Der Blog zum wohngesunden Bauen

19. März 2019

Umweltbundesamt zum Zusammenhang von sommerlicher Hitze und Raumluftbelastungen

Foto: Pete Linforth auf Pixabay

 

Das Umweltbundesamt hat im Bundesgesundheitsblatt eine interessante Bekanntmachung zum Zusammenhang von Klimawandel und Belastungen der Innenraumluftqualität veröffentlicht. Danach ist in andauernden Hitzeperioden wie im Sommer 2018 in Innenräumen neben der Raumlufttemperatur die relative Luft-feuchtigkeit hoch. “Sind beide Faktoren hoch, verstärkt dies in der Regel auch die Freisetzung chemischer Stoffe, z.B. aus Baustoffen oder Einrichtungsgegenständen, und führt somit zu höheren Konzentrationen flüchtiger organischer Verbindungen in der Raumluft.” Und weiter: “Die Wahrscheinlichkeit von Richtwert überschreitenden Gefahrstoffbelastungen in Innenräumen steigt mit der Zunahme der Temperatur.”

Für die Lüftung der Räume empfehlen die Autoren der Kommission Innenraumlufthygiene (IRK) eine Lüftung in den Abendstunden. Am Tag sollten Fenster möglichst geschlossen bleiben. Dies nicht nur wegen der niedrigeren Temperaturen sondern auch hinsichtlich der  Schadstoffe in der Außenluft: “Im Jahr 2018 wurden besonders in den Monaten Juli und August vielerorts erhöhte Belastungen der Außenluft mit Ozon, Stickoxiden, Feinstaub und anderen Stoffen registriert. An solchen Tagen empfiehlt es sich, Fenster und Türen tagsüber geschlossen zu halten. Darüber hinaus kann der Eintrag von Ozon und Stickoxiden beim Lüften zu chemischen Reaktionen im Innenraum und damit zur Bildung sogenannter Sekundärprodukte führen, über deren gesundheitliche Risiken nicht immer klare Erkenntnisse vorliegen. Oft handelt es sich dabei um reaktive Oxidationsprodukte ungesättigter Kohlenwasserstoffe, die darüber hinaus zu organischen Aerosolen kondensieren können. Auch deswegen empfiehlt es sich, das Lüften im Hochsommer in die Abendstunden zu verlegen.” 

Nicht zuletzt empfiehlt die oberste deutsche Umweltbehörde auch in diesem Zusammenhang emissionsarme Bauprodukte: “Daher sollte künftig verstärkt auf die Verwendung emissionsarmer Produkte… … in der Bau- und Ausstattungsphase geachtet werden.” Für die Bewertung des Emissionsverhaltens von Baustoffen geben die Experten einen Ausblick auf mögliche Anpassungen an höhere Temperaturen in Gebäuden durch den Klimawandel: “Bei der Ableitung von Bewertungskriterien für Produktemissionen wird es ggf. notwendig sein, zukünftig auch eine höhere Temperaturbeanspruchung zu berücksichtigen.”

24. Juli 2017

Umweltbundesamt sieht gute Luft in Innenräumen in Gefahr

Angesichts der möglichen deutlichen Verschlechterung bei der gesundheitlichen Qualität von Baustoffen sieht das Umweltbundesamt die Raumluftqualität von Innenräumen in Gefahr. Das hat die oberste deutsche Umweltbehörde am 24. Juli 2017 in einer Pressemitteilung erneut bekräftigt. 

Zitat: “Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das es den Mitgliedstaaten künftig nicht mehr erlaubt, an Bauprodukte strengere nationale Anforderungen zum Schutz der Gesundheit zu stellen. Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Ob Parkett im Wohnzimmer oder Teppich im Kindergarten: Die EU darf bei Bauprodukten keine Abstriche bei der Gesundheit und beim Umweltschutz machen. Es muss auch weiterhin erkennbar bleiben, ob Bauprodukte der Gesundheit schaden oder nicht.“

Weiter heißt es in der Pressemitteilung: Die EU -Kommission hat zwar einen Vorschlag für eine Ergänzung der EU-weiten und einheitlichen CE-Kennzeichnung von Bauprodukten um gesundheitliche Aspekte vorgelegt. Dieser Vorschlag lässt jedoch Emissionen von VOC aus Lösemitteln und anderen chemischen Hilfsstoffen zu, ohne dies zu kennzeichnen. „Die hohen deutschen Standards sind in Gefahr. Da wir uns über 80 Prozent der Zeit in Innenräumen aufhalten, sehen wir das sehr kritisch. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen erkennen und nachprüfen können, ob Bauprodukte in Wohnung, Kindergarten und Büro gesund-heitlich unbedenklich sind“, so Krautzberger.”

Das Thema der gesundheitlichen Bauproduktqualität ist auch einer der Schwerpunkte in der aktuellen, gleichnamigen Publikation des UBA. Hier findet sich die Pressemitteilung im kompletten Wortlaut.