Neuigkeiten zum Ende der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung
Bereits im Dezember 2015 hat das Deutsche Institut für Bautechnik DIBt Informationen zum Diskussionsstand rund um die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung von Bauprodukten veröffentlicht. Diese dürften aber bei manchen Akteuren der Baubranche im vorweihnachtlichen Trubel untergegangen sein. Der aktuelle Stand sieht so aus, Zitat:
“Die Gremien der Bauministerkonferenz bereiten derzeit eine Novellierung der Musterbauordnung vor.
Danach können von der Bauaufsicht für Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung nach Bauprodukten-
verordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) keine nationalen Verwendbarkeits- und Übereinstimmungs-
nachweise verlangt werden.
Demgemäß wird zukünftig bei allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen für Bauprodukte mit CE-
Kennzeichnung nach der Bauproduktenverordnung voraussichtlich die Funktion als Verwendbarkeits-
nachweis im Sinne der Landesbauordnungen entfallen und die Verwendung des Ü-Zeichens nicht mehr
zulässig sein.
Diese Änderungen werden voraussichtlich zeitgleich mit der vollständigen Aufhebung der Bauregelliste B
Teil 1 und sonstiger Zusatzanforderungen an harmonisierte Bauprodukte in anderen Regelwerken zum
15.10.2016 erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt sollen – nach Durchführung des landesrechtlich vorgesehenen
Gesetzgebungsverfahrens – die novellierten Landesbauordnungen in Kraft treten. ”
Noch ist der politische und verwaltungstechnische Meinungsbildungsprozess nicht endgültig abgeschlossen. Aus Sicht des SHI gewinnen dadurch hochwertige, unabhängige Prüfungen von Bauprodukten an Bedeutung. Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema.