Der Blog zum wohngesunden Bauen

9. Juni 2020

TFI Aachen und Sentinel Haus Institut kooperieren

 

Das TFI Aachen und das Sentinel Haus Institut haben einen Know-how-Transfer zur Herstellung gesunder Gebäude vereinbart.

Kern sind die Prüfung und Zertifizierung von Bauprodukten für Innenräume und deren Einsatz in Gebäuden mit einer hohen Qualität der Innenraumluft. Eines der traditionsreichsten Institute für Innenraumprodukte und der Markt- und Wissensführer für Konzepte für den Bau, die Sanierung, Renovierung und den Betrieb geprüft gesünderer Gebäude arbeiten künftig eng zusammen.

Ziel ist ein durchgängiges Angebot von Dienstleistungen rund um das gesündere Bauen und Wohnen für Hersteller, Fachhandel und Investoren.

 

Lesen Sie die vollständige Pressemitteilung in unserem Pressebereich.

13. März 2020

Neue Themenwelt: Schimmel

– so werden Sie ihn wieder los!

Schimmelpilze sind überall und normalerweise kein Problem.
Schwierig wird es, wenn Sporen und Bruchstücke der Pilze überhand nehmen. Insbeondere Asthmatiker und Menschen mit geschwächtem Immunsystem leiden dann unter der starken Belastung. Wie man Schimmel selbst beseitigt und wann das besser ein Fachbetrieb übernimmt, zeigt unsere neue, kostenlose Themenwelt im Sentinel Portal.

Hier geht´s lang!

20. Februar 2020

Schadstoff-App des Umweltbundesamtes

Die europäische Scan4Chem-App erleichtert Information über Schadstoffe in Produkten.
Quelle: Busakorn Pongparnit / GettyImages

 

Das UBA hat die überarbeitete Smartphone-App Scan4Chem vorgestellt. Die Anwendung soll Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglichen, Anfragen an Produktanbieter nach Schadstoffen zu stellen und somit zu zeigen, dass sie schadstoffhaltige Produkte nicht kaufen möchten.

Hintergrund: Hersteller und Händler müssen Verbraucherinnen und Verbraucher auf Anfrage über „besonders besorgniserregende Stoffe“ in Produkten informieren. Das ist bislang nur in Ausnahmefällen so. Europäische Überwachungsbehörden bemängeln die unzureichende Erfüllung der Auskunftspflicht. In zwölf Prozent der inspizierten Produkte aus 15 EU-Ländern fanden sie besonders besorgniserregende Stoffe. Diese Stoffe sind zwar unerwünscht, aber bisher nicht verboten. 88 Prozent der Anbieter der Produkte, die besonders besorgniserregende Stoffe enthielten, erfüllten ihre Auskunftspflicht nicht oder nicht ausreichend. Für den Anfang kommt es darauf an, dass möglichst viele Anfragen gestellt werden, um eine Datenbank mit den Angaben der Hersteller zu füllen. Weitere Infos und Download für Android und Apple hier. 

5. Februar 2020

Thema Reinigung und Innenraumluft im und mit dem Umweltbundesamt

Auf Initiative des Sentinel Haus Instituts fand im Umweltbundesamt ein erstes Treffen zu den Auswirkungen von Reinigungsmitteln auf die Innenraumluftqualität statt. Zur Erinnerung: Zu einem gesunden Gebäude gehört neben der Bauphase mit geprüft emissionsarmen Baustoffen auch die ebenso wichtige Betriebsphase, in der wiederum die Reinigung der Räume eine herausgehobene Rolle beim Einfluss auf die Raumluftqualität hat.

An dem Gespräch waren neben Vertretern des UBA, Forschungseinrichtungen und Prüfinstitute (Sentinel Haus Institut, eco-Institut und die Gesellschaft für Innenraumhygiene) sowie Dienstleister (Paul Geissler GmbH, GEG Gebäudedienste) ebenso vertreten wie der Hersteller tana, dessen geprüfte Produkte im Sentinel Portal gelistet sind.

Auf Einladung des Umweltbundesamtes werden die Gespräche im neu zu gründenden “Arbeitskreis Reinigung in und an Gebäuden” am UBA fortgesetzt. Hierzu werden weitere Akteure eingeladen. Ansprechpartner ist Sentinel Geschäftsführer Christoph Bährle baehrle@sentinel-haus.eu.

29. Januar 2020

Europäische Norm für Tageslichtversorgung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Vergleich zwischen jeweils einem Raum nach den Anforderungen der Landesbauordnungen (links) und einem Raum, der die Tageslicht-Norm erfüllt (rechts), zeigt den starken Unterschied in der Tageslichtversorgung. (c) Velux

 

Seit 2019 gilt mit der EN 17037 eine europäische Norm für die Planung und Ausführung von Fensterflächen. Gegenüber den Minimalvorgaben der Landesbauordnungen läuft dies etwa auf die Verdoppelung der Fensterfläche gegenüber den völlig unzureichenden Regelungen der LBO´s hinaus. Natürliches Tageslicht ist eine wichtige Voraussetzung für gesundes Wohnen, Arbeiten und Lernen.

Anders als die Landesbauordnungen (LBO) nimmt die EN 17037 nicht das Verhältnis von Fenstergrößen zu Raumgröße als Maßstab, sondern die tatsächliche Belichtung des Raums. Die Berechnung ist vergleichsweise komplex, es gibt die Bewertungskategorien „gering“, „mittel“ und „hoch“. Für die Kategorie “gering” soll zum Beispiel auf einer Fläche in Höhe von 85 cm mit jeweils 50 cm Abstand zu den Wänden auf 50% der Fläche mindestens 300 Lux während 50% der Tageslichtstunden und auf 95% der Fläche sollen mindestens 100 Lux während 50% der Tageslichtstunden erreicht werden.

Details finden sich unter anderem in einem kostenlosen Leitfaden des VFF. Der Hersteller VELUX weist in anschaulichen Beispielen auf die Unterschiede hin.

Nach den Richtwerten der europaweit gültigen Tageslichtnorm sollen auf 50% der Bezugsfläche im Raum 300 Lux und auf 95% der Fläche mindestens 100 Lux erreicht werden. (c) Velux

 

12. Dezember 2019

Studie: Über 1,5 Millionen Kinder leben in feuchten Wohnungen

(c) VELUX

Kinder und Heranwachsende sind weit mehr als Erwachsene einem gesundheitsschädlichen Wohnumfeld ausgesetzt. Das ist das Ergebnis einer Studie in Auftrag des Herstellers von Dachfenstern VELUX. 3,7 Millionen, das entspricht 35 Prozent der Kinder unter 16 Jahren in Deutschland, leben danach in ungesunden Häusern und Wohnungen. 1,53 Millionen berichten über Feuchtigkeit in ihren Kinderzimmern, 2,52 Millionen über zu viel Lärm, je 400.000 über zu wenig Tageslicht und zu wenig Wärme. Erstellt hat die Meta-Studie die Denkfabrik RAND Europe. Die Aussagen über die Effekte des Wohnumfeldes auf die Gesundheit von Kindern entstanden auf Basis der European Union Statistics on Income and Living Conditions (EU-SILC). Für diese Studie hat sich RAND Europe auf den Datensatz von 158.833 deutschen Haushalten gestützt, in denen Kinder unter 16 Jahre leben. Das Healthy Homes Barometer 2019 von Velux beleuchtet die Gesundheitsrisiken von Kindern in ihrem Wohnumfeld und in Schulen. Einkommensschwache Familien sind überproportional betroffen. Ebenfalls beleuchtet wird die Situation der Raumluft in Schulen.

Hier geht es zur vollständigen Pressemitteilung.

25. Oktober 2019

Gastbeitrag in “Capital” zur aktuellen Situation beim gesünderen Bauen

“Gesundheit in den eigenen vier Wänden ist nicht diskutierbar” lautet die Überschrift eines Meinungsbeitrags von Peter Bachmann für die Zeitschrift “Capital”. In dem Text, der sich an private, öffentliche und gewerbliche Investoren richtet aber auch die Rolle des Baustoffhandels nicht ausspart, geht es um die Konsequenz aus den Studien, die das Sentinel  Haus Institut initiiert hat. Hier kann man den Text in voller Länge lesen.

16. Oktober 2019

EU-Kommission stuft Titandioxid als “möglicherweise krebserregend” ein

Filed under: Auditoren, Baustoffindustrie, Bauunternehmen, Gesundheit, Handel, Handwerker, International, Recht — Schlagwörter: , , — Stephanie Brunner @ 11:11

Die EU-Kommission hat jetzt entschieden, das Weißpigment Titandioxid als einen „Stoff mit Verdacht auf krebserzeugende Wirkung durch Einatmen“ zu klassifizieren – und das obwohl sich die Mehrheit der Experten der Mitgliedsstaaten auf der Sitzung am 18.09.2019 dagegen ausgesprochen hat.

Mit der Einstufung von Titandioxid wird damit erstmals ein Stoff auf Basis von stoffunspezifischen, allgemeinen Partikeleffekten eingestuft, berichtet das Fachblatt. Pulverförmige Produkte mit Titandioxid müssen jetzt eingestuft und gekennzeichnet werden. Ergänzend sind Zusatzkennzeichnungen für flüssige und feste Gemische mit Titandioxid vorgesehen, unabhängig davon, ob überhaupt eine Freisetzung von Titandioxid am Arbeitsplatz oder beim Verbraucher zu erwarten ist. Weitere Informationen auf der “Malerblatt”- Webseite

15. Oktober 2019

Belastung mit Chemikalien im Körper erstmals europaweit vergleichbar

Filed under: Auditoren, Baustoffindustrie, Gesundheit, Handel, International, Wissen & Literatur, Wissenschaft — Schlagwörter: , — Stephanie Brunner @ 10:16

Quelle: hbm4eu

 

Die europäische Human-Biomonitoring Initiative HBM4EU, die vom Umweltbundesamt (UBA) federführend geleitet wird, hat neue Human Biomonitoring Beurteilungswerte für ausgewählte Phthalate, Cadmium und Bisphenol A abgeleitet.Die europäische Human-Biomonitoring Initiative HBM4EU, die vom Umweltbundesamt (UBA) federführend geleitet wird, hat neue Human Biomonitoring Beurteilungswerte für ausgewählte Phthalate, Cadmium und Bisphenol A abgeleitet.

Als ein Werkzeug der gesundheitsbezogenen Umweltbeobachtung werden beim Human-Biomonitoring menschliche Körperflüssigkeiten oder -gewebe auf ihre Belastung mit Schadstoffen untersucht. Durch diese Untersuchung, angewandt an repräsentativen Gruppen der Allgemeinbevölkerung oder bestimmten Berufszweigen, kann die innere Schadstoffbelastung der Menschen, die aus verschiedenen Quellen wie z.B. Atemluft, Nahrung oder Alltagsgegenständen stammt, abgeschätzt und bewertet werden.

In Deutschland legt die „Kommission Human-Biomonitoring“ beim UBA schon seit vielen Jahren toxikologisch begründete Beurteilungswerte für ausgewählte Schadstoffe in Deutschland fest. Damit lässt sich die Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch Umweltschadstoffe einschätzen. Diese Erfahrungen konnte das UBA auch in die Europäische Human-Biomonitoring Initiative HBM4EU einbringen. Es ist erstmals gelungen, europaweite Werte, sogenannte „Human-Biomonitoring Guidance Values“ (HBM-GV), für einzelne Stoffe unter Beteiligung aller Partner in Europa abzuleiten. So liegen derzeit schon Beurteilungswerte für bestimmte Weichmacher vor. Weitere werden im Laufe des Projektes generiert.

Die Verwendung und das Inverkehrbringen von Chemikalien werden auf europäischer Ebene reguliert. Daher ist es wichtig, Daten auf EU-Ebene vergleichbar zu erheben und auszuwerten. Damit trägt HBM4EU dazu bei, dass die zuständigen europäischen Institutionen sinnvoll und begründet Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit treffen und die Bevölkerung über Belastungsursachen und mögliche Vermeidungsmaßnahmen informieren können.  Quelle: Umweltbundesamt

Weitere Informationen beim Umweltbundesamt hier.

26. September 2019

Aktualisierte Prüfkriterien für Bodenkleber, Verlegewerkstoffe und Wandfarben

Filed under: Baustoffindustrie, Das Grüne Regal, Gesundheit, Handwerker — Schlagwörter: — Stephanie Brunner @ 14:58

Wir haben unsere Prüfkriterien für gesündere Bauprodukte aktualisiert. Dies betrifft den Nachweis, den die Hersteller für die Freigabe für Bauprojekte nach dem Sentinel Konzept und die Listung im Bauverzeichnis Gesündere Gebäude erbringen müssen. Die Änderungen betreffen Wandfarben und Verlegewerkstoffe.

Bei den Anstrich- und Beschichtungsstoffen gelten die erfüllten Anforderungen des blauen Engels in der neuesten Fassung für emissionsarme Innenwandfarben (RAL-UZ 102 / ab 01/2019) als Nachweis. Der Einsatz von Topf- und Filmkonservierungsmitteln ist in Wandfarben nicht mehr nicht zulässig.

Bei den Bodenbelagsklebstoffen und anderen Verlegewerkstoffen akzeptiert das Sentinel Haus Institut als Nachweis der Emissionseigenschaften neben dem Emicode EC1+ auch die Zertifizierung mit dem blauen Engel in der neuesten Fassung (RAL-UZ 113 ab 01/2019).

Hier finden Sie die kompletten Prüfbedingungen, auch für andere Baustoffe.

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