der Fachkonferenz am 21.11.2019 in Berlin, die die Ergebnisse des Forschungsprojektes MY FUTURE OFFICE präsentiert.
Geprüft gesündere Baustoffe und Büroausstattungen wurden hier einem einzigartigen Testprogramm unterzogen. Bauverantwortliche privater und öffentlicher Investoren, Architekten, Gutachter und Fachplaner erhalten auf der Tagesveranstaltung zudem aktuelle Informationen zu den gesundheitlichen Risiken, zur verschärften Haftungssituation nach dem neuen Bauordnungsrecht und zu den Aktivitäten des Umweltbundesamtes, der für die Innenraumhygiene zuständigen obersten Bundesbehörde.
Breiten Raum nimmt die Integration der Forschungsergebnisse in reale Bauprojekte ein, die aus Sicht der Architekten sowie der Investoren beleuchtet wird. Eine begleitende Fachausstellung und eine Abschlussdiskussion bieten Gelegenheit zum Informationsaustausch und Networking. Fortbildungspunkte bei den Architektenkammern sind beantragt.
Getragen wird MY FUTURE OFFICE von führenden Herstellern von Bauprodukten und Raumausstattungen, die Koordination liegt beim Sentinel Haus Institut. Informationen zur Initiative sowie ab Ende Juni 2019 das komplette Programm unter www.my-future-office.de.
Prof. Steretzeder, Peter Bachmann und Heinrich Büchner (v.l.n.r) freuen sich über das gute Abschneiden des neuen Verwaltungsgebäudes der Lindner Group bei den Raumluftmessungen. Foto: Lindner Group
Auf der BAU 2019 überreichte Peter Bachmann den Gesundheitspass Gesündere Räume für den Verwaltungsneubau der Lindner Group in Arnstorf an Heinrich Büchner, Vorstand Inland und Produktion, und Prof. Josef Steretzeder, Leitung Integrierter Managementservice und Green Building der Lindner Group KG. Das Gebäude mit ca. 5.000 m² Nutzfläche bietet Raum für etwa 350 Arbeitsplätze, deren Gestaltung und Raumaufteilung in enger Absprache mit den Mitarbeitern konzeptioniert wurde. Die Raumluftmessungen durch das Sentinel Haus Institut erbrachten sehr gute Messergebnissen für die Raumqualität, deutlich unter den Empfehlungswerten des Umweltbundesamtes. Gleichzeitig dient das Objekt als Blaupause zur Entwicklung von Standards für gesündere und rentable Büroimmobilien im Rahmen der Initiative MY FUTURE OFFICE.
Parallel fanden auf der BAU 2019 intensive Gespräche mit Kunden, vorrangig Investoren, der Lindner Group statt, die großes Interesse am gesünderen Bauen und Sanieren zeigten.
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Das Umweltbundesamt hat dem Sentinel Haus Institut eine Liste der sogenannten Mandatsergänzungen für in der EU-harmonisierte Bauprodukt-Normen (hEN) übermittelt. Diese Ergänzungen sollen in Zukunft die Deklaration von VOC-Emissionen durch die Hersteller nach DIN EN 16516 regeln. Bauakteure können trotzdem in die Haftungsfalle geraten.
Die auf den ersten Blick sehr umfassende Liste zeigt auf den zweiten Blick die sehr eingeschränkte Aussagekraft der geplanten Deklarationspflichten. So ist nur bei einem ein sehr kleinen Teil die Angabe von VOC-Emissionen verpflichtend. Im Wesentlichen sind dies solche Produktgruppen, für deren Zulassung durch das DIBt bereits früher VOC-Werte ermittelt wurden. Bei der überwiegende Zahl der Normen können die Hersteller nach der zukünftigen Mandatsergänzung auch keine Leistung erklären. Die Angabe “No performance determinded” (NPD) zeigt dann , dass der Hersteller hier keine Angaben macht.
Auf absehbare Zeit sind VOC-Deklarationen in EU-Normen, deren Daten die Hersteller von notifizierten Prüfinstituten erstellen lassen müssen, also keine Hilfe bei der Auswahl gesünderer Bauprodukte. Neben der geringen Verpflichtungswirkung hat dies vor allem zeitliche Gründe:
Die bereits abgeschlossenen Mandatsergänzungen warten auf die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU.
Weitere Mandatsergänzungen benötigen voraussichtlich mehrere Jahre, bis sie von den jeweiligen Normungsgremien verabschiedet sein werden.
Die Zahl der EU-Normen mit einer VOC-Deklarationspflicht betrifft nur einen kleinen Teil der innenraumluftrelevanten Bauprodukte.
Die steht im eindeutigen Gegensatz zu den Anforderungen der neuen “Musterverwaltungsverordnung Technische Baubestimmungen” (MVV TB), die mittlerweile in alle Landesbauordnungen integriert ist, und den dort geregelten Anforderungen an bauliche Anlagen hinsichtlich des Gesundheitsschutzes” (ABG). Hier fordert der Gesetzgeber einen Mindestschutz (vor Emissionen) zum Zwecke der Gefahrenabwehr. Für Architekten, Fachplaner, Bauunternehmen, Wohnungsbaugesellschaften und Investoren, bedeutet dies ein potenzielles Haftungsrisiko. Das Sentinel Haus Institut empfiehlt daher, auf unabhängig geprüfte Produkte zu setzen. Eine Vielzahl sind im Bauverzeichnis Gesündere Gebäude gelistet, rund 350 von ihnen ohne Anmeldung recherchierbar. Weitere rund 1.600 Produkte sind nach einer kostenpflichtigen Registrierung sichtbar.
Die Zusammenhänge erläutert Helmut Köttner, Technischer Leiter des Sentinel Haus Instituts, in einem Interview.
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In Zusammenarbeit mit der Lindner Group hat das Sentinel Haus Institut zwei Whiteboard-Erklärvideos im Rahmen des Forschungsprojektes “MY FUTURE OFFICE” veröffentlicht. “Gesündere Gebäude für gesündere Menschen” zeigt leicht verständlich und unterhaltsam die Zusammenhänge auf und präsentiert die außergewöhnliche Kompetenz der Lindner Group bei gesünderen und nachhaltigen Bauprodukten. Gleichzeitig ist das familiengeführte Unternehmen einer der führenden Spezialisten für alle relevanten Baudienstleistungen in den Bereichen Innenausbau, Fassaden und Isoliertechnik. Mit rund 6.000 Mitarbeitern agiert die Lindner Group vom Unternehmenssitz im bayerischen Arnstorf aus in aller Welt.
“Gesündere Gebäude mit dem Lindner Cube” thematisiert das freistehende Raum-in-Raum-System Lindner Cube, das autark und flexibel Ruheinseln in Großraumbüros schaft.
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