Der Blog zum wohngesunden Bauen

22. Februar 2016

Neuigkeiten zum Ende der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung

Bereits im Dezember 2015 hat das Deutsche Institut für Bautechnik DIBt Informationen zum Diskussionsstand rund um die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung von Bauprodukten veröffentlicht. Diese dürften aber bei manchen Akteuren der Baubranche im vorweihnachtlichen Trubel untergegangen sein. Der aktuelle Stand sieht so aus, Zitat:

“Die  Gremien  der  Bauministerkonferenz  bereiten  derzeit  eine  Novellierung  der  Musterbauordnung  vor.
Danach  können  von  der  Bauaufsicht  für  Bauprodukte  mit  CE-Kennzeichnung  nach  Bauprodukten-
verordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) keine nationalen Verwendbarkeits- und Übereinstimmungs-
nachweise verlangt werden.

Demgemäß  wird  zukünftig  bei  allgemeinen  bauaufsichtlichen  Zulassungen  für  Bauprodukte  mit  CE-
Kennzeichnung  nach  der  Bauproduktenverordnung  voraussichtlich  die  Funktion  als  Verwendbarkeits-
nachweis im Sinne der Landesbauordnungen entfallen und die Verwendung des Ü-Zeichens nicht mehr
zulässig sein.

Diese Änderungen werden voraussichtlich zeitgleich mit der vollständigen Aufhebung der Bauregelliste B
Teil 1 und sonstiger Zusatzanforderungen an harmonisierte Bauprodukte in anderen Regelwerken zum
15.10.2016 erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt sollen – nach Durchführung des landesrechtlich vorgesehenen
Gesetzgebungsverfahrens – die novellierten Landesbauordnungen in Kraft treten.  ”

Noch ist der politische und verwaltungstechnische Meinungsbildungsprozess nicht endgültig abgeschlossen.  Aus Sicht des SHI gewinnen dadurch hochwertige, unabhängige Prüfungen von Bauprodukten an Bedeutung. Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema.