Die TÜV Rheinland Akademie und das Sentinel Haus Institut bieten ab sofort bundesweite Fortbildungen rund um das gesündere Bauen und Wohnen für Architekten, Planer, Mitarbeiter von Bauunternehmen, Kommunen und Investoren an.
„Gut aus- und fortgebildete Fachleute sind für den Bau, die Sanierung und den Erhalt von gesünderen Gebäuden unerlässlich“, sagt Peter Bachmann, Geschäftsführer des Sentinel Haus Instituts. Allerdings spielt die Innenraumhygiene, so der Fachbegriff, im Architekturstudium so gut wie keine Rolle.
Diese Lücke schließen jetzt gemeinsam das Sentinel Haus Institut und die Akademie des TÜV Rheinland. Neben passgenauen Inhouse-Seminaren werden aktuell drei Weiterbildungen angeboten: Das Seminar „Gesünderes Bauen und Sanieren“ führt in die Thematik ein. Darauf aufbauend können sich Interessenten zum „Fachberater für gesünderes Bauen und Sanieren“ weiterbilden lassen. Speziell an Mitarbeiter bei Kommunen, Wohnungsbaugesellschaften, Bauunternehmen, privaten und öffentlichen Trägern, Architekten sowie an Elternbeiräte richtet sich das Seminar „Gesunde Bildungsräume für produktives Lernen“ zur Sicherstellung gesünderer Raumluft in Kindertagesstätten und Schulen, das unter anderem Wissen aus dem Modellprojekt „Gesunder Lebensraum Schule“ vermittelt.
Andreas Ollhoff, Leiter Business Development TÜV Rheinland Akademie
„Die Teilnehmer profitieren vom Mehrwert aus der umfassenden Wissensbasis und Marktkenntnis des Sentinel Haus Instituts in Kombination mit der methodisch-didaktischen Kompetenz und den zielgruppengerechten Lernkonzepten des größten Weiterbildungsanbieters in Deutschland, betont Andreas Ollhoff, Leiter Business Development TÜV Rheinland Akademie. Zudem erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach bestandener Prüfung ein TÜV-Zertifikat und können sich im Expertennetzwerk des Sentinel Bauverzeichnis www.sentinel-bauverzeichnis.eu präsentieren.
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Weist die Raumluft einer Mietwohnung ein Formaldehyd-Wert von über 0,1 ppm auf und kommt es dadurch zu einer Geruchsbelästigung sowie einer Gesundheitsgefahr, so kann dies eine Mietminderung von 25 % rechtfertigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bad Säckingen hervor.
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Baurechtliche Probleme frühzeitig erkennen und selbstständig lösen, wer will das nicht?
Mit dem Zertifikatskurs Baurecht ist das möglich. Ein Vortragsteam aus Rechtswissenschaftlern und Anwälten unter der Leitung von Herrn Prof. Dr. iur. Axel Wirth, Lehrstuhl für Deutsches und Internationales Öffentliches und Privates Baurecht an der TU Darmstadt vermittelt die Inhalte analog zur Ausbildung des Fachanwalts für Bau- und Architektenrecht in Form von 3 jeweils einwöchigen Blockveranstaltungen.
Ergänzend dazu wird am 28.11. 13 ein eintägiges Seminar Bauverträge – Fallstricke und Handhabung angeboten. Die Teilnahmegebühr beträgt 360,– EUR. Es beinhaltet Seminarunterlagen, Mittagessen und Pausengetränke.
Wer übrigens die Probleme schon hat, ist z.B. mit unserem Rechtsexperten Justus Kampp gut beraten.
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Nicht nur draußen an der Luft sind wir Umwelteinflüssen ausgesetzt. Immer mehr rückt das Thema “Schadstoffe in Innenräumen”, insbesondere vor dem Hintergrund der geforderten Luftdichtigkeit von Gebäuden, in den Fokus der Öffentlichkeit. Ein “Chemikalienmanagement” in Innenräumen tut not!
Aus diesem Grund lädt SHI alle Interessierten zu einem von uns initiierten Fachgespräch unter der Schirmherrschaft der GRÜNEN im Landtag Düsseldorf ein. Dabei werden aktuelle rechtliche Vorgaben und Empfehlungen zum gesunden Bauen, Praxisbeispiele aus der Bauwirtschaft sowie den Nutzen für die Wohnungswirtschaft thematisiert sowie Positionen der Kreishandwerkerschaft und der Verbraucherzentrale erörtert.
Das Fachgespräch Raumlufthygiene in Umsetzung und Praxis findet am
Freitag, den 28. Juni 2013 von 14.00 bis 17.30 Uhr
im Landtag Düsseldorf, Raum E 3 Z 04 statt.
Das Programm zu dieser Veranstaltung: Einladung_Fachgespraech_RaumlufWichtiger Hinweis:Für den Einlass in den Landtag ist eine Anmeldung erforderlich (bitte Personalausweis mitbringen). TeilnehmerInnen des Fachgesprächs können sich bis Donnerstag, 27.06.2013, bei Herrn Robert Zion anmelden (robert.zion@landtag.nrw.de, 0211 884 2710).
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“Bekanntermaßen „enden“ viele Bauvorhaben vor Gericht. Es ist unstreitig, dass es gerade in Deutschland zu übermäßig vielen gerichtlichen Auseinandersetzungen im Baubereich kommt. Viele dieser Baustreitigkeiten könnten vermieden werden, wenn bei der Gestaltung von Bauverträgen, insb. der Erstellung von Leistungsbeschreibungen mehr Sorgfalt walten würde.”
Diesem Auszug aus dem Weiterbildungsangebot der TU Darmstadt können wir aus unserer Erfahrung nur zustimmen. Am 17.04.2013 findet an der TU Darmstadt unter Leitung von Prof. Dr. iur. Axel Wirth (TU Darmstadt) eine Ein-Tages-Veranstaltung mit dem Thema Gestaltung von Verträgen am Bau statt. Die Teilnehmerzahl ist auf 18 begrenzt. Die Teilnahmegebühr beträgt 360,- Euro (mehrwertsteuerfrei). Weitere Infos und das Anmeldeformular (Anmeldung bis zum 03.04.) finden Sie hier.
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Es freut mich sehr, dass nun rechtzeitig zur Bau 2013 das neue Buch erschienen ist. Neue Texte, mehr Wissen, neue Grafiken, neue Autoren haben uns unterstützt das neue Werk zu erstellen!
Mehr dazu!
Neue Urteile des Bundesfinanzhofes erleichtern neuerdings die steuerliche Absetzung von Kosten für gesundheitlich begründete Gebäude-Sanierungen (Schadstoffe, aber auch Gerüche).
Durch ein ärztliches Attest musste bisher vor der Sanierung nachgewiesen werden, dass Gesundheitsschäden bereits eingetreten oder zu erwarten sind. Schon vor Sanierungsbeginn musste ein Gutachten vorliegen, das den Zusammenhang zwischen der Belastung und der Gesundheitsgefährdung belegt und die erforderlichen Maßnahmen bestätigt. Außerdem musste der Steuerpflichtige nachweisen, dass die Sanierung fachmännisch erfolgt.
Absetzbar sind nunmehr nicht nur die direkten Sanierungskosten zur Beseitigung beispielsweise des Hausschwamms (ein konkreter behandelter Fall) , sondern auch daraus resultierende Behandlungskosten, Gutachterkosten oder Ähnliches. Auch wenn während der Sanierungsmaßnahmen zusätzlicher Wohnbedarf entsteht, können diese Aufwendungen berücksichtigt werden. Und natürlich alle Sanierungsmaßnahmen, für die vor Durchführungsbeginn kein Gutachten vorliegt, bei denen aber der Steuerpflichtige dennoch nachweisen kann, dass er sich den Aufwendungen aus tatsächlichen Gründen nicht entziehen konnte.
Quellen:
Manager-Magazin
Frankfurter Allgemeine (13.6.2012)
Business Netz
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Volker Lehmkuhl erklärt erfolgreiche PR
Unser Jurist Justus Kampp und das gesunde Bauen
Verena Käppel führt durch den Tag
Am Donnerstag und Freitag wurde intensiv mit unseren Top Bauunternehmen und Planern über gesundes Bauen diskutiert. Besondere Aufmerksamkeit hatten die Themen:
- Rechtsaspekte im gesunden Bauen mit Justus Kampp
- Bauliche Praxis mit Jürgen Paul
- PR mit Wohngesundheit mit Volker Lehmkuhl
- Premiumpartner 2.0 mit Peter Bachmann
Organisiert wurde die gesamte Veranstaltung von Verena Käppel (vielen Dank hierfür!).
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Die Kosten für die Abschirmung einer Eigentumswohnung vor Hochfrequenzimmissionen können als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer abgezogen werden. Die Klägerin machte bei ihrer Steuererklärung Aufwendungen in Höhe von 17.075 Euro für die Anbringung einer Hochfrequenzabschirmung zum Schutz ihrer Eigentumswohnung vor Radio-, Fernseh- und Mobilfunkwellen geltend. Das Finanzamt lehnte die Berücksichtigung dieser Kosten als außergewöhnliche Belastungen ab, da kein amtsärztliches Gutachten über die Notwendigkeit der Maßnahme vorgelegt worden sei und es sich allenfalls um eine vorbeugende Maßnahme handele. Der 10. Senat des Finanzgerichts Köln gab mit Urteil vom 08.03.2012 (Az. 10 K 290/11) der Klage der Wohnungseigentümerin statt. Eine Revision zum Bundesfinanzhof wurde nicht zugelassen.
Das Urteil hat für viel Aufsehen gesorgt, weil die Richter in der Begründung darauf verwiesen, dass der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit nicht nur durch das Attest eines Amtsarztes erbracht werden kann. Zwangsläufig und damit steuerlich absetzbar seien nämlich nicht nur medizinisch unbedingt notwendige Aufwendungen im Sinne einer Mindestversorgung. Vielmehr fielen hierunter die Kosten aller diagnostischen oder therapeutischen Verfahren, deren Anwendung im Erkrankungsfall hinreichend gerechtfertigt sei. Zum Nachweis der Zwangsläufigkeit der Baumaßnahme reichten dem Gericht ein ärztliches Privatgutachten über die ausgeprägte Elektrosensibilität der Klägerin und das Gutachten eines Ingenieurs für Baubiologie über “stark auffällige” Hochfrequenzimmissionen im Rohbau der Eigentumswohnung aus.
Interessant dürfte nun werden, wie die Finanzämter und Gerichte auf die zu erwartenden Fälle reagieren, wo Menschen zu Recht nun ihre Aufwendungen zum Schutz vor Allergenen, Schimmelbefall, Radon oder einem Übermaß an Lösemitteln als steuermindernd geltend machen wollen. An der medizinischen Notwendigkeit dieser Schutzmaßnahmen kann es ja keinen begründeten Zweifel mehr geben!
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Es freut mich sehr, dass die Stadt München nun eine sehr ansprechende Veranstaltung zum gesunden Bauen, Wohnen und Arbeiten veranstaltet!
Viele gute Referenten werden zu den aktuellen Themen Geruch, Recht, Baustoffzertifikate und vieles mehr vortragen.
Detaillierte Informationen: Flyer_GesundBauenWohnenArbeiten_10
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